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: Mitarbeiterbefragungen

Ausgewertet wurden 14 betriebliche Vereinbarungen zu Mitarbeiterbefragungen aus den Jahren 1995 bis 2007
Nur selten werden betriebliche Vereinbarungen zum Thema Belegschaftsbefragungen allgemein abgeschlossen. Eher finden Mitarbeiterbefragungen in Organisationen statt, ohne dass im Vorfeld Regelungen in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen getroffen werden.
Unsicherheiten über methodische Grundsätze von Belegschaftsbefragungen sowie schlechte Erfahrungen sind mögliche Gründe dafür, dass sich Interessenvertretungen von diesem Instrument distanzieren. Andererseits kann eine richtig angewandte und zielorientiert eingesetzte Mitarbeiterbefragung ein sehr gutes Instrument sein, um Bedürfnisse von Beschäftigten zu ermitteln und eine Basis für betriebliche Veränderungsprozesse zu schaffen.
Der Interessenvertretung stehen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte zur Verfügung, sowie Sachverständige mit methodischen Kenntnissen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Befragung.
Von den vorliegenden Vereinbarungen regeln wenige die drei Phasen Planung, Durchführung und Umsetzung einer Mitarbeiterbefragung ausführlich. Die meisten klären lediglich die Rahmenbedingungen des Datenschutzes und teilweise die Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und der Beschäftigten.
Die Einführung und Umsetzung umfassender personalpolitischer Instrumente z. B. im Rahmen der Gesundheitsförderung kann eine Chance für die Interessenvertretung sein, auch die damit verbundenen Personalführungsinstrumente wie z. B. Mitarbeiterbefragungen zu regeln.

Quelle

Hinrichs, Sven: Mitarbeiterbefragungen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 36 Seiten

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