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Tarifarchiv - Tarifrunden Tarifarchiv

Tarifrunde 2023: Aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2023 neue Vergütungstarifverträge für knapp elf Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2023 für knapp elf Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI. Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2023 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf).

Die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes haben sich außerhalb der Tarifrunde auf eine tarifvertragliche Inflationsprämie geeinigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und sieht Zahlungen von je 500 € in 2023/2024 vor. Auszubildende erhalten je 150 € in den beiden Jahren. 

Am 28.02. fand die 1. Tarifverhandlung zwischen der Eisenbahnergewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn statt und wurde mangels eines Angebotes der Deutschen Bahn abgebrochen.

Die EVG fordert 12,0 %, mind. 650 €/ Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Tarifverträge laufen Ende Februar aus.

Am 14.03. unterbreitete die Deutsche Bahn der EVG ein erstes Angebot. Es sieht u. a. einen „rechnerischen Bahnmindestlohn“ von 13 € ab August 2024, eine Steigerung der Löhne um insgesamt 5,0 % und Einmalzahlungen von insgesamt 2.500 € vor mit einer Laufzeit von 27 Monaten. Die bisherige Möglichkeit der Mitarbeiter, zwischen mehr Geld, Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung zu wählen, steht ebenso infrage wie bewährte Arbeitszeitmodelle. Auch längere Arbeitszeiten werden gefordert.

Die Mitglieder der Tarifkommission haben das Angebot des Konzerns abgelehnt, da die Voraussetzungen, in Verhandlungen zu treten nicht erfüllt wurden, wie z. B. das Thema Mindestlohn. Nach vorausgegangenen Warnstreiks begann am 25.04. die 2. Verhandlungsrunde, die am 26.04. seitens der Deutschen Bahn abgebrochen wurde, ohne eine Einigung zu erzielen.

Ein vom 14. - 16.05. geplanter 50-stündiger Warnstreik konnte kurzfristig am 13.05. abgewendet werden. EVG und Deutsche Bahn stimmten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einem Vergleich zu, nachdem die Deutsche Bahn einen Eilantrag gestellt hatte, um den Streik zu verhindern. Teil dieses Vergleichs war auch die Zusage der Deutschen Bahn, der von der EVG erhobenen Forderung des gesetzlichen Mindestlohns nachzukommen. 

In der 3. Verhandlungsrunde vom 23. - 25.05. unterbreitete die Deutsche Bahn der EVG ein überarbeitetes Angebot. Dieses sieht eine Erhöhung von 12 % mehr Geld für die unteren, 10 % für die mittleren und 8 % für die oberen Einkommensgruppen vor. Die Erhöhungen sollen in zwei Stufen erfolgen. Die erste Stufe ist für Dezember 2023 vorgesehen. Zudem soll eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 € ausgezahlt werden. Die ersten 1.450 € im Juli und weitere 1.400 € im November. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen.

Die zuständige Tarifkommission lehnte dieses Angebot noch in der Nacht zum 31.05. als unzureichend ab, da die vorgesehene prozentuale Staffelung gerade die unteren Lohngruppen benachteilige und fordert die Deutsche Bahn auf, umgehend weiter zu verhandeln, um weitere Streiks zu vermeiden. Die Deutsche Bahn lehnt dies vorerst ab. Sie wolle nun die Gesamtsituation umfassend bewerten und in den zuständigen Gremien beraten, wie sie weiter vorgehen.

Am 05.06. trafen sich die Verhandlungsführer zu einem Abstimmungsgespräch, das konstruktiv verlief. Deshalb werden die Tarifverhandlungen ab 12.06. fortgesetzt. 

In den seit mehreren Tagen laufenden Verhandlungen hat die Zentrale Tarifkommission der EVG am 21.06. festgestellt, dass keine weitere Erhöhung des bisherigen Volumens zu erreichen sei und schlug dem Bundesvorstand vor, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.
Einen Tag später teilte die EVG mit, dass der Bundesvorstand die Einschätzung der Zentralen Tarifkommission teile und beschloss die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Sie sei nach wie vor verhandlungsbereit, allerdings müssten die Arbeitgeber ihr Angebot nachbessern, damit die Beschäftigten eine angemessene Bezahlung erhielten.

Laut EVG habe sie in den Verhandlungen zahlreiche Kompromisslinien aufgezeigt. Unüberbrückbare Differenzen gäbe es bei der Frage der Lohnerhöhung. Die insgesamt angebotene Lohnerhöhung sei zu niedrig, die Zahlung zu spät (in einem ersten Schritt sollten 200 € im Dezember gezahlt werden) und zudem die Laufzeit von 27 Monaten zu lang.

Die EVG lässt nun ihre Mitglieder in einer Urabstimmung bis Ende Juli über unbefristete Streiks entscheiden.

Parallel dazu hat der Deutsche Bahn Konzern der EVG eine Schlichtung vorgeschlagen. Die EVG hat diesen Vorschlag am 29.06. angenommen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Zeitraum vom 17.07. - 31.07. angesetzt. Die Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr (SPD) und der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fungieren als Schlichter und werden einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss ausarbeiten, der dann auch der Zustimmung beider Parteien bedarf. Während eines Schlichtungsverfahrens herrscht Friedenspflicht, es darf nicht gestreikt werden. Sollte das Schlichtungsergebnis seitens der EVG nicht akzeptabel sein und sich mind. 75 % der teilnehmenden EVG-Mitglieder bei der Urabstimmung für unbefristete Streiks aussprechen, drohen massive Streiks mit Auswirkungen für Eisenbahn und Bus im Bereich der Deutschen Bahn.

Die Schlichtungskommission legte am 26. Juli nach 10-tägiger Vermittlung eine Schlichtungsempfehlung vor, die die EVG-Schlichtungskommission als Kompromiss anerkennt. Hervorzuheben sei, laut EVG, dass während der Laufzeit eine dauerhaft wirkende Entgelterhöhung erreicht werde.

Die Eckdaten des Kompromisses sind folgende:  Zahlung einer Pauschalzahlung für 9 Monate (März bis November) als Inflationsausgleichsprämie von 2.850 € im Oktober 2023. Festbetragserhöhungen in allen Entgeltgruppen von 200 € im Dezember 2023 und 210 € im August 2024 mit einer Laufzeit von 25 Monaten bis 31. März 2025. Für verschiedene Funktions-/Berufsgruppen gibt es noch einmal nach der Vertragslaufzeit durchschnittlich 100 € monatlich dazu. Übernahme des Mindestlohns in die Tabellen, Wegfall der unterschiedlichen Bezahlungen in West und Ost.

Nach mehrstündiger außerordentlicher Sitzung hat der EVG-Bundesvorstand am 28. Juli die Annahme der vorliegenden Schlichtungsschlussempfehlung im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn AG empfohlen. Die 110.000 EVG-Mitglieder entscheiden nun in einer Urabstimmung für die Annahme oder unbefristeten Streik. Die Urabstimmung läuft bis Ende August.

