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WSI-Mitteilungen

Faber, Ulrich : Die entbürokratisierte Arbeitsstättenverordnung 2004 - 'Arbeitsschutz light'?

Ausgabe 09/2005

Die entbürokratisierte ArbStättV-2004 produziert eine Reihe von juristischen Zweifelsfragen. Aus einer primär juristischen Perspektive führt sie dessen ungeachtet zu keiner substantiellen Verschlechterung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Für die Praxis sind demgegenüber Befürchtungen eines "Arbeitsschutz light" nicht von der Hand zu weisen. Betriebliche Konflikte werden geradezu dadurch provoziert, dass die ArbStättV-2004 nicht die bestehenden Verbindungen zu den Grundprinzipien des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) herstellt, die den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz auf ein hohes Niveau programmieren. Zu diesen Grundprinzipien zählen die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (insbes. Berücksichtigung des "Standes der Technik"), die Instrumente und Verfahren des betrieblichen Arbeitsschutzes (z.B. Gefährdungsbeurteilung), die zwingend gebotene Beteiligung der Beschäftigten sowie die auch europarechtlich geforderte Gewährleistung einer effektiven Arbeitsschutzaufsicht.

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