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Nach Verschiebung im Koalitionsausschuss: Erbschaftsteuer: Verfassungsgerechtes Alternativmodell kann Aufkommen deutlich steigern, ohne Jobs zu gefährden

02.06.2016

Eine konsequente und verfassungsgerechte Reform der Erbschaftsteuer könnte das Aufkommen aus dieser Steuerart langfristig deutlich steigern und dabei helfen, der gewachsenen sozialen Ungleichheit entgegenzuwirken. Darauf weist Prof. Dr. Gustav A. Horn hin, der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die bislang diskutierten Gesetzespläne der Bundesregierung – über die der Koalitionsausschuss in der vergangenen Nacht keine Einigung erzielt hat – erfüllten diese Anforderung nicht, sagt Horn. Das macht eine Analyse aus der kürzlich vorgelegten IMK-Steuerschätzung deutlich. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums „steigert das Aufkommen nur unzureichend, beseitigt kaum die Privilegierung des Betriebsvermögens und birgt weiterhin verfassungsrechtliche Risiken“, schreiben darin die IMK-Steuerexpertin Dr. Katja Rietzler, der Berliner Wirtschaftsprofessor Prof. Dr. Achim Truger, der Steuerfachmann Dieter Teichmann und Birger Scholz von der Freien Universität Berlin. Die vier Wissenschaftler legen ein verfassungsgerechtes Alternativkonzept vor, mit dem sich außerdem das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer langfristig verdoppeln ließe – ohne bei der Übertragung von Betrieben Arbeitsplätze zu gefährden. „Die Koalition sollte die Chance nutzen, um bei der Erbschaftsteuer ein überzeugendes Zeichen für mehr Gerechtigkeit zu setzen“, sagt Horn.

Die Analyse des IMK zeigt, wie stark insbesondere die Empfänger sehr großer Betriebsvermögen noch von der massiven Privilegierung dieser Vermögensart profitieren, obwohl sie das Bundesverfassungsgericht 2014 für verfassungswidrig erklärt hat. Da vor allem wohlhabende Haushalte Betriebsvermögen halten und verschenken oder vererben, führt diese Privilegierung zu einem weitgehend regressiven Steuerverlauf bei Schenkungen und Erbschaften insgesamt, zeigen die Wissenschaftler anhand von Daten des Statistischen Bundesamts: So wurden Schenkungen in Höhe von 5000 bis 10.000 Euro nach Berücksichtigung von Freibeträgen 2014 im Durchschnitt effektiv mit 10,2 Prozent besteuert. In der Größenklasse über 20 Millionen Euro, in der viel Betriebsvermögen weitergegeben wird, lag die effektive Besteuerung dagegen lediglich bei 0,4 Prozent. Erbschaften über 20 Millionen Euro wurden effektiv zwar höher besteuert. Doch lag die Belastung mit 7,8 Prozent deutlich niedriger als in den übrigen Größenklassen ab 50.000 Euro (siehe auch Tabellen 6 und 7 in der Steuerschätzung; Link unten). Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung konstatiert ebenfalls große Defizite bei der Vermögensbesteuerung: Nach zwei Jahrzehnten, die in Deutschland vor allem durch Entlastungen für Wohlhabende geprägt waren, sei „die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen derzeit nicht geeignet, der Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken.“

Die von der Bundesregierung geplante „minimalinvasive“ Novelle der Erbschaftsbesteuerung werde an diesem Missverhältnis nur wenig ändern, konstatieren die IMK-Steuerexperten. Mit sehr weitgehenden Verschonungsregeln privilegiere die Regierung Firmenerben weiterhin weitaus stärker als nötig sei, um Arbeitsplätze bei der Übertragung auf die nächste Eigentümergeneration zu sichern.

Das vorgeschlagene Alternativmodell orientiert sich daher am Gesetzentwurf der Regierung, baut die pauschale Verschonung des Betriebsvermögens aber so weit wie möglich ab, „ohne dass die Fortführung des Betriebes steuerlich gefährdet würde“. So sieht der Alternativ-Vorschlag weiterhin eine Bedürfnisprüfung vor, mit der verhindert werden soll, dass Empfänger von Betriebsvermögen finanziell überfordert werden. Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, würde auch Empfängern ohne ausreichendes Privatvermögen die Steuer langfristig nicht komplett erlassen. Vielmehr müssten auch sie bis zu 15 Prozent Steuern zahlen – mindestens den halben tarifären Steuersatz der Steuerklasse I.

Durch großzügige Möglichkeiten zu einer verzinsten Stundung der Steuerzahlung über bis zu 15 Jahre sei dabei aber sichergestellt, dass die Erben ihre Steuern auf jeden Fall aus den laufenden Erträgen des übertragenen Unternehmens bezahlen können. Ohne dass Arbeitsplätze gefährdet würden, könne so „das Aufkommen der Erbschaftsteuer langfristig problemlos verdoppelt werden und die Erbschaftsteuer einen deutlich größeren Beitrag zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverteilung leisten“, resümieren die Wissenschaftler.

Weitere Informationen:

Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2016-2020. Stabile Einnahmenentwicklung – Erbschaftsteuerreform nur Flickwerk, IMK Report Nr. 114, Mai 2016.

Christian Westermeier, Anita Tiefensee, Markus Grabka: Erbschaften in Europa: Wer viel verdient, bekommt am meisten. DIW-Wochenbericht 17/2016.

Kontakt:

Dr. Katja Rietzler
IMK, Expertin für Steuer- und Finanzpolitik

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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