Am 28. August gab die EVG bekannt, dass die Schlichtungsempfehlung mit einem Votum von 52,3 % für den Tarifabschluss, angenommen wurde. Die Wahlbeteiligung lag bei 65,3 %.

Ende November beschloss die ver.di-Tarifkommission die Tarifforderung für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG: eine Tarifsteigerung von 15 % sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Entgelte der Studierenden von 200  €/Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Sowohl der Auftakt der Tarifrunde am 06.01. als auch die zweite Verhandlung am 18./19.01. brachten keine Annäherung, so dass ver.di im Anschluss zu Warnstreiks aufrief, an denen sich bis unmittelbar vor der 3. Verhandlungsrunde rd. 100.000 Beschäftigte beteiligten. In der 3.  Runde vom 8. bis 10. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah neben einer steuerfreien Inflationsausgleichs-Sonderzahlung (150/100 Euro monatlich in 2023/2024) zwei Festbetragserhöhungen zum 01.01.24 (150 €/Mon.) und 01.12.24 (190  €/Mon.) vor, bei einer Laufzeit vom 24 Monaten: Januar 2023 - Dezember 2024. Ver.di und die Tarif- kommission haben das Angebot der Deutschen Post insbesondere aufgrund der langen Laufzeit sowie der geringen Entgelterhöhung in 2024 abgelehnt, die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Urabstimmung über unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet. In der Urabstimmung zwischen dem 20. Februar und 8. März votierten 85,9 % der ver.di-Mitglieder für die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes und für unbefristete Streiks.

Am 10. und 11. März konnten ver.di und die Deutsche Post AG in der 4. Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erzielen: für die Monate Januar bis April gibt es für alle Tarifbeschäftigten sowie für die Auszubildenden und dual Studierenden eine Inflationsausgleichszahlung von 1.020 €. Ab Mai 2023 bis März 2024 wird eine weitere Inflationsausgleichszahlung von 180 €/ Mon. gezahlt und ab April 2024 erfolgt dann eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von 340 €/ Mon. Außerdem erwirbt man künftig bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsentgelt (Weihnachtsgeld). Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2024. 

In einer Urabstimmung haben sich 61,7 % der befragten ver.di - Mitglieder für die Annahme des Tarifergebnisses ausgesprochen. Mit der Zustimmung der zuständigen Tarifkommission vom 31.03. tritt der Tarifvertrag somit in Kraft.

In die diesjährige Tarifrunde geht ver.di u. a. mit der Forderung nach Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 €/Stunde (Baden-Württemberg abweichend: 15,0 %) sowie nach einer Mindestvergütung von 13,50 €/Stunde bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen in allen Ausbildungsjahren um 250 €/Monat angehoben werden. Des Weiteren fordert ver.di die Arbeitgeber auf, gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zu beantragen. Die Tarifverträge sind regional unterschiedlich zwischen Ende März und Juni kündbar. Die Verhandlungen werden regional in den jeweiligen Tarifgebieten geführt. In Baden-Württemberg ist der Verhandlungsauftakt für den 13. April und in Nordrhein-Westfalen sowie Hessen für den 24. April vorgesehen.

Bereits in der 1. Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 13.04. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren sollten die Vergütungen in zwei Schritten um insg. 5,0 % steigen: 3,0 % ab Abschlussmonat, 2,0 % ab 01.04.24. Des Weiteren umfasst das Angebot zwei Inflationsausgleichzahlungen von 750 und 250 € in 2023 bzw. 2024. Für Unternehmen in Notlagen soll es eine tarifliche Notfallklausel geben. Ein gleichlautendes Angebot legten die Arbeitgeber auch bei den Verhandlungen in weiteren Tarifgebieten vor, so z. B. in Nordrhein-Westfalen und Hessen am 24.04. Ver.di hat das Angebot jew. als völlig unzureichend abgelehnt.
In der 2. Verhandlungen am 17. Mai, wiederum in Baden-Württemberg, besserten die Arbeitgeber ihr Angebot um eine weitere Stufenerhöhung von 2,5 % in 2025 nach und boten darüber hinaus eine garantierte unterste Mindeststundenvergütung von 13 Euro an. Eine Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge lehnen sie bisweilen ab. Ver.di hat das Angebot als "noch völlig unzureichend" zurückgewiesen.
Die 4. Verhandlungsrunde am 05.07. in Nordrhein-Westfalen brachte Bewegung in die festgefahrene Tarifrunde und ein weiter verbessertes Angebot. Auf Wunsch der Arbeitgeber wurden die Verhandlungen unterbrochen und sollten am 13.07. wieder aufgenommen werden. Der Termin wurde jedoch arbeitgeberseitig abgesagt.
Am 7. August ging es stattdessen in die 5. Verhandlungsrunde, in der die Arbeitgeber folgendes Angebot unterbreiteten: 450 € Pauschale für Mai - Juli in Form einer Inflationsausgleichsprämie, mit der Möglichkeit zur Verrechnung mit bereits gezahlten Inflationsausgleichsprämien, 150 € in allen Gruppen ab 01.08.23, 3,1 % Stufenerhöhung ab 01.05.24, bei einer Laufzeit von insg. 24 Monaten. Die Mindeststundenvergütung soll ab 01.08.23/01.05.24 13,00 bzw. 13,50 € betragen. Für Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten soll eine Notfallklausel vereinbart werden. Ver.di lehnte das Angebot ab.
Aufgrund der andauernden Tarifauseinandersetzung empfiehlt der Handelsverband Deutschland (HDE) seinen tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen die Vergütungen freiwillig frühestens ab Oktober um max. 5,3 % zu erhöhen (Pressemeldung vom 18.09.23). Die freiwillige Erhöhung soll dann mit einem späteren Tarifabschluss verrechnet werden. Ver.di wertet den Vorgang als Versuch die Beschäftigten ruhig zu stellen und bezeichnet die Erhöhung von 5,3 % bei anhaltender Inflation und steigenden Preisen als "einen Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten im Handel".
Nachfolgende regionale Verhandlungen blieben ohne Ergebnis und ohne ein verändertes Arbeitgeberangebot.
In der 4. Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern am 01.11. legten die Arbeitgeber ein neues Angebot vor. Dieses sieht u. a. bei einer Laufzeit von 24 Monaten nach 3 Nullmonaten (Juli - September) eine Erhöhung von 6,0 % ab 01.10. und weiteren 4,0 % ab 01.07.24 vor. Des Weiteren umfasst das Angebot die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von insg. 750 € (500 € ab Abschlussmonat, 250 € im Juli 2024), die anders als bisher nicht mehr mit evtl. bereits gezahlten Inflationsausgleichsprämien verrechnet werden kann. Ver.di wertete das Angebot als "Basis für konstruktive und zielführende Verhandlungen". Die Arbeitgeber lehnten es jedoch ab, über ihr vorgelegtes Angebot weiter zu verhandeln. Ein nächster Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart. In den Verhandlungen am 2. November in Hessen und Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen legten die Arbeitbgeber ein analoges Angebot vor, welches von ver.di ebenfalls als unzureichend zurückgewiesen wurde.
Der HDE sieht keinen Sinn mehr darin, die festgefahrenen Tarifverhandlungen auf Landesebene weiter fortzusetzen (Pressemeldung vom 6. November 2023) und fordert schnellstmöglich ein Spitzengespräch mit ver.di auf Bundesebene, mit dem Ziel der "Einigung über ein neues effektives Verhandlungsformat". Ver.di weist den Vorschlag des HDE zurück (Pressemeldung vom 06.11.23), in einer Spitzenrunde ein Gespräch mit den Konzernvertretern zu führen, die bislang eine Verbesserung der Angebote in den Tarifverhandlungen verhindert haben. „Streiks im Weihnachtsgeschäft werden damit nahezu unausweichlich“, so ver.di.
Nach der Zusage der Arbeitgeber, dass Spitzengespräche keine regionalen Tarifverhandlungen ersetzen, haben ver.di und HDE sich am 23.11. zusammengefunden. Dabei sei deutlich geworden, so ver.di, dass beide Seiten die Lebensrealität der Beschäftigten unterschiedlich bewerten und somit eine tabellenwirksame Erhöhung, die keinen weiteren Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeutet, die strittige zentrale Frage bleibt. Positiv ist lt. ver.di die Ankündigung der Arbeitgeber festzuhalten, die regionalen Verhandlungen wieder aufzunehmen.
Der letzte Einigungsversuch in 2023 fand am 28.12. in Hamburg statt und endete erneut ohne Ergebnis. Das vorliegende, unveränderte Arbeitgeberangebot bedeutet lt. ver.di für die Beschäftigten einen Reallohnverlust und ist damit nicht abschlussfähig.

