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Magazin Mitbestimmung

Interview: "Die kriminelle Energie nimmt zu"

Ausgabe 07/2015

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagt, warum die Generalunternehmerhaftung das schärfste Schwert wäre im Kampf gegen die Pyramide der Subunternehmer. Die Fragen stellte Guntram Doelfs

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen. Was versprechen Sie sich von einem solchen Gesetz? 

Wenn die Bedingungen für legale Werkverträge in einem Gesetz konkreter gefasst werden, würde dies die Kontrolle einfacher und effizienter machen. Dazu gehören Fragen wie: Was gehört zu einem legalen Werkvertragsverhältnis? Wie wird die Gewährleistung geregelt? In welcher Form werden die Verträge geschlossen? Derzeit ist es immer noch möglich, Werkverträge mündlich zu schließen. Das sollte endlich der Vergangenheit angehören. Vieles ist heute schon Bestandteil der Rechtsprechung, das sollte Frau Nahles in Gesetzesform gießen. Es würde die Bekämpfung erleichtern. 

Der Zoll kontrolliert neben der Schwarzarbeit seit 2015 auch die Einhaltung des Mindestlohns. Kann man den Missbrauch von Werkverträgen überhaupt effektiv kontrollieren? 

Es ist schwierig, keine Frage. Nehmen wir die Fleischwirtschaft. Wenn wir da zu einer Kontrolle in den Betrieb kommen, müssen auch unsere Mitarbeiter die Hygienevorschriften einhalten. Konkret bedeutet das: Weißzeug anziehen, Hände und Füße desinfizieren, Belehrungen unterschreiben – was alles viel Zeit kostet. So vergehen schnell 30 bis 40 Minuten, die vom Betrieb so genutzt werden können, dass die Kontrolle ins Leere läuft. Es wird das Produktionsband langsamer gestellt, und die Arbeitnehmer, die bis dahin vielleicht noch vermischt in Arbeitnehmerüberlassung am Band gearbeitet haben, werden neu nach Firmen durchsortiert. So werden daraus ganz schnell Werkvertragsarbeitnehmer, die in korrekter Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind. Und ein Teil des Personals kann – aufgrund des langsamer laufenden Bandes – schnell in die Pause geschickt werden. Dazu kommt: In manchen Betrieben haben die Beschäftigten die Möglichkeit, direkt aus der Produktion heraus ihre Wohnräume aufzusuchen, womit die pausierenden Mitarbeiter formal den Betrieb verlassen. Private Wohnunterkünfte darf der Zoll aber nicht kontrollieren. 

Das klingt frustrierend. Und wenn Sie Ermittlungserfolge haben, lernt die Gegenseite sofort daraus. 

So ist es. Jedes Mal, wenn ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, bekommt die Täterseite Akteneinsicht. Damit weiß sie, wie und mit welchen Methoden der Zoll ermittelt. Das wird ausgewertet – und dieses Wissen verbreitet sich sehr schnell in der Szene, die gut vernetzt ist und ihr eigenes Vorgehen sofort anpasst. 

Ein Beispiel? 

Der Zoll hat direkten Datenzugriff auf die Rentenversicherungskonten. Damit kann der Beamte unter anderem erkennen, wie viele Arbeitnehmer ein Betrieb hat, wie viele geringfügig und wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Was unklar bleibt, ist die Lohnhöhe. Darauf hat die Gegenseite reagiert und gibt nun einen Betrag als Arbeitsentgelt an, der etwas höher liegt als die geringfügige Beschäftigung. Es wird dann ein Betrag von 460 Euro angemeldet. In den automatisierten Abfragen taucht somit eine hohe Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern auf – was normalerweise ein Indiz für ein sauber arbeitendes Unternehmen ist. 

Wenn von Missbrauch von Werkverträgen die Rede ist, fallen jedem sofort die Bauwirtschaft und die Fleischindustrie ein. Welche Branchen sind außerdem noch betroffen? 

Die Frage des Missbrauchs ist immer weniger abhängig von der Branche. Viel ausschlaggebender ist die kriminelle Energie des Täters. Wir finden die kriminellen Formen des Missbrauchs inzwischen in allen Branchen. Es gibt keine, die nicht betroffen ist – sogar Zahnärzte sind dabei. Von den Zahlen her gibt es natürlich weiterhin Schwerpunkte wie die Baubranche, die Fleischwirtschaft, das Sicherheitsgewerbe und das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Welche Überwachungsmöglichkeiten braucht der Zoll? 

Beim Missbrauch von Werkverträgen erleben wir immer öfter Formen von organisierter Kriminalität. Das sind Täter, die schon in anderen Bereichen Straftaten begangen und die Erfahrungen mit Ermittlungen haben. Denen muss man mit den Methoden begegnen, wie sie für die Bekämpfung organisierter Kriminalität notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Observation von Verdächtigen und die Überwachung der Telekommunikation – was derzeit im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung nur eingeschränkt möglich ist, weil das die Strafprozessordnung nicht vorsieht. Zurzeit arbeitet das Finanzministerium an einer Gesetzesinitiative, um das anzupassen. Das könnte Andrea Nahles im Kabinett durchaus unterstützen. 

Beim Missbrauch von Werkverträgen wird häufig mit Subunternehmerpyramiden über mehrere Staaten agiert. Ist der Zoll auf die Verfolgung dieser europaweiten Betrügereien gut vorbereitet?

Nicht so gut wie die Gegenseite. Die hat auf europäischer Ebene die Arbeitnehmerfreizügigkeit und – was fast noch schlimmer ist – die Dienstleistungsfreiheit. Diese ermöglicht es, ohne jedes Problem eine Subunternehmerpyramide multinational aufzustellen. Wir nutzen zwar beim Zoll zunehmend die Möglichkeit der internationalen Rechtshilfe. Dafür brauchen wir aber auch entsprechend ausgebildetes Personal. 

Bis 2019 sollen die Zahl der Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit um weitere 1600 aufgestockt werden. Reicht das?

Die Gewerkschaft der Polizei hält die 1600 Stellen für eine realistische Zahl, die man schaffen kann. Schließlich müssen wir die Leute für diese anspruchsvolle Arbeit lang und gut ausbilden und gezielt einarbeiten. Sinnvoll wäre zudem, das vorhandene Personal effektiver einzusetzen. Man könnte etwa Doppelstrukturen in der Verwaltung abbauen. So liegt die Zuständigkeit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Ermittlungsdienst bei der Bundesfinanzdirektion, beim Zollkriminalamt dagegen die Zuständigkeit für die Zollfahndung. Das muss zusammengelegt werden. 

Würde dem Zoll die gesetzliche Fixierung einer Generalunternehmerhaftung helfen? 

Ja, natürlich. Damit zerstört man den geschäftlichen Hauptzweck einer Subunternehmerpyramide für illegale Beschäftigung. Mit der Haftung würde die Verantwortung wieder an jenes Unternehmen zurückfallen, das die Pyramide aufgebaut hat, um genau jene Verantwortung loszuwerden. Die Einführung einer Generalunternehmerhaftung wäre sicherlich das schärfste Schwert. Dann würde so mancher Generalunternehmer von Wohnzimmer-Subunternehmen die Finger lassen.

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