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HSI-Schriftenreihe

Handlungsoptionen für Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

In Teilen der internationalisierten Wertschöpfungsketten sind Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung noch immer Realität. Das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (LkSG) ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels, auf den die internationale Gewerkschaftsbewegung und Akteure wie der UN-Menschenrechtsrat mit den "Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte" lange hingearbeitet haben. Das Gesetz nimmt Unternehmen stärker für die Einhaltung globaler, arbeitsbezogener Menschenrechte in den Lieferketten in die Pflicht. Auch die Vermeidung von Umweltrisiken soll mithilfe des Gesetzes effektiver als bisher sichergestellt werden.

Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz, das nach langen Verhandlungen im Juni 2021 durch den deutschen Bundestag beschlossen wurde, in Kraft.
Systematisch ist das Gesetz weniger dem Arbeits- als vielmehr dem Wirtschaftsrecht zuzuordnen. Aufgrund seiner Zielsetzung stellt es aber einen wichtigen "Baustein eines transnationalen Arbeitsrechts" dar, wie es Rüdiger Krause zutreffend formuliert (RdA 2022, 303). Nicht nur mit seinem Verweis auf die Vereinigungsfreiheit enthält das LkSG Hebel für den transnationalen Schutz der Interessenvertretungen.

Prof. Dr. Reingard Zimmer, Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, gibt mit dem vorliegenden Gutachten einen profunden Überblick über die für die betriebliche Praxis besonders relevanten Vorschriften des Gesetzes. Sie arbeitet heraus, welche rechtlichen Instrumente Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften in Deutschland und im Ausland mit dem LkSG an die Hand gegeben werden, um die unternehmerische Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in den Lieferketten zu erhöhen. Untersucht wird insbesondere die Verzahnung mit dem Betriebsverfassungsgesetz.

Während in Brüssel noch um eine einheitliche europäische Regelung gestritten wird, nachdem die Europäische Kommission im Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vorgelegt wurde, steht hierzulande fest: Unternehmen, die von grenzüberschreitender Arbeitsteilung profitieren, werden stärker in die Verantwortung genommen werden. Auch wenn sich die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis erst herausstellen muss, zeigt dieses Gutachten, dass Mitbestimmung und Gewerkschaften wichtige Akteure für die Erreichung der Ziele des Gesetzes sind.

Quelle

Zimmer, Reingard: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
HSI-Schriftenreihe, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-7312-0, 111 Seiten

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