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Datenbank Betriebsvereinbarungen

Thema: Überlast anzeigen

Ute Demuth/Michael Gümbel,  2016

1.Regelungsinhalte
1.6.Formalien
1.6.3Aufbewahrung der Anzeigen

Alle Überlastungsanzeigen werden zentral in der Personalabteilung archiviert.

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Die eingegangenen Gefährdungsanzeigen werden bereichsintern bei dem jeweiligen Vorgesetzten, dem Betriebsrat und dem Qualitätsmanagement für mindestens 5 Jahre aufbewahrt.
Die Anzeigen werden regelmäßig durch die oben Genannten ausgewertet.
Die Auswertung muss als Mindeststandard die Häufigkeit, die Bereiche, die Gründe (z. B. Personalmangel) und die eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung enthalten.
Die Auswertung wird allen an dem Verfahren Beteiligten zur Verfügung gestellt. Durch die Auswertung dürfen keine Nachteile für die Beschäftigten entstehen.

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