Die nächsten Verhandlungstermine, u. a.: zzt. keine terminiert

Weitere Berichterstattung unter Tarifrunde 2024 - Aktueller Überblick

Am 7. und 8. September haben die Tarifkommissionen der nordwestdeutschen bzw. der ostdeutschen Eisen- und Stahlindustrie ihre Forderungsempfehlung an den IG Metall-Vorstand beschlossen. Danach sollen die Vergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten um 8,5 % steigen, das Ergebnis soll eine mitgliederorientierte, soziale Komponente enthalten. Des Weiteren soll die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich von 35 auf 32 Stunden verkürzt werden, möglichst bei einer Verteilung auf 4 Arbeitstage. Außerdem sollen die TVe zur Beschäftigungssicherung, über den Einsatz von Werkverträgen, zur Altersteilzeit und über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen zur Altersteilzeit verlängert werden. Darüber hinaus möchte die IG Metall in Gesprächen mit den Arbeitgebern erörtern, welche weiteren tariflichen Regelungen zur Förderung der Ausbildung geschaffen werden können. Der IG Metall-Vorstand folgte der Forderungsempfehlung in allen Punkten und beschloss am 18. September die endgültigen Forderungen. Die erste Verhandlung ist für Mitte November vorgesehen. Die Vergütungstarifverträge wurden zum 30.11.23 gekündigt, damit endet auch die Friedenspflicht.

Die erste Verhandlung am 13. November boten die Arbeitgeber eine Erhöhung der Vergütungen von 3,1 % für 15 Monate an. Auf die Arbeitszeitverkürzung könne man wegen des bestehenden Fachkräftemangels nicht eingehen. Dieses Angebot wurde von den Verhandlungsführern der IG Metall als unzureichend zurück gewiesen. Es spiegele die ungewöhnliche Belastung der Beschäftigten durch die hohe Inflation nicht angemessen wider. Daher erwarte man nun von den Arbeitgebern, in der zweiten Verhandlungsrunde ein verbessertes Angebot vorzulegen, welches auch eine Absenkung der Arbeitszeiten beinhaltet.

Auch die zweite Verhandlung am 23. November brachte keine Annäherung. Die Arbeitgeber verbesserten ihr Angebot aus der ersten Verhandlungsrunde nicht und gingen auf die geforderte Verkürzung der Arbeitszeiten erneut nicht ein. Vor diesem Hintergrund beschloss die IG Metall, nach Ende der Friedenspflicht mit Warnstreiks zu beginnen. Diese starteten in der Nacht zum 01.12. mit verschiedenen Aktionen unter anderem in den Duisburger Betrieben, in Eisenhüttenstadt/Brandenburg, in Salzgitter und bei Thyssenkrupp Finnentrop und gingen am ersten Adventswochenende, teilweise bei Minusgraden in Brandenburg, Gelsenkirchen, Bottrop, Hagen und Sachsen weiter. Die IG Metall kündigte an, den Druck auf die Arbeitgeber weiter zu erhöhen.

Die dritte Tarifverhandlung wurde auf den 7. Dezember vorgezogen und fand in hybrider Form statt. Auch in dieser Sitzung verbesserten die Arbeitgeber ihr Entgeltangebot nicht. Eine Zusicherung zur Verlängerung gab es lediglich für den TV Beschäftigungssicherung und den TV Werkverträge. Mit Kritik zum fehlenden Bezug zur Transformation sei die Forderung nach der 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich nach wie vor nicht realisierbar, so die Arbeitgeber. Sie stellten einen von ihnen erarbeiteten Lösungsvorschlag vor, in dem es nur selektive und temporäre Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzungen gab, die Arbeitszeitregelungen des MTV blieben dabei unverändert. Man wolle zunächst einen Rahmentarifvertrag zur Transformation schaffen, der spezielle Regelungen zu diesem Thema beinhaltet. Die Arbeitgeberseite fordert darüber hinaus, den TV Altersteilzeit zu modifizieren und äußerte den Wunsch nach Regelungen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Die IG Metall lehnte das Angebot nach kurzer Beratung ab und machte deutlich, dass zur Verhinderung des nächsten Eskalationsschritts nur noch die vierte Verhandlungsrunde am 11. Dezember bliebe. Auch diese Verhandlung brachte kein Ergebnis, obwohl die Parteien sich beim Thema Arbeitszeit annähern konnten und die Arbeitgeber ein verbessertes Angebot vorlegten. Dieses beinhaltete eine Erhöhung der Vergütungen um 3,5 % ab Juli 2024 bei einer Laufzeit von 19 Monaten. Zusätzlich gäbe es eine Einmalzahlung von 1.000 € im Januar als Inflationsausgleich.

Die IG Metall entschied sich daraufhin, die Verhandlungen für beendet zu erklären. Das Angebot spiegele, wie weit die Parteien noch voneinander entfernt seien. Nach dem Scheitern der Verhandlungen starteten noch in der Nacht die ersten 24-Stunden-Streiks in den Stahlbetrieben von Thyssenkrupp, auf die flächendeckend weitere Betriebe folgen werden.

