Über die Art und den Umfang des Workshop-Ergebnisses wird der Betriebsrat so rechtzeitig informiert, dass er daraus sich ergebende Betriebsverfassungsrechte bewerten und wahrnehmen kann.
Dies kann z. B. durch die Teilnahme am Abschlussworkshop, durch eine Ergebniszusammenfassung oder durch anliegende Checkliste erfolgen.
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Der Fachbereich füllt vor dem Beginn eines Projekts da Formblatt zum Informationsprozess über geplante KVP-Projekte (Anlage 4) aus und gibt es an den Personalbereich. Dieser leitet das Formblatt an den zuständigen Betriebsrat weiter Hierdurch werden die Informationspflichten gemäß Ziff. 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung erfüllt.
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Der Betriebsrat wird in regelmäßigen Abständen von der Geschäftsleitung über den Stand und das weitere Vorgehen von Kaizen informiert.
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Vor der Einführung teamorientierter Arbeitsformen wird der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend an Hand geeigneter Unterlagen über die zukünftige Arbeitsorganisation unterrichtet. Dies bezieht sich auf:
- die Personalplanung
- die Qualifizierungsplanung und Qualifizierungskonzepte
- die geplanten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- die geplanten Veränderungen der technischen Anlagen
- die geplanten Veränderungen bei Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
die geplanten Veränderungen bei den Arbeitsplätzen.
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Die Projektgruppe [Lean Office] des Betriebsrats inkl. der darin vertretenen Schwerbehindertenvertretung (nachfolgend "SBV" genannt) wird halbjährlich - auf Anforderung auch darüber hinaus - durch [das Lean Office]-Team grundsätzlich über die Durchführung von [Lean Office] informiert; in Text- oder Dateiform vorhandene Informationen werden der Projektgruppe [Lean Office] des [Betriebsrates] zum Verbleib zur Verfügung gestellt.
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Dem Betriebsrat steht zunächst zur Information über sämtliche [GPS]-Projekte grundsätzlich eine Prozessdatenbank (zurzeit als sogenannter Sharepoint) im Intranet zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit sich laufend über den Status der einzelnen [GPS]-Projekte am Standort zu informieren.
Diesem Zweck dienen auch Projektsitzungen, an denen die Betriebsräte auf Wunsch jederzeit teilnehmen können. In diesen sollen die Betriebsräte auch über
- Zielsetzung
- Problemstellung
- Ablaufplan
- erwartete Veränderungen/Verbesserungen -erkennbare Auswirkungen auf die Arbeitsplätzen
informiert werden.
Weitere Ansprechpartner für die Betriebsräte sind die [GPS]-Coaches der Standorte, Business-Units bzw. Divisionen sowie die Zentralabteilung [GPS]. Die lokalen [GPS]-Coaches informieren die lokalen Betriebsräte in regelmäßigen Informationsrunden.
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Über die Planung (Inhalt, Umfang und Termine) der Verbesserungsmethoden wird der Betriebsrat so informiert, dass er jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gelegenheit zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Initiativrechte erhält.
[...] In einem monatlichen Gespräch zwischen der jeweiligen Geschäftsführung und dem Betriebsrat wird als fester Tagungsordnungspunkt die Liste der jeweiligen beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen besprochen.
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Die schriftlichen Schulungsunterlagen sowie die im Prozess verwendeten Erläuterungen und Formblätter stehen dem Betriebsrat in deutscher Übersetzung zur Verfügung. Unterlagen, die nur in englischer Sprache vorliegen, werden auf Anforderung des Betriebsrates rechtzeitig vor der durchzuführenden Maßnahme übersetzt.
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Der Gesamtbetriebsrat erhält Einblick in die in Wiki oder an anderer Stelle dokumentierten Ergebnisse der Feedbackschleifen. Auf Wunsch erhält der Betriebsrat Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Schulungsmaßnahmen.
Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß BetrVG bleiben bestehen.
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Zur Wahrung seiner Aufgaben aus dieser Betriebsvereinbarung wird dem Betriebsrat eine Leseberechtigung für diejenigen Daten gewährt, die auf dem mit der Andon-Anzeigetafel verbundenen Rechner erfasst und gespeichert werden.
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Die vom Betriebsrat in den Koordinationsausschuss entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder haben Zugriff auf das Laufwerk [...] bzw. auf einen ggf. eingerichteten Sharepoint, auf dem alle zum Projekt gehörenden Informationen strukturiert angeordnet und verfügbar sind.
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Der Gesamtbetriebsrat wird über den Ablauf und Fortschritt der Projekte regelmäßig informiert. Bei Bedarf werden die Black Belts und die Champions in den Arbeitsgruppen der Betriebsräte/des Gesamtbetriebsrats berichten.
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Die Geschäftsführung informiert den Betriebsrat anhand von vorhandenen schriftlichen Unterlagen mindestens einmal pro Quartal und bei wesentlichen Veränderungen, über die Planung, die Ziele, Projekte und Veränderungsprozesse durch [die Firma].
[...]
Vor jeder Umsetzung von Maschinen und Gestaltung neuer Arbeitsplätze, sowie Neuverteilungen von Arbeitsinhalten und Reorganisationen wird der Betriebsrat bereits in der Planungsphase i. d. R. 14-tägig informiert.
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