Die digitale Transformation stellt Beschäftigte, Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie das Management gleichermaßen vor Herausforderungen. Wir skizzieren Beispiele, in denen sozialpartnerschaftlich und unter Einbindung der Beschäftigten die Neugestaltung von Arbeit umgesetzt wird. Die Beschäftigten können beispielsweise als Expertinnen und Experten ihrer Arbeit eigene Ideen und Vorstellungen einbringen. Neben einem europäischen Rahmenabkommen wird auch ein globaler Rahmenvertrag vorgestellt.
Unternehmen agieren mühelos über Grenzen hinweg. Auch die Mitbestimmung muss sich europäisch aufstellen. Zumal über ihre Zukunft auch in Brüssel, Straßburg und Luxemburg entschieden wird.
Die EU-Wahl wird immer wichtiger. In den nächsten fünf Jahren muss einiges angegangen werden. Ein Schwerpunkt: die Stärkung kollektiver Arbeitnehmer*innenrechte. Umso mehr gilt es laut Maxi Leuchters, die Stimme für ein demokratisches und mitbestimmtes Europa abzugeben.
Länder und Unternehmen mit starker Mitbestimmung sind widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche und soziale Krisen - und Beschäftigte schätzen gesetzlich gesicherte Beteiligung am Arbeitsplatz als Sicherheitsfaktor. Durch den zunehmenden Einfluss der EU-Rechtssetzung ist Mitbestimmung im Betrieb und den Leitungsgremien von Unternehmen längst ein europäisches Thema. Doch bekommen Arbeitnehmerrechte aus Brüssel Rücken- oder Gegenwind?
Die Bundesregierung hatte angekündigt, Gesetzeslücken und Schlupflöcher für Arbeitgeber zu schließen, über die Mitbestimmungsrechte ausgehebelt werden können. Daniel Hay ist der Meinung, die Koalition muss hier nun liefern.
Ob Europäische Betriebsräte sich effektiv für Belegschaften einsetzen können, hängt stark vom Wohlwollen des Managements ab. Mehr substanzielle Rechte und Sanktionen könnten helfen.