In der fünften Verhandlungsrunde am 15. Dezember kam es nach schwierigen Verhandlungen zu einem Ergebnis. Der Abschluss beinhaltet die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 € im Januar 2024 sowie 10 weitere Zahlungen à 150 € während der Laufzeit. Die Vergütungen steigen nach 13 Nullmonaten (Dezember 2023 - Dezember 2024) zum 01.01.25 um 5,5 %. Die Laufzeit beträgt 22 Monate bis zum 30.09.2025. Die Tarifverträge Beschäftigungssicherung, Einsatz von Werkverträgen und Altersteilzeit werden verlängert.

Ein Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Transformation soll bis Ende Juni 2024 erstellt werden und eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem 01.01.2025 erhalten. Dieser wird kollektive und individuelle Regelungen zur Arbeitszeit enthalten.

Die kollektiven Regelungen sehen u.a., mit Zustimmung der Betriebsparteien, eine Verkürzung und Verlängerung der Wochenarbeitszeit um bis zu drei Stunden vor. Im Falle einer kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu eine Stunde mehr vergütet. Die individuellen Regelungen sehen für Beschäftigte u.a., bei Berücksichtigung betrieblicher Belange, eine Möglichkeit zur Absenkung der Arbeitszeit auf 33,6 Stunden/Woche ohne Entgeltausgleich vor. Einen Rechtsanspruch für diese Verkürzung erhalten ab dem 01.01.2025 Beschäftigte in Schichtarbeit ab dem 60. Lebensjahr, die einen Entgeltausgleich für 34,1 Stunden erhalten. Die Altersgrenze wird in den beiden Folgejahren um jeweils 1 Jahr herabgesetzt. Diese Regelung wird 2027 erneut geprüft und bewertet und unterliegt einem Teilkündigungsrecht. Des Weiteren wird eine Verhandlungsverpflichtung für einen Tarifvertrag „Zukunft in Ausbildung“ vereinbart.

Am 11. Januar 2024 haben die Tarifkommissionen für Nordwest- und Ostdeutschland abschließend entschieden, dem Vorstand der IG Metall die Annahme des Verhandlungsergebnisses zu empfehlen.

Auf Basis der Tarifumfrage für die Beschäftigten der Energie- und Versorgungswirtschaft Ost (AVEU) hat die ver.di-Gruppentarifkommission ihre Forderungen beschlossen. Die Entgelte sollen um 12,0 %, mindestens um 500 €/Monat (300 € für Auszubildende), erhöht werden bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ver.di will aufgrund der Erwartungen und schwierigen Ausgangsbedingungen den ersten Verhandlungstermin nur durchführen, wenn 500 Neumitglieder zur Durchsetzung der Forderungen gewonnen werden können. 

Die IG BCE-Tarifkommission beschloss am 1. August dieselben Forderungen und hat ebenfalls das Ziel 500 neue Mitglieder bis zum Start der Tarifrunde zu gewinnen. 

In der 1. Verhandlungsrunde am 13.09. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor, welches IG BCE und ver.di als unzureichend zurückwiesen. Es sah vor, dass es bei einer Laufzeit von 23 Monaten nach 2 Nullmonaten (September, Oktober) ab 01.11. eine Erhöhung von 5,0 % (Ausz.: 145 €) und eine Stufenerhöhung ab 01.12.2024 von 2,6 % (Ausz.: 55 €) geben soll. Es soll eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € gezahlt werden, wobei eine Auszahlung bis Dezember 2024 möglich sei. 
Die Gewerkschaften wollen nun erste Warnstreiks vorbereiten. Die 2. Verhandlungsrunde findet am 27.09. statt. 

Nach der 2. Tarifrunde wurde am 28.09. zwischen ver.di und der IG BCE einerseits und dem Arbeitgeberverband energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) andererseits, ein Abschluss erzielt. Demnach wird es bei einer Laufzeit von 19 Monaten ab dem 01.09.  eine 6 % ige Erhöhung, sowie zum 01.11.2024 eine Stufenerhöhung von 4,5  %  geben. Zudem erhalten alle Beschäftigten, egal ob Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder Dualstudierende spätestens zum 31.01.2024  eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 3.000 €. Beschäftigte, die bisher keine anteilige IAP ausgezahlt bekommen haben, erhalten zusätzlich eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 €.  Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich am 01.09. abhängig vom Ausbildungsjahr um 160 € - 190 €  und zum 01.11.2024 um 55 € - 85 €. Eine Einigung bezüglich Bonuszahlungen für Gewerkschaftsmitglieder konnte nicht erzielt werden.

Die Forderung nach Erhöhung der Vergütungen um 13,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten haben die Tarifkommissionen von ver.di in nahezu allen regionalen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels beschlossen. So fordert z. B. ver.di in Nordrhein-Westfalen wie auch in Sachsen-Anhalt bei den 13,0 % eine Mindesterhöhung von 400 € im Monat. Ergänzt werden die Forderungen um spezifische regionale Forderungen, wie z. B. eine Vorweganhebung von 0,27 €/Std. und 150 € für jeden Nullmonat in Sachsen, sowie eine Erhöhung der untersten Beschäftigtengruppen auf mindestens 13,50 €/Std. in Niedersachsen und Bremen. Rheinland-Pfalz stellte für seine Mitglieder eine Festbetragserhöhung von 425 €/Monat ab 01.05.2023 auf. Flächendeckend gefordert wird die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit für die Tarifverträge.

Die ersten Verhandlungsrunden im April und Mai endeten erfolglos, nachdem die Arbeitgeberseite ein erstes Angebot vorlegte. Dieses sah u.a. in Nordrhein-Westfalen (26.04.) und Sachsen-Anhalt (19.05.), bei einer Laufzeit von 24 Monaten, eine Erhöhung von 6,1 % in zwei Stufen vor: Ab Dezember 2023 sollten die Löhne und Gehälter um 4,0 %, ab Dezember 2024 um 2,1 % steigen. Zudem sollte es eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.400 €, gesplittet in zwei Zahlungen à 700 € in 2023 und 2024, geben. Arbeitgeber, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt haben, sollten diese mit der im Angebot genannten Prämie verrechnen können. Die Gewerkschaft lehnte das Angebot mit der Begründung der fehlenden Wertschätzung in Form einer soliden Tabellenerhöhung ab und hält weiterhin an ihrer Forderung fest. Lediglich in Rheinland-Rheinhessen sah das Angebot der Arbeitgeberseite eine Erhöhung von nur 6,0 % vor. In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Rheinhessen schloss die Arbeitgeberseite eine Allgemeinverbindlicherklärung von vornherein aus.

Die zweiten Verhandlungsrunden brachten ebenfalls keine Einigung, da kein verbessertes Angebot vorgelegt wurde. Die Gewerkschaft bereitet Streiks vor.

In Nordrhein-Westfalen (13.06.), Bayern (16.06.), Baden-Württemberg (19.06.), Pfalz (23.06.), Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig-Holstein (10.07.) ist die dritte Verhandlungsrunde wiederrum ergebnislos beendet worden. Etwas Bewegung brachten die Verhandlungen in Thüringen (06.07.), Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern (10.07.) Niedersachsen/Bremen (13.07.), Berlin/ Brandenburg (17.7.), Hessen (18.07.) und Sachsen (19.07.), wo die Arbeitgeberseite geringfügig nachbesserte. Das neue Angebot beinhaltete ab September diesen Jahres 5,1 % und ab August 2024 2,9 %. Die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie würde im Folgemonat des Abschlusses gezahlt, weitere 700 € würden 2024 ausgezahlt werden. Die Gewerkschaft lehnte dieses Angebot entschieden ab, da es weit unter den Forderungen liegt und kündigte daraufhin eine Ausweitung der Streiks an.

Trotz zahlreicher Streikmaßnahmen in den vergangenen Wochen haben die Arbeitgeber der verbliebenen Bundesländer in der vierten Verhandlungsrunde lediglich das geringfügig verbesserte Angebot der vorherigen Runde angeboten. Die Verhandlungen in unter anderem Nordrhein-Westfalen (30.06.), Bayern (03.07.), Baden-Württemberg (05.07.), Hamburg (17.08.), Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern (18.08.), Niedersachsen/Bremen (06.09.), Berlin/Brandenburg (07.09.), Hessen (08.09.), Pfalz (14.09.), Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt (19.09.) sowie Rheinland-Rheinhessen (03.11.) brachten erneut kein Ergebnis woraufhin weitere Streiks angekündigt wurden.

Im Auftakt der fünften Verhandlungsrunde in Bayern (18.07.), Baden-Württemberg (16.08.), NRW (15.08.), Niedersachsen/Bremen (09.10.), Hessen (30.10.), Sachsen-Anhalt (20.10.) und in Hamburg (26.09.) hat die Arbeitgeberseite kein verbessertes Angebot vorgelegt und die Verhandlungen sind ergebnislos beendet worden.

Selbst die sechste Verhandlung bei den Vorreitern Bayern (28.08.) Nordrhein-Westfalen (04.09.) und Baden-Württemberg (04.10.) brachten den Beschäftigten des Groß- und Außenhandels kein verbessertes Angebot.

In Bayern (05.10.), Nordrhein-Westfalen (19.10.) und Baden-Württemberg (6.12.) wurde die siebte Verhandlungsrunde ergebnislos beendet, da die Arbeitgeberseite erneut kein verbessertes Angebot vorgelegt haben.

Ebenfalls in der achten Verhandlungsrunde in Bayern (22.11.) gab es kein verbessertes Angebot. Etwas Bewegung ergab sich in NRW (1.12.), wo die Arbeitgeberseite in Sondierungen eine Erhöhung von 7% ab Dezember 2023 plus eine Inflationsausgleichsprämie von 1000 € unterbreitet haben. Für Mai 2024 wäre dann noch eine Erhöhung von 3,1% und eine Inflationsausgleichsprämie von 200 € angedacht. Die Gewerkschaft lehnt dies ebenfalls entschieden ab.

Weitere Berichterstattung unter Tarifrunde 2024 - Aktueller Überblick

Die IG Metall fordert für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie eine Anhebung der Entgelte um 8,5 % bei 12 Monaten Laufzeit und eine soziale Komponente zum Beispiel in Form einer Inflationsausgleichsprämie. Hinzu kommen regionale Ergänzungen. Mit Ende der Friedenspflicht am 12.01.2024 sind Warnstreiks möglich.

Die ersten Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Niedersachsen/Bremen und Westfalen-Lippe haben bereits in 2023 stattgefunden und wurden ergebnislos vertagt. Am 10. und 11. Januar 2024 steigen noch Thüringen und Sachsen in die Tarifverhandlungen mit ein.

Die zweite Verhandlungsrunde am 9.1.24 in Niedersachsen/Bremen brachte ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite: Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro für Dezember 2023 bis Dezember 2024 und eine tabellenwirksame Erhöhung von 2,5 % für 12 Monate mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Monaten. Auch in Baden-Württemberg wurde auf der zweiten Sitzung am 11. Januar 2024 ein Angebot vorgelegt: 3,3 % ab September mit einer Laufzeit von 25 Monaten und einer Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro.

Beide lehnte die IG Metall ab: Die Angebote bleiben weit hinter den Erwartungen der Arbeitnehmer und sind deutlich zu gering. Auch ist die Laufzeit von 25 Monaten unter den aktuell schwer einzuschätzenden Rahmenbedingungen zu lang. Die IG Metall erhöht nun den Druck auf die Arbeitgeberseite mit Warnstreiks.

Ein erster Abschluss wurde in der dritten Verhandlungsrunde am 22. Januar für Niedersachsen/Bremen erzielt: Nach 9 Nullmonaten (Dezember 2023 bis August 2024) erhöhen sich die Löhne und Gehälter ab 1. September 2024 um 5,0 % sowie ab 1. Juli 2025 um 3,0 %. Die Laufzeit endet am 1. Oktober 2025. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von insgesamt 1.800 Euro, die mit jeweils 600 Euro zum 1. März, 1. Mai und 1. Juli des Jahres 2024 ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten IG Metall-Mitglieder eine einmalige zusätzliche IAP in Höhe von 250 Euro mit der Maiabrechnung 2024. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 21. Februar 2024.

Mit regionalen Abweichungen sind für alle tarifgebiete Ergebnisse erreicht worden.

Am 21.02. hat der IG Metall-Vorstand die Forderungen für das Kfz-Handwerk beschlossen. Danach sollen die Vergütungen um 8,5 % erhöht werden, verbunden mit einer sozialen Komponenten (z. B. in Form einer Inflationsausgleichsprämie), bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen überproportional angehoben werden. Die entsprechenden Tarifverträge wurden zum 31. März gekündigt.

Der Verhandlungsauftakt in der Branche in Niedersachsen am 14. März als auch die Verhandlung für die Tarifgebiete Ost am 16.03. blieben ohne Annäherung und Angebot, ebenso wie in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen am 22. März. Bei den Verhandlungen für die Beschäftigten in Baden-Württemberg am 27.03. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah nach 3 Nullmonaten zwei Erhöhungen um jew. 3,0 % ab 1. Juli 2023 bzw. 2024 vor, bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Ein gleichlautendes Angebot wurde auch in den Verhandlungen in Bayern am 30.03. vorgelegt. Die IG Metall hat das Angebot jew. als völlig unzureichend zurückgewiesen. Nach Ablauf der Friedenspflicht am 1. April rief die IG Metall zu Warnstreiks und Aktionen auf, an denen sich bislang über 23.000 Beschäftigte beteiligten.

