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Berechnungen des IMK: Steuersenkungspläne: Einnahmeausfälle würden Investitionsetats von Ländern und Kommunen teilweise übersteigen

30.06.2017

Gibt es Spielräume für massive Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung? Gehen sie sogar hinaus über die 15 Milliarden Euro, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bislang als Obergrenze nennt? Darüber wird drei Monate vor der Bundestagswahl intensiv diskutiert. Welche Auswirkungen Steuersenkungen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich hätten, hat das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung durchgerechnet. Ergebnis: Die Einnahmeausfälle würden die Haushalte von Ländern und Kommunen stark belasten und die Überwindung des Investitionsstaus in Frage stellen.

In einem aktuellen IMK Policy Brief* haben Dr. Katja Rietzler vom IMK sowie der Steuerexperte Prof. Dr. Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und der Berliner Finanzwissenschaftler Birger Scholz berechnet, wie sich das Steuerkonzept der CDU-Mittelstandsvereinigung auf die öffentlichen Haushalte auswirken würde. Die Forscher wählten es aus, weil es bereits konkret ausgearbeitet ist und verschiedene Entlastungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen kombiniert. Es sieht Entlastungen in mehreren Stufen vor. Würde es umgesetzt, prognostiziert das IMK für 2021 Mindereinnahmen von insgesamt gut 42 Milliarden Euro. Diese würden zu einem erheblichen Teil auf Länder und Kommunen entfallen.

Allein die Länder müssten in jenem Jahr Ausfälle in Höhe von 14,4 Milliarden Euro verkraften. Das wären im Durchschnitt 4,1 Prozent der bereinigten Ausgaben – und 123,6 Prozent der Sachinvestitionen, für die rechnerisch also kein Geld mehr zur Verfügung stünde. Die Quote reicht von 53,2 Prozent in Hamburg, wo somit die Hälfte des Investitionsetats in Frage stünde, bis zu 223,5 Prozent in Niedersachsen. Auch die wirtschaftlich starken Südländer wären drastisch betroffen: In Baden-Württemberg entspräche der Einnahmeausfall gut 84 Prozent der Sachinvestitionen des Landes, in Hessen 112 Prozent und in Bayern sogar knapp 123 Prozent.

Die Städte und Gemeinden würden 9,2 Milliarden Euro weniger ein-nehmen, was 3,9 Prozent der bereinigten Ausgaben und gut 35 Prozent der Investitionen entspräche. Insbesondere in Ländern mit vielen finanzschwachen Kommunen wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland könnte das zu erheblichen Verwerfungen führen, warnen die Ökonomen. Doch auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen müssten die Kommunen rechnerisch auf 21 bis 51 Prozent ihrer Investitionsmittel verzichten. Ein durchaus realistisches Szenario, erklärt Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik: „Investitionen sind bei enger Finanzlage immer die ersten Streichkandidaten, weil andere Ausgaben gesetzlich vorgeschrieben sind.“

„Die Zahlen zeigen, dass wir vor einer ganz klaren Richtungsentscheidung stehen, sagt Prof. Dr. Gustav A. Horn, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Entweder wir nutzen die aktuell relativ gute finanzielle Lage, um dringend notwendige Investitionen anzugehen. Oder wir leisten uns großzügige Steuersenkungen für alle, von denen wegen der Progression bei der Einkommensteuer Haushalte mit höherem und hohem Einkommen stark profitieren würden.“ Wolle man sich bei einer Steuerreform den Spielraum für Investitionen erhalten, gehe das nur über eine Gegenfinanzierung, betont Horn: „Man könnte dann untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten und Top-Einkommensbezieher im Gegenzug stärker besteuern.“

Weitere Informationen:

Katja Rietzler, Birger Scholz, Achim Truger: Finanzpolitische Risiken Großzügiger Steuersenkungskonzepte, IMK Policy Brief, Juli 2017.

Detaillierte Daten zum Download: in Böckler Impuls 10/2017

Kontakt:

Dr. Katja Rietzler
IMK, Expertin für Steuer- und Finanzpolitik

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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