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Magazin Mitbestimmung

Arbeitnehmerentsendung: Zahnlose Nachbesserung

Ausgabe 07+08/2014

Im April hat das EU-Parlament eine Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie von 1996 verabschiedet, mit der Werkvertrags­nehmer und Leiharbeiter aus Mittel- und Osteuropa besser geschützt werden sollen. Doch Gewerkschafter warnen vor einer Mogelpackung. Von Andreas Schulte

Mit Ausbeutung kennt sich Sabolcz Sepsi aus. Regelmäßig hört der Mitarbeiter der Dortmunder Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB von Fällen wie diesem: Ende März mussten vier rumänische Wanderarbeiter auf einer Baustelle in Ostwestfalen sich mit einem kärglichen Lohn abspeisen lassen. 400 Euro für sechs Wochen Arbeit zahlte ihnen ihre rumänische Entsendefirma nur – trotz Überstunden. Versprochen hatte sie ein Vielfaches. Doch nach wenigen Wochen wollte sie gar nicht mehr bezahlen. Sie habe die Arbeiter nur an ein deutsches Bauunternehmen vermittelt, so das Argument. Die deutsche Firma schob den Schwarzen Peter zurück. Bei ihr seien die vier Arbeiter auch nicht angestellt. „Wir mussten den Rumänen empfehlen, in ihre Heimat zurückzukehren“, erzählt Sepsi. Denn ihre Papiere waren unvollständig und wenig transparent. „Dann kann man die Firmen nur sehr schwer auf ihre Pflichten festnageln.“

Nicht nur die vier Rumänen fühlten sich geprellt. Rund eine Million Arbeitnehmer werden jedes Jahr von Entsendefirmen vorübergehend in ein anderes EU-Land geschickt. Der Europäische Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass bei mindestens der Hälfte­ dieser Arbeitsverträge die Papierform nicht der Praxis entspricht, also zum Beispiel Urlaub ausgewiesen ist, der nicht abgegolten wird, oder die tägliche Arbeitszeit einfach länger dauert als angegeben. 

VERWÄSSERTER KOMPROMISS

Eigentlich hätte jetzt einiges besser werden können für die entsendeten Arbeiter auf Baustellen, in Schlachthöfen und Werften. Denn Mitte April hat das Europäische Parlament die neue sogenannte Durchsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie verabschiedet. Sie sollte Sozial- und Lohndumping in der EU verhindern. Doch das Gegenteil ist der Fall, befürchten Experten. „Die Richtlinie ist ein Kompromiss aus zu vielen Interessen und eher eine Bedrohung der jetzigen Situation von entsendeten Arbeitern als eine Verbesserung“, sagt Veronica Nilsson, Sekretärin beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB). Der IG-BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger spricht von einer Mogelpackung. 

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, versucht die Durchsetzungsrichtlinie zum Beispiel zu definieren, was eine Entsendefirma und eine Arbeitnehmerentsendung ausmacht. Dazu listet sie verschiedene Merkmale auf, wie die Organisation der Anreise ins Gastland oder die Erstattung von Unterbringungskosten durch den Arbeitgeber. Die Gefahr: Treffen nicht alle Merkmale zu, ist strittig, ob die Durchsetzungsrichtlinie überhaupt zur Anwendung kommen kann. „Was rechtlich aus diesem Versuch der Einordnung folgt, ist noch völlig unklar“, gibt Frank Schmidt-Hullmann, Leiter der Abteilung Internationale und Europäische Politik bei der IG BAU, auf einem Workshop des WSI im April in der Hans-Böckler-Stiftung zu bedenken. Fällt der entsendete Arbeitnehmer durch das Kriterienraster der Richtlinie, könnte für ihn das Recht des Entsendelandes gelten, befürchtet Gewerkschafter Schmidt-Hullmann. Noch nicht einmal der Mindestlohn des Gastlandes oder der Branche sei in diesem Fall garantiert. Ein rumänischer Bauarbeiter beispielsweise erhielte möglicherweise in Deutschland statt 11,05 Euro pro Stunde wohl nur die in seiner Heimat üblichen rund 300 Euro monatlich. „Es muss ohne Wenn und Aber das Arbeitsortprinzip gelten, es sei denn, die mitgebrachten Bedingungen sind günstiger für die Beschäftigten“, fordert Schmidt-Hullmann und weiß sich mit dieser Forderung eins mit den DGB-Gewerkschaften. 

Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht auch eine Generalunternehmerhaftung vor. So soll ein beauftragendes Unternehmen künftig dafür verantwortlich sein, dass auch die von ihr beauftragte Firma Mindeststandards einhält. Für weitere Subunternehmen ist der Auftraggeber allerdings nicht mehr zuständig. Diese Regelung gehe an der Realität vorbei, kritisiert Matthias Brümmer von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. In der Fleischindustrie habe seine Gewerkschaft Unternehmerketten mit bis zu sieben Gliedern entdeckt. Fazit des NGG-Sekretärs: Je länger die Kette, desto schlechter die Bedingungen für die Arbeitnehmer an ihrem Ende. Aber genau für die ist der Generalunternehmer nach der Durchsetzungsrichtlinie nicht mehr verantwortlich. 

EHER RÜCKSCHRITT ALS FORTSCHRITT

NGG und DGB zeigen sich enttäuscht von der neuen Regelung. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fordert daher „eine verbindliche Generalunternehmerhaftung für die gesamte Kette von Subunternehmen, wie sie in Deutschland zum Beispiel im Bau­gewerbe bereits existiert“. Nicht nur hier: In acht EU-Ländern gibt es effiziente Regeln für die Generalunternehmerhaftung. Rechtsexperten sehen nun die Gefahr, dass die lasche Durchsetzungsrichtlinie an die Stelle dieser strengen nationalen Regelungen treten könnte. 

Dies ist nicht der einzige Fall, in dem die Durchsetzungsrichtlinie eher einen Rückschritt denn einen Fortschritt bedeuten könnte. Auch nationale Kontrollmechanismen könnten ihre Wirkung einbüßen. Zwar ist eine Liste neuer Kontrollmöglichkeiten in der neuen Durchsetzungsrichtlinie offen formuliert, sodass jedes Land maßgeschneiderte Maßnahmen ergänzen kann. Doch kritisieren Gewerkschaften hohe bürokratische Hürden für die Erweiterung dieser Liste. Gelangt eine Maßnahme zu spät oder gar nicht auf die Liste, könnte das kriminellen Entsendern in die Karten spielen: „Es besteht die Gefahr, dass Kontrollmaßnahmen, die nicht auf der Liste stehen, rechtlich angreifbar sind“, sagt Gabriele Bischoff vom DGB-Bundesvorstand. 

Auch dass die Kontrolle der Entsendefirmen Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bleiben soll, ist in den Augen von Werner Buelen von der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter ein Fehler. So ist etwa in Deutschland die Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Überprüfung der Arbeitsbedingungen zuständig. Doch die leidet schon seit Jahren unter Personalmangel. Kontrollen finden daher zu selten statt. Außerdem entziehen sich Subunternehmer im Gastland gerne einer Strafverfolgung, indem sie sich möglichst schnell in ihr Heimatland absetzen. Buelen fordert daher zusätzlich zu nationalen Kontrollbehörden eine europäische Kontrollinstanz. Doch hat diese Forderung keinen Eingang in die Richtlinie gefunden. Für Buelen ist dies nur ein weiterer Makel. „Die Durchsetzungsrichtlinie leidet allgemein darunter, dass sie niedrigere Standards setzt als die Gesetze mancher EU-Mitgliedstaaten. Es besteht die Gefahr, dass höhere Standards ersetzt werden.“

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