zurück
Magazin Mitbestimmung

Von JOACHIM F. TORNAU: Fall-Studie: Wie ergeht es Arbeitnehmervertretern nach der Insolvenz?

Ausgabe 06/2017

Wissen Bei einer Insolvenz müssen Betriebsräte für die Belegschaft kämpfen – und  auch selbst einen neuen Job finden. Ob das gelingt, ist erstmals untersucht worden.

Von JOACHIM F. TORNAU

Es war eine der größten Firmenpleiten in der Geschichte der Bundesrepublik: Vor vier Jahren meldete das Baumarktimperium Praktiker/Max Bahr Insolvenz an. Alle Rettungsversuche scheiterten, knapp 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, verteilt auf zehn Unternehmen und rund 300 Filialen im ganzen Land, verloren ihren Job. Doch in einer bis dahin nicht gekannten Kooperation von sechs  Beratungsfirmen, koordiniert von der Essener PCG, gelang es, einen hohen Anteil der Beschäftigten durch Weiterbildung, Übernahme in Transfergesellschaften und Hilfe bei der Arbeitssuche schnell wieder in Lohn und Brot zu bringen: Von den 7.600 Menschen, die sich für den Wechsel in eine Transfergesellschaft entschieden, wurden binnen eines halben Jahres zwei Drittel in neue Arbeit vermittelt.

Thomas Mörig, ehemaliger Gesamtbetriebsratsvorsitzender in einem Teilunternehmen der Baumarktkette, hat diesen Prozess als Mitbestimmungsbeauftragter in der zentralen Koordinierungsstelle begleitet – und auf diese Weise auch selbst einen neuen Job gefunden: Der 56-Jährige arbeitet heute selbst als Transferberater bei einer der Trägergesellschaften, die sich um die Praktiker-Gesellschaften kümmerten – der  BOB Transfer GmbH.

Deren Geschäftsführer Peter Klöckner hat zwei ehemalige Praktiker-Betriebsräte in sein eigenes Unternehmen übernommen. Klöckner erklärt: „Betriebsräte leisten in Krisensituationen Ernormes. Solche Erfahrungen sind wertvoll bei der Suche nach einem neuen Job.“

Dass das Engagement während der Insolvenz und der berufliche Neustart derart eng beieinander liegen, ist natürlich eine Ausnahme. Dem Gros der immerhin fast 450 Betriebsratsmitglieder bei Praktiker/Max Bahr, so ist zu vermuten, dürfte dieser Spagat schwerer gefallen sein. Doch wie schwer oder leicht hatten sie es tatsächlich, eine neue Beschäftigung zu finden? Schreckte ihre Mitbestimmungserfahrung mögliche neue Arbeitgeber ab? Oder können sie vielleicht sogar weiterhin als Betriebsräte aktiv sein?

Kein Unterschied zu anderen Arbeitnehmern

Mörig wollte das genauer wissen. Als Mitglied eines sechsköpfigen Teams aus Wissenschaftlern und Transferberatern – darunter mit Thomas Müller und Susanne Sonneck noch zwei weitere ehemalige Arbeitnehmervertreter der Baumarktkette – untersuchte er in einer kleinen Studie den Verbleib seiner Betriebsratskollegen. Und das Ergebnis, das sich auf der Basis von 42 qualitativen Interviews ergab, wirkt auf den ersten Blick überraschend: Rund 65 Prozent der Befragten gaben an, dass sie wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien, fast alle in Vollzeit. Ein Anteil, der fast exakt der Vermittlungsquote der Transfergesellschaften entspricht – kein Unterschied also zwischen Mandatsträgern und anderen Arbeitnehmern.

Nein, sagt Mörig jedoch, das habe ihn nicht erstaunt. „Wir haben als Betriebsräte ja nicht gegen die Firma geschossen, sondern uns für die Beschäftigten eingesetzt“, erklärt er. Und dass man mit ehemaligen Arbeitnehmervertretern besonders engagierte Mitarbeiter bekomme, werde von Arbeitgebern durchaus erkannt. „Aber nicht selten sagen sie dann auch gleich, dass sie in ihrem Markt keinen Betriebsrat wollen.“

Aus der Mitbestimmung haben sich die meisten der ehemaligen Betriebsratsmitglieder mit der Insolvenz von Praktiker/Max Bahr jedenfalls verabschiedet. Für Studienleiter Klaus Kost – Professor für Geografie an der Ruhr-Universität Bochum und Vorsitzender des Bundesverbands Arbeitsorientierter Beratung (BAB), der die Untersuchung zusammen mit der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) finanziert hat – ist das ein Feld, dem die Gewerkschaften mehr Aufmerksamkeit widmen sollten. „Es gibt einen besonderen Betreuungsbedarf für diese Menschen, damit sie sich auch nach der Erfahrung einer Insolvenz weiter engagieren und mit der Mitbestimmung identifizieren.“

Qualifizierung – ein Dauerthema für die Gewerkschaft

Auch schon im Vorfeld, das zeigt die Untersuchung, ist der Handlungsbedarf groß. Heraus kam, dass sich Arbeitnehmervertreter nicht gut auf die Insolvenz vorbereitet fühlten. Von den wirtschaftlichen, juristischen oder technischen Details des Insolvenzverfahrens bis zum Kommunikationsmanagement in Krisensituationen: In Schulungen, die die Betriebsräte üblicherweise besuchten,  kämen derartige Themen allenfalls am Rande vor. „Betriebsräte nehmen nicht an den Qualifizierungsangeboten teil, die sie sich wünschen“, heißt es in der Studie. Das liege nicht nur an der fehlenden Bereitschaft vieler Betriebsräte, sich präventiv mit Fragen von Restrukturierung zu beschäftigen, sondern auch am mangelnden Weiterbildungsangebot. „Hier sollten die Gewerkschaften mehr tun“, meint Kost. „Der Qualifizierungsbedarf ist groß, und zwar sowohl bei den Mitbestimmungsträgern als auch bei hauptamtlichen Gewerkschaftern.“

Bei den Adressaten kommt die Botschaft an. „Die Studie liefert wertvolle Ergebnisse für ein in der Forschung bisher wenig beachtetes Thema“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Sie hatte die Untersuchung angeregt und will aus den Ergebnissen nun Konsequenzen ziehen: „Für ver.di ist es ein zentraler Punkt, den besonderen Schulungsbedarf für Betriebsräte mehr in den Blick zu nehmen.“ Dabei, sagt sie,  gehe es keineswegs nur um Fragen der kollektiven Interessenvertretung, sondern auch um die individuelle Qualifikation, wenn langjährig freigestellte Betriebsratsmitglieder gezwungen seien, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. „Es ist für Gewerkschaften wichtig, aktive Betriebsräte auch in diesem Sinne gut zu unterstützen“, sagt Nutzenberger. „Denn es sind mutige und engagierte Kollegen, die für gute Arbeitsbedingungen kämpfen – ob im alten oder in einem neuen Unternehmen.“

 

WEITERE INFORMATIONEN

Die Studie „Arbeitnehmervertreter auf Augenhöhe: Qualifikation von Betriebsräten im Bereich der Unternehmenskrise/Insolvenz“ kann kostenlos bestellt werden beim Bundesverband Arbeitsorientierter Beratung e.V., Kennedyplatz 6, 45127 Essen, info@bab-ev.de, Telefon 0201/19699159

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen