Forschungsprojekt: Nurse-to-Patient Ratio Regulations

Das Modell der Nurse-to-Patient Ratio Regulation: Inhalt des Regulierungsmodells und Übertragbarkeit auf Deutschland. Eine explorative Studie.

Projektziel

Die Studie gibt einen Überblick über international existierende Regulierungssysteme der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser. Im Fokus stehen staatliche Regulierungen zur Mindestbesetzung in Form von Nurse-to-Patient Ratios. Die Verhältniszahlen dienen der Qualitätssicherung, indem sie eine Untergrenze für die Besetzung der Krankenhäuser mit qualifiziertem Pflegepersonal vorgeben.

Projektbeschreibung

Kontext

In Deutschland wird seit mehr als einem Jahrzehnt über Stellenabbau und Unterbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser diskutiert. Seit langem fordern die Gewerkschaft ver.di sowie Pflegeverbände und der Deutsche Pflegerat die Einführung gesetzlicher Vorschriften für die Personalbemessung. Die Politik hat bislang mit zwei Programmen zur Förderung zusätzlicher Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser reagiert (2009-2011; 2016-2018). Zudem wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt eine Expertenkommission einzusetzen, die bis Ende 2017 Vorschläge für eine dauerhafte Verbesserung der personellen Situation im Pflegedienst der Krankenhäuser erarbeiten soll (§ 4 Abs. 10 KHEntgG). In diesem Zusammenhang diskutiert die Kommission auch die Frage der Einführung verbindlich einzuhaltender Mindestbesetzungen.

Fragestellung

Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Frage einer Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser hat die Frage an Bedeutung gewonnen, ob und welche Regulierungen in anderen Staaten bereits existieren. Die Kenntnisse über international bereits vorhandene Regulierungssysteme sind in Deutschland noch sehr gering.

Untersuchungsmethoden

Im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche in internationalen Literaturdatenbanken sowie einer ergänzenden Internetrecherche wurde zunächst nach Hinweisen auf existierende staatliche Regulierungen gesucht. Im nächsten Schritt erfolgte eine systematische Recherche auf den jeweiligen Internetseiten offizieller Institutionen nach den entsprechenden Vorschriften und ihren Erläuterungen. Anschließend wurden die betreffenden Gesetze, Verordnungen oder jeweiligen Tarifverträge analysiert.

Darstellung der Ergebnisse

Insgesamt konnten in zwei US-Bundesstaaten und in Australien staatliche oder tarifvertragliche Vorgaben zur Mindestbesetzung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal in Form von Nurse-to-Patient Ratios gefunden werden. Darüber hinaus finden sich Elemente dieses Regulierungssystems in weiteren US-Bundesstaaten, drei asiatischen Staaten sowie in Belgien und Deutschland. Vor allem die bereits existierenden Regulierungen in den USA und Australien bieten eine Fülle von Anregungen und möglichen Vorbildern für die Ausgestaltung eines Regulierungssystems zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der dortigen Regelungen auf Deutschland übertragbar wäre.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Michael Simon

Bearbeitung

Dr. Bernard Braun

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
eike-windscheid@boeckler.de

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