In der zweiten Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 24. April konnte die IG Metall unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 5. Mai einen Abschluss erzielen. Danach erhalten die Beschäftigten eine Tariferhöhung von insgesamt 8,8 %, 5,0 % zum 01.11.23 und weitere 3,6 % zum 01.10.24. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in allen Ausbildungsjahren um 70 und weitere 50 Euro ab November 2023 bzw. Oktober 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (01.04.23 - 31.03.25). Des Weiteren erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.500 Euro, die in zwei Schritten ausgezahlt wird: 1.500 Euro spätestens im Juli d. J. und weitere 1.000 Euro im 1. Quartal 2024 (Ausz. jeweils die Hälfte). In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten und ohne Betriebsrat kann diese in drei Raten bis zum 01.08. eines Kalenderjahres ausbezahlt werden. Außerdem verständigten sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Regelung zur Übernahme Ausgebildeter sowie auf eine Vereinbarung für das Fahrradleasing. Mit regionalen Abweichungen wurde der Abschluss in den anderen Tarifgebieten übernommen.

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat am 8. November ihre Forderungen an die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ übermittelt. Danach fordert sie die Entgeltgruppen 3 - 9 entsprechend der Entgeltgruppen 1 - 2b zu erhöhen (zur Beibehaltung des ursprünglichen Prozentgitters vor dem 1. Oktober 2022), bei einer Laufzeit bis zum 31.03.24.

Der erste Verhandlungstermin am 24.11. blieb ohne Ergebnis. Das Angebot der Arbeitgeberseite lag deutlich unter der aktuellen Inflationsrate und wurde von der DGB-Tarifgemeinschaft entschieden zurückgewiesen. Auch die 2. Runde am 14.12. brachte kein Ergebnis. Die Arbeitgeber waren nicht bereit ein verbessertes Angebot vorzulegen und lehnten es darüber hinaus ab, über eine Inflationsausgleichsprämie zu verhandeln.

Die 3. Tarifrunde am 13.01.23 ergab folgendes Ergebnis: nach 3 Nullmonaten (Januar - März) gibt es eine Entgelterhöhung von 7,7 % ab dem 01.04.23, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,2 % ab Januar 2024, jeweils im Durchschnitt. Die Laufzeit beträgt 15 Monate bis zum 31.03.24. Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 22.02.23.

 

Am 11. Oktober beschloss die ver.di Bundestarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 %, mindestens 500 €/Monat, für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Bund und Kommunen. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 €/Monat angehoben werden und Ausgebildete unbefristet übernommen werden. Die Laufzeit soll jeweils 12 Monate betragen. Weiterhin wird die Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages gefordert. Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten der unteren und mittleren Einkommensgruppen, steht für ver.di im Zentrum der Tarifrunde.

Ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit GdP, GEW und der IG BAU.

Der 1. Verhandlungstermin fand am 24. Januar statt und ist ohne Ergebnis oder Arbeitgeberangebot vertagt worden. Laut ver.di haben die Verhandlungen in einer sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Jedoch würden sich die Beschäftigten nicht mit "warmen Worten" und dem Verweis auf die Kassenlage "abspeisen" lassen. Rund 335.000 Arbeitnehmer*innen hätten in einer Umfrage die Unterstützung der Gewerkschaftsforderungen deutlich gemacht. 

In der 2. Verhandlungsrunde am 22./23. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Es sieht Entgelterhöhungen von 3,0/2,0 ab 01.10.2023/01.06.2024 und Inflationsausgleichsprämien von 1.500/1.000 € im Mai 2023/Januar 2024 mit einer Laufzeit von 27 Monaten vor. Der 2. Runde waren viele bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit mehreren Tausenden Teilnehmer*innen voraus gegangen.

Laut ver.di werden die Gewerkschaftsforderungen von den Arbeitgebern rundheraus abgelehnt. Besonders aber würde die Forderung nach einem Sockelbetrag von 500 € die kommunalen Arbeitgeber „in die Knie zwingen“. Auch wollten die Arbeitgeber für einzelne Beschäftigungsgruppen „Sonderopfer“.

Ver.di lehnte dieses Angebot u. a. ab, weil eine Inflationsausgleichsprämie im Gegensatz zum Sockelbetrag als soziale Komponente nicht nachhaltig sei, das Gesamtvolumen völlig unzureichend sei und die Laufzeit viel zu lang.

Die 3. Verhandlungsrunde vom 27. bis 29. März wurde am ersten Tag von einem bundesweiten Mobilitätsstreik im ÖPNV begleitet, der gemeinsam mit der EVG durchgeführt wurde. Insgesamt haben sich somit mehr als 500.000 Beschäftigte in den letzten Wochen an ver.di-Warnstreiks und -Aktionen beteiligt. Die Arbeitgeber legten ein Angebot vor, das u. a. einen Mindestbetrag von maximal 300 €/Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 €, zahlbar in zwei Teilbeträgen, sowie eine monatliche prozentuale Erhöhung vorsah. Laut ver.di stelle dieses Angebot nicht sicher, dass die Kaufkraft, insbesondere für die unteren und mittleren Entgeltgruppen, erhalten bleibt.

Die ver.di Bundestarifkommission beschloss dann, nach langwierigen und zähen Verhandlungen, diese für gescheitert zu erklären. Die Arbeitgeber riefen daraufhin die Schlichtung an. Die Schlichtungsvereinbarung von 2011 sieht vor, dass ver.di dem folgen muss. Die Schlichter sind der von den Gewerkschaften benannte Hans-Henning Lühr (stimmberechtigt) und Georg Milbradt für die Arbeitgeber. Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht. Bis dahin beteiligten sich rund 500.000 Arbeitnehmer*innen an Aktionen und Warnstreiks. 

Am 14. April legte die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung vor, der die Schlichter mehrheitlich zugestimmt haben. Sie seien damit einen neuen Weg gegangen, denn der Vorschlag sieht eine Inflationsaus-
gleichsprämie
vor, gefolgt von einem Sockelbetrag plus linearer Erhöhung. Die Kernpunkte der Vereinbarung: nach 5 Nullmonaten soll es im Juni eine Inflationsausgleichsprämie von 1.240 € geben, danach 220 €/Monat für Juli 2023 bis Februar 2024, also insgesamt 3.000 €. Ab März 2024 sollen die Einkommen um einen Sockelbetrag von 200 € plus 5,5 %, mindestens jedoch um 340 €, erhöht werden. Die Laufzeit wäre 24 Monate bis 31.12.2024. Für Auszubildende und den Nahverkehr (TV-N) gibt es gesonderte Einigungsempfehlungen.

