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WSI Verteilungsmonitor: ARMUT NACH ERWERBSSTATUS

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Erwerbslose sind häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Während 2005 noch 49,6 Prozent aller Erwerbslosen unter der Armutsgrenze lebten, stieg dieser Anteil bis zum Jahr 2008 auf 56 Prozent an. Seit dem Maximum im Jahre 2012 (59,1 Prozent) geht die Armut unter Erwerbslosen wieder etwas zurück. In den aktuellen Jahren liegt die Armutsquote unter den Arbeitslosen bei 49,4 (2021) bzw. 49,2 Prozent, wobei Vergleiche mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich sind.1

Dass auch eine Erwerbstätigkeit nicht immer vor Armut schützt, zeigt die Armutsquote der Erwerbstätigen. Der Anteil an Erwerbstätigen, die trotz Arbeit arm sind – die sogenannten Working Poor – lag bis 2019 knapp unter acht Prozent. Im Jahr 2022 liegt die Erwerbsarmut bei 8,8 Prozent.

 


(1)  Ab dem Jahr 2011 basieren die Daten auf dem Zensus dieses Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt basiert die Hochrechnung auf der Volkszählung des Jahres 1987. Insofern ist die Interpretation der Daten vor und nach 2011 im Vergleich nur eingeschränkt möglich. Aufgrund von neuen Methoden der Datenerhebung und Antwortausfällen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie ist das Jahr 2020 mit den vorherigen Jahren nur sehr begrenzt vergleichbar. Durch die besonderen Schwierigkeiten mit der Datenerhebung in diesem Jahr ist auch der Vergleich mit den darauffolgenden Jahren mit Unsicherheiten verbunden. Die Ergebnisse für 2022 sind Erst- und keine Endergebnisse.


Weitere Erläuterungen

Armutsgrenze: Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.

Armutsquote: Die Armutsquote ist der Anteil von Personen an der Gesamtbevölkerung, deren Einkommen unterhalb der 60 Prozent-Armutsgrenze liegt.

bedarfsgewichtetes Einkommen: Das bedarfsgewichtete Einkommen, auch als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, wird herangezogen, um die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichbar zu machen. Dabei wird berücksichtigt, dass größere Haushalte zwar einen höheren Bedarf an Wohnraum, Lebensmitteln, Kleidung etc. haben, dass in bestimmten Lebensbereichen jedoch auch, z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad, gemeinsame Versicherungen etc., geringere Pro-Kopf-Kosten anfallen als in einem Ein-Personen-Haushalt. Zudem wird davon ausgegangen, dass jüngere Kinder einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben. Das Äquivalenzeinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, welche anschließend durch einen Wert dividiert wird, der üblicherweise anhand der „neuen OECD-Äquivalenzskala“ bestimmt wird. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, erhalten weitere Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird ein Gewicht von 0,3 zugewiesen. Das Haushaltseinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren würde demnach durch den Wert 2,1 dividiert werden.

Einkommensarmut: Als einkommensarm gelten Personen, deren bedarfsgewichtetes Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, d.h. weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten beträgt. Dabei handelt es sich um ein relatives Armutsmaß, da es sich – in Abgrenzung zur absoluten Armut – am üblichen Lebensstandard einer Gesellschaft orientiert und nicht durch das Unterschreiten des absoluten Existenzminimums gekennzeichnet ist.

Erwerbsstatus (ILO-Definition): Als erwerbstätig gelten alle Personen, die in der jeweiligen Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen außerdem alle Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend nicht gearbeitet haben. Als erwerbslos zählen alle Personen, die aktiv nach einer Tätigkeit suchen und innerhalb von zwei Wochen eine Arbeit aufnehmen könnten. Ob sie arbeitslos gemeldet sind, ist dabei unerheblich.

mittleres Einkommen: Das mittlere Einkommen, auch Medianeinkommen genannt, ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Einkommen aufsteigend geordnet werden.

Nettohaushaltseinkommen: Das Nettohaushaltseinkommen ergibt sich aus den Gesamteinkünften aller Mitglieder eines Haushaltes nach Steuern und Sozialabgaben. Zu diesen Einkünften zählen u.a. das Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie staatliche Transferzahlungen und Mietersparnisse durch selbst genutztes Wohneigentum. Letztere sind in den Mikrozensus-Daten jedoch nicht berücksichtigt.

Quellen

Statistisches Bundesamt (2023)

Kontakt

Ansprechpartnerin für alle Fragen zum WSI-Verteilungsmonitor ist Dr. Dorothee Spannagel.

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