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NORBERT KLUGE über das Company Law Package der EU-Kommission Magazin Mitbestimmung

Von NORBERT KLUGE: Company Law Package: Es muss nachgebessert werden

Ausgabe 06/2018

Kommentar Was hat es mit den Richtlinienentwürfen zur grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen sowie zur Digitalisierung des europäischen Gesellschaftsrechts auf sich?

Von NORBERT KLUGE

Mit der Säule der sozialen Rechte versucht Europa gerade, attraktiver für seine Bürger zu werden. Gleichzeitig liegt der Fokus der EU-Kommission darauf, Unternehmen zur grenzüberschreitenden Mobilität im Binnenmarkt zu ermuntern. In Zukunft soll es möglich sein, Unternehmen online überall in der Union registrieren zu lassen. Sie sollen Grenzen überwinden können, ohne ihre Rechtsform wechseln zu müssen. Das beinhaltet das Company Law Package, das die EU-Kommission Ende April vorgelegt hat. Dies sind Richtlinienentwürfe zur grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen sowie zur Digitalisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Spannend ist, ob und wie sich die Ziele, soziale Sicherheit und unternehmerische Freiheit gleichzeitig zu stärken, realisieren lassen.

Das Beste wäre gewesen, wenn neue gesetzliche Regelungen, wie von den Gewerkschaften gefordert, Mindeststandards für die Beteiligung der Arbeitnehmer durch Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Unternehmen vorsehen würden. Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, und nicht nur für Unternehmer, hätte ein folgerichtiger Schritt der EU-Kommission sein können, um das wirtschaftliche Europa auch zugleich sozial voranzubringen. Gut wäre, wenn Arbeitnehmer beim Umzug der Spitze ihres Arbeitgebers ihre angestammten Mitbestimmungsrechte mitnehmen könnten.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld der Entwürfe das Gespräch mit den europäischen Gewerkschaften gesucht. Es ist auch unverkennbar, dass sie den Gedankengang des Schutzes von Mitbestimmung bei grenzüberschreitender Unternehmensmobilität aufgenommen hat. Das ist besser als nichts. Aber die Vorschläge zum Schutz der Mitbestimmung sind zu kompliziert, kaum durchschaubar und schwer anzuwenden. Daher sind sie unzureichend. Über den schwachen Status quo des Erreichten in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und in der Richtlinie zur grenzübergreifenden Verschmelzung gehen sie nicht hinaus.

Maximal drei Jahre sollen vorherige Mitbestimmungsrechte geschützt bleiben. Der gerade in Deutschland beobachteten Umgehung von Mitbestimmung durch europäische Rechtsformen setzt das Company Law Package so gut wie nichts entgegen. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verfolgte Linie würde zur gesetzlichen Regel, dass Unternehmen ihren Sitz auf verschiedene EU-Mitgliedstaaten aufteilen können. Das schafft regelmäßig Intransparenz für Arbeitnehmer, die nicht mehr erkennen, wo sich eigentlich die Machtzentrale ihres Arbeitgebers befindet. Es besteht dringender Bedarf der Nachbesserung durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat, wenn Mitbestimmungsrechte effektiv geschützt werden sollen.

Der Blick auf die derzeitigen Machtverhältnisse in der EU lässt einen allerdings folgern: Es ist realistisch, jetzt erst einmal die – zugegeben – schmale Ernte einzufahren und dann im Zuge der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 das Thema „Workers’ Voice“ auf die Tagesordnung zu setzen. Eine europäische Corporate Governance muss gesetzliche Vorgaben machen für eine nachhaltige Unternehmensführung, die Perspektiven für Arbeitsplätze, Standorte, lebenswerte Regionen, Mitbestimmung einen hohen Stellenwert einräumt. Damit sorgt sie für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat mit ihrem Europäischen Gespräch 2018 mit dem Titel „Social Europe – Strengthening Workers’ Voice“ gezeigt, wohin die Reise gehen soll. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat mit seiner Initiative „More Democracy At Work“ nachgelegt. Die Diskussion ist eröffnet.

ZUR PERSON

Norbert Kluge ist Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Foto: Uli Baatz

 

WEITERE INFORMATIONEN

Interview mit Gabriele Bischoff über die „Säule sozialer Rechte“ der EU und die Chancen, durch mehr Demokratie und Mitbestimmung die Krise in der Europäischen Union zu überwinden.

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