Die Verhandlungen wurden am 22. April fortgesetzt und es konnte eine Einigung auf Basis der Schlichtungsempfehlung (siehe oben) erreicht werden. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte der Inflationsausgleichsprämie und ab März 2024 150 €/Monat in allen Ausbildungsjahren. Die Regelung zur Übernahme der Ausgebildeten wird verlängert. Tariflich vereinbarte dynamisierte Zulagen steigen um 11,5 %. „Sonderopfer“ für Beschäftigte im Gesundheitswegen und bei den Sparkassen konnten abgewehrt, im Gesundheitswesen sogar Verbesserungen erreicht werden.
Dieses Tarifergebnis gilt auch für die Beschäftigten, die unter den TV-Nahverkehr (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen) und den TV-Versorgung fallen.

Laut ver.di seien sie mit diesem Kompromiss an ihre „Schmerzgrenze“ gegangen. Positiv sei jedoch, dass es mit dieser Einigung für die meisten Beschäftigten eine tabellenwirksame Tariferhöhung von über 11,5 % bis zu
16,9 %, abhängig von der Entgeltgruppe, gibt. Die Schwächen der Einigung seien die lange Laufzeit und das relativ späte Inkrafttreten der tabellenwirksamen Erhöhung.


Ver.di wird nun vom 4. bis 12. Mai eine Mitgliederbefragung über die Annahme oder Ablehnung der Einigung durchführen, am 15. Mai wird dann die Bundestarifkommission final entscheiden. Erklärungsfrist ist der 17. Mai. 

Die ver.di-Bundestarifkommission hat am 15. Mai ihre Entscheidung zum Tarifergebnis vertagt und will am Mittwoch erneut zusammenkommen. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Ver.di machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn eine Lösung im Konflikt mit dem KAV Sachsen gefunden werde und erwarte, dass die Verhandlungsspitze (VKA und Bund) ihren Einfluss geltend mache.
Zuvor hatten knapp 66 % der befragten ver.di-Mitglieder der Einigung zugestimmt.

Nachdem die Irritationen mit dem KAV Sachsen ausgeräumt werden konnten, stimmte die ver.di-Bundestarifkommission dem Tarifergebnis mit großer Mehrheit zu. Zur Anpassung der Tarifverträge stehen nun ab Juni Redaktionsverhandlungen an.

Am 11.10. beschloss die ver.di-Bundestarifkommission, auf Grundlage der zuvor durchgeführten Beschäftigtenbefragung, die Forderungen für die Beschäftigten der Länder (ohne Hessen). Die Entgelte sollen um 10,5 %, mindestens 500 €/Monat steigen mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 €/Monat in allen Ausbildungsjahren steigen und Ausgebildete unbefristet übernommen werden.. 
Ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU.
Die Forderung begründet ver.di mit den noch immer hohen Lebensmittel- und Energiepreisen und damit, dass die Länder-Beschäftigten bei der Bezahlung das Schlusslicht im öffentlichen Dienst bilden, da deren Entgelte deutlich unterhalb der von Bund und Gemeinden liegen. 

Die 1. Verhandlungsrunde am 26.10. blieb ergebnislos. Laut ver.di verlief der Verhandlungsauftakt enttäuschend. Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, Beschäftigte zu halten und neue zu gewinnen, sei eine deutliche und nachhaltige Erhöhung der Entgelte notwendig so ver.di. 

In der 2. Verhandlungsrunde am 2./3.11. legten die Arbeitgeber wiederum kein Angebot vor und lehnten die wesentlichen Forderungen (Abschluss in Höhe des TVöD) und Erwartungen (z. B. Tarifschutz für studentisch Beschäftigte, Stadtstaatenzulage) der Gewerkschaften ab. Laut ver.di verschließen die Arbeitgeber die Augen vor dem massiven Personalmangel, der Belastungssituation der Beschäftigten und der unzureichenden Bezahlung. 

In den Tagen vor der 3. Verhandlungsrunde beteiligten sich bundesweit rund 70.000 Beschäftigte an Aktionen und Streiks. Bevor die Verhandlungen dann am 7.12. starteten, fanden sich rund 10.000 Streikende ein. Die Verhandlungen dauerten bis zum 9.12. und endeten mit einer Einigung. Diese sieht u. a. nach 2 Nullmonaten (Oktober, November) die Zahlung einer Inflationsaus-gleichsprämie von 3.000 € vor, wovon 1.800 € (Ausz. 1.000 €) im Dezember und von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 €/Monat (Ausz.: 50 €/Mon.) gezahlt werden. Ab November 2024 werden die Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 €/Monat (Ausz. 100 €/Mon.) erhöht, ab Februar 2025 um 5,5 % (Ausz. 50 €/Mon.). Sollten beide Erhöhungen den Betrag von 340 € nicht erreichen, wird dieser als Mindesterhöhungsbetrag festgesetzt. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

Ausgebildete und Studierende (die ihre integrierte Ausbildung und das Studium) mit mindestens „Befriedigend“ abschließen, werden unbefristet übernommen; ab Note „Ausreichend“ wurde eine zunächst befristete Übernahme für 12 Monate vereinbart.
Zum ersten Mal wurde ein Mindestlohn und eine Mindestvertragslaufzeit für studentisch Beschäftigte vereinbart.

Gesonderte Regelungen zu Zulagen wurden für bestimmte Beschäftigtengruppen im Justiz- und Maßregelvollzug abgeschlossen. Für die Stadtstaaten wird in Berlin die Hauptstadtzulage tarifiert, für Hamburg und Bremen gibt es dazu Gesprächszusagen ab Juli 2025. Weiterhin gibt es Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst und den Straßenbetriebsdienst. Ab Januar 2024 gilt eine Tarifvereinbarung zum Fahrradleasing.

Laut ver.di orientiert sich diese Einigung am Volumen der Beschäftigten bei Bund und Kommunen und somit sei der Anschluss geschafft.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 19.01.24 vereinbart, in der ver.di ihre Mitglieder zum Ergebnis befragen wird. In dieser Befragung sprachen sich 66,5 % der ver.di-Mitglieder für die Annahme aus. Daraufhin stimmte auch die Bundestarifkommission dem Ergebnis mit großer Mehrheit zu.

 

Am 12. Dezember beschloss die ver.di Tarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Dabei orientiert sich die Tarifkommission in ihrer Diskussion am Ergebnis der Beschäftigtenbefragung, die sich überwiegend für eine Entgeltsteigerung in dieser Größenordnung ausgesprochen haben. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 150 €/Monat steigen und die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Am 31.01.23 laufen die aktuellen Tarifverträge aus.

Am 25. Januar ist in Berlin die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ver.di lehnte das Arbeitgeberangebot des Hauptverbandes Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) als völlig unzureichend ab.

Das Angebot sieht vor, dass die Löhne und Gehälter zum 01.10. bei einer Laufzeit von 27 Monaten um 4,1 % steigen sollen. Ebenso soll es eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 € spätestens zum 30.06. und eine zweite Einmalzahlung in Höhe von 1.000 € in 2024 geben. Die Gewerkschaften monierten, dass dies für die Beschäftigten 8 Nullmonate bedeuten würde und die zwei Einmalzahlungen dies bei der langen Laufzeit nicht auffangen würde.

