zurück

: Umgang mit Bordcomputern, Ortungssystemen und Smartphones

Immer mehr Beschäftigte in Logistik- und Servicefunktionen sind über Funkortungssysteme lokalisierbar. Zusätzlich werden sie über Bordcomputer und Smartphones steuer- und überwachbar. Die Arbeit mit Minicomputern bedarf nicht nur der Gestaltung unter ergonomischen Gesichtspunkten. Die ständige Kontrolle bzw. potentielle Kontrollier- und Fernsteuerbarkeit bedürfen auch der Regulierung unter Gesichtspunkten des Persönlichkeitsschutzes. Erste Betriebs- und Dienstvereinbarungen formulieren bereits Schutzfunktionen für Arbeitnehmer. Selbst der Gesetzgeber sieht inzwischen Handlungsbedarf im Arbeitnehmerdatenschutz bei Ortungssystemen wie GPS.

Quelle

Kiper, Manuel: Umgang mit Bordcomputern, Ortungssystemen und Smartphones
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 29 Seiten

betriebsvereinbarung@boeckler.de Download kostenlos!

PDF herunterladen

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen