Eine Untersuchung über den Einfluss des europäischen Rechts auf eine aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete Arbeitskampffreiheit am Beispiel des Tariferfordernisses
Fähigkeiten von Facharbeitern bleiben in der metallverarbeitenden Industrie auch künftig gefragt. Um mit der Digitalisierung Schritt zu halten, müssen Unternehmen mehr weiterbilden.
Wer beim Video-Unterricht leer ausgeht, bei fehlender Weiterbildung von Maschinen ersetzt wird, wer am Wochende arbeitet und wer seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement nicht nachkommt.
Die Digitalisierung hat fast alle Bereiche der Arbeitswelt erfasst: Knapp vier Fünftel der Beschäftigten in Deutschland haben in den letzten fünf Jahren eine Veränderung der technischen Ausstattung ihres Arbeitsplatzes erlebt, schreiben Forscher um Henner Gimpel vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik in einer aktuellen Studie.
Die Beschäftigten in der Plattformökonomie wollen mehr Mitsprache. Um ihre Forderungen durchzusetzen, braucht es Zusammenarbeit mit Gewerkschaften sowie Regulierung durch den Gesetzgeber.
Bislang hat die Digitalisierung weder zu einer substanziellen Arbeitsentlastung noch zu höheren Verdiensten in der Krankenpflege beigetragen. Nötig wären vor allem mehr Fachkräfte.
Die auf Crowdworking-Plattformen übliche computergesteuerte Auftragsvergabe verändert die Arbeitswelt. Diese Ausübung von Arbeitgebermacht könnte auf andere Branchen übergreifen.