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: Insolvenzschutz von Wertguthaben

Arbeitszeitkonten stellen einen wichtigen Bestandteil der Flexibilisierung von Arbeitszeiten in Deutschland dar. Sie dienen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber in gleicher Weise. Die Tarifvertrags- und Betriebsparteien haben vielfältige, den spezifischen Belangen der jeweiligen Branchen und Unternehmen Rechnung tragende Modelle entwickelt. Die legislativen Rahmenbedingungen zur Fortentwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle wurden durch den Gesetzgeber schon 1998 gesteckt.
Flexible Arbeitszeitmodelle mit großzügigen Ausgleichszeiträumen können freilich zur Folge haben, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren Arbeitszeit- bzw. Arbeitsentgeltguthaben (Wertguthaben) ansparen. Der Schutz dieser Guthaben in der Insolvenz des Arbeitgebers ist bislang nur unzureichend verwirklicht. Daraus resultieren erhebliche Unzuträglichkeiten für die Beschäftigten, aber auch Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Personalleiter.
Die beiden hier vorgelegten, eng aufeinander abgestimmten Forschungsberichte zeigen die Mängel des geltenden Insolvenzschutzes für Wertguthaben auf und entwickeln ausgehend hiervon ein Modell, das sich durch die Pluralität der Systeme und eine staatliche oder von den Tarifpartnern verantwortete Zertifizierung kennzeichnet. Die Einbindung der Insolvenzsicherung in das Sozialleistungsrecht stellt die Kontinuität des sozialen Versicherungsschutzes sicher.

Quelle

Hanau, Peter; Rolfs, Christian: Insolvenzschutz von Wertguthaben
Arbeitspapier, Düsseldorf, 60 Seiten

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