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: Duales Studium: Betriebliche Ausbildung und Studium

Ausgewertet wurden 10 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 2001 bis 2009
Duale Studiengänge verbinden ein wissenschaftliches Studium mit betrieblicher Praxis. In einigen Fällen erwirbt man einen doppelten Abschluss: Ausbildungs- und Hochschulabschluss. Derzeit gibt es mehr als 700 Studiengänge an Fachhochschulen, Universitäten oder Berufsakademien mit knapp 49.000 Studierenden; etwa 12.000 Betriebe beteiligen sich als Kooperationspartner an solchen Studiengängen - mit weiterhin steigender Tendenz.
Das duale Studium bietet sowohl Unternehmen als auch Studierenden eine Reihe von Vorteilen: Die Betriebe erhalten auf diese Weise hoch qualifizierte Mitarbeiter, die bereits bestens mit den betrieblichen Abläufen und der betrieblichen Kultur vertraut sind und eine hohe Bindung an das Unternehmen haben. Studierenden bietet ein duales Studium ausgezeichnete Beschäftigungs- und Aufstiegschancen, da sie in aller Regel übernommen und weiter gefördert werden.
Es gibt vier verschiedene Typen von dualen Studiengängen: 1.) solche, die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf integrieren und zu einem doppelten Abschluss führen; 2.) solche, die ein Studium mit längeren Praxisphasen im Betrieb verknüpfen; 3.) berufsintegrierende duale Studiengänge, die eine berufliche Teilzeittätigkeit konsequent und inhaltlich mit einem Studium kombinieren; sowie 4.) berufsbegleitende Studiengänge, in denen ein Studium neben der betrieblichen Vollzeittätigkeit - und relativ unabhängig davon - absolviert wird. In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen diesen vier Typen. Sie unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Einbindung von Studierenden in den Betrieb und auf das angestrebte Studienziel.
Die Auswertung von betrieblichen Vereinbarungen zum dualen Studium gibt einen Überblick über die einschlägigen Regelungsaspekte: den Status der dual Studierenden im Betrieb, Entgeltfragen, Arbeitszeiten sowie die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Studiums. Sie gibt Hinweise, wie sich bestimmte Sachverhalte klarer regeln lassen und zeigt Möglichkeiten auf, die bislang eher schwache Rolle der betrieblichen Interessenvertretung bei der Gestaltung und Umsetzung des Regelungswerks zum dualen Studium zu stärken.

Quelle

Busse, Gerd: Duales Studium: Betriebliche Ausbildung und Studium
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 25 Seiten

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