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: Whistleblowing

Whistleblowing nennt man es, wenn Beschäftigte auf schwerwiegende Risiken hinweisen, dabei aber aus gutem Grund meinen, die intern zuständigen Ansprechpartner übergehen zu müssen. Spätestens wenn sie mit ihren Hinweisen nach draußen gehen, haben sie persönliche Konsequenzen zu befürchten. Dabei ist ihr Verhalten objektiv meist loyal gegenüber dem Arbeitgeber, ihre Motive ehrenwert. Im Whistleblowing äußern sich unübersehbare Defizite der internen Risiko-Kommunikation.
Personal- und Betriebsräte können sich dafür einsetzen, mit dem Arbeitgeber Dienst- bzw. Betriebvereinbarungen abzuschließen, die interne Risikokommunikation erleichtert und externes Whistleblowing weitestgehend erübrigt. Das dient dem Schutz der (potentiellen) Whistleblower und ist gleichzeitig im Interesse aller Beteiligten, da Risiken rechtzeitig erkannt werden können und Schäden, die nicht zuletzt durch externes Wistleblowing entstehen können, vermieden werden.
Ziele der Bröschüre sind es, den Beschäftigtenvertretungen Wege auzuzeigen wie sie
- Kollegen, die im Zusammenhang mit Whistleblowing Gefahr laufen, in existentielle Schwierigkeiten zu geraten, Soforthilfe bereitstellen zu können,
- im Rahmen der Mitbestimmung zu sinnvollen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber kommen können, um vermeidbaren Krisen vorzubeugen,
- im Betrieb zu einem strukturell offeneren Kommunikationsklima beitragen können, so dass nicht nur Hinweise auf Missstände, sondern auch Verbesserungsvorschläge und andere Formen wichtiger interner Kommunikation besser aufgegriffen werden können.

Quelle

Rohde-Liebenau, Björn: Whistleblowing
edition der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, ISBN: 3-86593-036-0, 82 Seiten

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