Auch die zweite Verhandlungsrunde am 16. Februar in Berlin ging ohne Ergebnis zu Ende. Der HPV präzisierte lediglich die beabsichtigten Auszahlungszeitpunkte der Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € in 2023 und 2024. Für ver.di stand jedoch weiterhin eine tabellenwirksame Einkommenserhöhung an vorderster Stelle.

Von Warnstreiks begleitet, bracht die 3. Verhandlungsrunde am 7. März im Tarifkonflikt keinen Durchbruch. Der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung legte kein verbessertes Angebot vor und ver.di blieb bei seiner Forderung nach einer dauerhaft wirkenden Einkommenserhöhung.

Die vierte Verhandlung fand am 23. März statt und brachte kein neues Angebot der Arbeitgeberseite und damit auch kein Ergebnis. Zwar zeigte sich die Arbeitgeberseite bereit, über die Länge der Laufzeit und tabellenwirksame Tariferhöhungen zu verhandeln, allerdings wurde kein verbessertes Angebot vorgelegt.

In der fünften Verhandlungsrunde konnte am 12./13. April ein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Demnach wird es zum 1.9. eine Erhöhung um 5,1 Prozent, zum 01. August 2024 um 2,1 Prozent und zum 01. Dezember 2024 um weitere 1,4 Prozent geben. Daneben gibt es zwei Inflationsausgleichszahlungen: zum 1. Mai 2023 sowie zum 1. März 2024 jeweils 1.000 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis zum 31. Januar 2025.

Auf Grundlage einer Befragung der Mitglieder hat die Tarifkommission das Tarifergebnis am 10. Mai 2023 einstimmig angenommen.

 

Erstmals verhandelt die NGG für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie bundesweit. Dabei wird eine Erhöhung der Entgeltgruppen A - E um 500 €/Mon., für alle übrigen Entgeltgruppen 400 €/Mon. gefordert. Die Entgelttarifverträge sollen eine Laufzeit von 12 Monaten haben.

Parallel laufen die Verhandlungen zu einem neuen Entgeltrahmentarifvertag.

Am 17. April ist in Frankfurt am Main die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Zu Beginn der Verhandlung kündigten die Arbeitgeber ein nennenswertes Angebot an, was sie jedoch erst in der zweiten Verhandlungsrunde vorstellen werden.

In der zweiten Verhandlungsrunde am 15. Mai legte die Arbeitgeberseite ein Angebot vor, dass eine Entgelterhöhung von 3,8 % in 2023 und eine weitere von 2,9 % in 2024 vorsieht. Die Gewerkschaft lehnt dieses Angebot als völlig unzureichend ab und brach die Verhandlung vorläufig ab. Sie ruft nun zu flächendeckenden Streiks auf.

Am späten Abend der dritten Verhandlungsrunde am 22.06.2023 wurde ein Abschluss erzielt. Dieser beinhaltet bei einer Laufzeit von 14 Monaten eine Erhöhung von 350 €/Mon. für die Lohngruppen A-E und 300 €/Mon. für die Beschäftigten ab Lohngruppe F nach 2 Nullmonaten. Auszubildende erhalten 175 €/Mon. mehr. Zusätzlich wird im Juli 2023 eine Inflationsausgleichsprämie von 500 € netto ausgezahlt und in 2024 folgen dann weitere 500 €.

Der Vorstand der IG Metall hat für die Tarifrunde 2023 am 16. Januar beschlossen, eine Anhebung der Löhne und Gehälter für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 8,0 %, mindestens 200 €/Monat, zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Die Bedingungen der tariflichen Altersteilzeit sollen verbessert werden.

Die 1. Verhandlung fand am 7. Februar in Frankfurt am Main statt und blieb ergebnislos. Ein Angebot der Arbeitgeber blieb aus. Ende Februar läuft die Friedenspflicht aus und in den Betrieben laufen bereits Planungen zu Aktionen und Warnstreiks.

Die 2. Verhandlung fand begleitet von einer Kundgebung am 28. Februar in Ingolstadt statt, in deren Verlauf der Arbeitgeberverband ein erstes Angebot vorlegte: 8 Nullmonate (März bis Oktober 2023), 3,25 % ab November 2023, weitere 2,5 % ab Oktober 2024, Laufzeit 27 Monate bis Mai 2025. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Raten: April 2023 1.000 € und April 2024 500 €, die auf bisher schon gezahlte Inflationsausgleichszahlungen anrechenbar sind. Ohne konkrete Ausgestaltung enthielt das Angebot auch noch eine Öffnungsklausel für wirtschaftlich nicht gut aufgestellte Unternehmen. Die Arbeitgeber lehnten die Verlängerung der Altersteilzeit ab und die Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 € fehlte in dem Angebot.

Das Angebot wurde von der IG Metall abgelehnt.

In der dritten Tarifverhandlung am 15. März in Kaarst hat der Arbeitgeber nur ein geringfügig verbessertes Angebot vorgelegt: 4 Prozent ab Oktober und 2,5 Prozent ab Oktober 2024 mit einer Laufzeit von 26 Monaten. Das Angebot einer Inflationsausgleichsprämie bleibt unverändert, die Altersteilzeit und der geforderte Mindestbetrag von 200 Euro sind weiterhin kein Bestandteil des Angebots. Die IG Metall-Tarifkommission blieb allerdings bei ihrer Forderung nach einer langfristig wirkenden Tabellensteigerung, da die Inflationsprämie nur kurzfristig „mehr Geld im Portemonnaie bedeutet, aber dauerhaft zu Einkommensverlusten führt“. Die Verhandlung wurde ohne Ergebnis beendet.

Die IG Metall fordert die Beschäftigten auf, die Warnstreiks fortzusetzen.

In der 4. Verhandlungsrunde (31. März und 1. April) konnten IG Metall und Arbeitgeber vorbehaltlich einer Erklärungsfrist bis zum 19. April einen Abschluss erzielen. Danach erhalten die Beschäftigten nach 7 Nullmonaten (März - September) eine Erhöhung ihrer Vergütungen von 4,8 %, mind. jedoch um 130 €/Mon. ab Oktober 2023, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,3 %, mind. 100 €/Mon. ab September 2024. Des Weiteren kommen zwei Inflationsausgleichsprämien von 1.000 und 500 € spätestens in Mai 2023 bzw. April 2024 zur Auszahlung. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten bis Februar 2025. Auch bei der Altersteilzeit wurde eine Einigung erzielt. Der Aufstockungsbetrag wird von 650 € ab Oktober 2023 in einem ersten Schritt auf 700 € und in einem weiteren Schritt ab September 2024 auf 750 € erhöht, für Beschäftige, deren Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis zu den vorgenannten Terminen beginnt; der Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.23 - 28.02.25 befristet verlängert. Außerdem haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Urlaubsgeldes um 4,8 und weitere 3,3 % ab 2023 bzw. 2024 verständigt.

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