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Neue Studie: Grundsicherung könnte bis zu 45 Euro höher sein: Hartz IV: Allein verdeckte Armut drückt Regelsatz um 12 Euro

04.02.2015

Ob Hartz IV das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt, wie es die Verfassung fordert, bleibt fraglich. Der Regelsatz der Grundsicherung könnte um bis zu 45 Euro höher sein, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Eine wichtige Rolle dabei spielt verdeckte Armut, die bei der Regelsatz-Berechnung nicht berücksichtigt wird.

Verdeckt arm sind Menschen, die ihren Anspruch auf Grundsicherungs- beziehungsweise Sozialhilfeleistungen aus Scham, Unkenntnis oder anderen Gründen nicht einlösen – nach Expertenschätzungen rund 40 Prozent der Bedürftigen. Dies wirkt sich nicht nur auf den Lebensstandard der direkt Betroffenen aus, es hat auch Folgen für den Hartz-IV-Satz. Er wäre um 12 Euro höher, wenn die verdeckt Armen vor den Bedarfsberechnungen ausgeklammert würden. Zu diesem Ergebnis kommt die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker in einer neuen Analyse.

Die Grundsicherung liegt derzeit bei monatlich 399 Euro plus Miete und Heizkosten. Dieser Betrag wird mithilfe eines aufwändigen statistischen Verfahrens ermittelt. Ausgangspunkt ist die im fünfjährigen Turnus erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Aus ihr lässt sich ablesen, wie hoch die Konsumausgaben von Menschen unterschiedlicher Einkommensschichten sind. Als Referenzgruppe zur Bestimmung des Hartz-IV-Regelsatzes für Erwachsene dienen nach aktueller Gesetzeslage die unteren 15 Prozent der Alleinstehenden, wobei die Hartz-IV-Bezieher weitgehend ausgeschlossen werden. Das ist nötig, um Zirkelschlüsse zu vermeiden: Sonst würde sich der Hartz-IV-Satz nach den Einkommen von Hartz-IV-Beziehern richten.

Nicht herausgerechnet werden allerdings diejenigen, die kein Hartz IV bekommen, obwohl sie ein Anrecht darauf hätten. Daher enthält die Referenzgruppe Menschen, die unter dem amtlichen Existenzminimum leben – was im Ergebnis zu einem unzureichenden Regelsatz beiträgt, so die Forscherin.

Zudem weist sie auf weitere, nach wie vor bestehende Unzulänglichkeiten der Hartz-IV-Berechnung hin. So gelten seit 2011 nicht mehr die unteren 20, sondern die unteren 15 Prozent als Bezugsgruppe. Außerdem sei das Berechnungsverfahren noch in mehrerer Hinsicht auf fragwürdige Weise modifiziert worden, etwa durch pauschale Abzüge in bestimmten Ausgabenkategorien. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Regelsatz-Entscheidung 2010 darauf gedrungen, dass bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch das Arbeitsministerium kürzte bei der Neufestsetzung der Regelsatzbestimmung im Jahr 2011 im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam.

Würde man diese Veränderungen rückgängig machen, alle vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 2010 formulierten Forderungen an die Grundsicherung berücksichtigen und die verdeckt Armen herausrechnen, hätte der Regelsatz für einen Erwachsenen 2014 nach Beckers Kalkulation insgesamt um rund 44 Euro höher liegen können. In diesem Jahr wären es sogar gut 45 Euro (siehe die Aufschlüsselung in der Infografik; Link unten).

Weitere Informationen:

Irene Becker: Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau (pdf), Arbeitspapier 309 der Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2015.

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls (2/2015) 

Kontakt:

Dr. Dorothea Voss
Sozialexpertin, Forschungsförderung

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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