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Magazin Mitbestimmung

Allianz: Neuerliche Pionierleistung

Ausgabe 07+08/2014

Acht Jahre nach der Umwandlung des Allianz-Konzerns in eine Europäische Aktien­gesellschaft haben Management und Arbeitnehmervertreter ihr Regelwerk für die Mitbestimmung überarbeitet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Von Joachim F. Tornau

Es war Neuland. Als erstes großes Unternehmen in Deutschland entschied sich damals die Allianz für die neu geschaffene Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft. Seit 2006 trägt der Versicherungskonzern die Buchstaben SE hinter dem Firmennamen – das Kürzel für „Societas Europaea“. Doch anders als manche Unternehmen, die später ebenfalls diesen Weg wählten, ging es der Allianz nicht um ein Umgehen lästiger Mitbestimmungsvorschriften, im Gegenteil: Die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer, welche die Konzernführung und die Beschäftigtenvertreter vor der Umwandlung ausgehandelt hatten, galt und gilt als vorbildlich.

Ein paritätisch mit Arbeitnehmern und Anteilseignern besetzter Aufsichtsrat wurde festgeschrieben. Der SE-Betriebsrat bekam einen Katalog an Rechten, der ihm eine wirksame Interessenvertretung ermöglichen sollte. Und in der Präambel des mehr als 30-seitigen Papiers bekannte sich die Allianz ausdrücklich zur Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen und OECD-Standards. Denn Arbeitnehmerinteressen zu wahren sei ein wesentlicher Bestandteil auch des Unternehmensinteresses. „Das war ein riesiger Fortschritt gegenüber dem früheren Zustand“, sagt Rolf Zimmermann, Chef des SE-Betriebsrats und Vizevorsitzender des Aufsichtsrats. 

ANPASSUNG AN KONZERNSTRUKTUR

Dennoch gilt jetzt eine neue Vereinbarung. Anfang Juli wurde sie nach zweijährigen Verhandlungen in Triest unterschrieben. Und sie ist, meint Unternehmensrechtler Roland Köstler, „sogar noch vorbildlicher geworden“. Der Jurist, langjähriger Leiter des Referats Wirtschaftsrecht der Hans-Böckler-Stiftung und mittlerweile im Ruhestand, hat die Verhandlungen wie schon beim ersten Mal als Sachverständiger auf Arbeitnehmerseite begleitet. Nicht noch einmal ums Grundsätzliche sei es gegangen, erklärt er, sondern um Nachbesserungen – und um die Anpassung an einen veränderten Unternehmensaufbau. „Es war nicht so, dass die andere Seite den Vorschlaghammer herausgeholt hat – und wir auch nicht.“

Stattdessen war wieder einmal Pionierarbeit zu leisten. Es galt, eine praktikable Lösung für zwei neue Phänomene zu finden: Zum einen sind in den vergangenen Jahren Allianz-Töchter entstanden, die ihrerseits als SE firmieren und einen SE-Betriebsrat haben. Und zum anderen hat die zunehmende Globalisierung dazu geführt, dass Geschäftsbereiche nicht mehr lokal, sondern grenzüberschreitend organisiert sind. Bislang aber gab es im Allianz-Betriebsrat nur Vertreter von Ländern oder Regionen sowie von einzelnen großen Konzernunternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. „Das hat zu den neuen Strukturen nicht mehr gepasst“, sagt Arbeitnehmervertreter Zimmermann und spricht von einer „Zitterpartie“: Die Zusammensetzung des Gremiums so zu verändern, dass bisherige Interessenvertreter nicht ausgegrenzt werden und trotzdem die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt – das sei eine große Herausforderung gewesen. „Aber es ist uns gut gelungen.“

Betriebsräte von Tochter-SEs – zwei solcher Unternehmen wurden bis dato gegründet – sind nun auf jeden Fall mit mindestens einem Delegierten dabei, unabhängig von der Größe ihrer Gesellschaft. Und bei grenzüberschreitenden Geschäftsbereichen wie der Kreditversicherungsgruppe Euler Hermes (siehe dazu den Beitrag auf Seite 10) muss nicht mehr das einzelne Unternehmen die 2000-Arbeitnehmer-Marke knacken, sondern die gesamte „Einheit“, wie die neue Formulierung lautet. Der Allianz-Betriebsrat wächst damit moderat auf 36 Mitglieder, das sind fünf mehr als zuletzt. 

KORREKTUR VON DEFIZITEN

Die Organisationsstrukturen den veränderten Realitäten anzupassen war das Hauptziel, als Management und Arbeitnehmervertreter in die Verhandlungen über eine neue Mitbestimmungsvereinbarung einstiegen. Auch das Verhältnis der SE-Betriebsräte zueinander war zu klären. Doch gleichzeitig wollte man auch über Defizite des alten Regelwerks sprechen, die sich – aller Vorbildlichkeit zum Trotz – in der Praxis erwiesen haben. „Wir hatten zu sehr durch die deutsche Brille geschaut“, sagt Zimmermann, „und mussten lernen, dass das, was hierzulande selbstverständlich ist, es anderswo gar nicht ist.“ Deshalb ist nun beispielsweise explizit geregelt, dass Betriebsratsmitglieder auch für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen freizustellen sind. Und dass sie Anspruch auf ein Smartphone mit Internetzugang haben. „Das waren Punkte, die bisher immer wieder Frustration und Ärger ausgelöst haben.“

Außerdem wurden die Rechte des Betriebsrats noch etwas ausgebaut. Unter anderem kann er jetzt leichter Sachverständige zu Rate ziehen, muss auch bei grenzüberschreitenden Veränderungen der Arbeitsorganisation informiert und konsultiert werden und kann häufiger selbst aktiv werden: Die Beschränkung des Initiativrechts auf bestimmte Themen wurde aufgehoben. Hinzu kommt ein besserer Schutz vor Benachteiligung: Für alle Arbeitnehmervertreter, ob im Betriebs- oder Aufsichtsrat, gelten nun Regelungen, die sich am deutschen Kündigungsschutzgesetz orientieren.

Und welche Kröten mussten die Beschäftigten schlucken, um all das zu erreichen? „Keine“, sagt Zimmermann. „Es war einer der seltenen Fälle, in denen wir keinen Preis zahlen mussten“, berichtet der Betriebsratsvorsitzende. „Das hat mich selbst verblüfft.“ Einziges kleines Zugeständnis der Arbeitnehmer: Die Betriebsratsarbeit soll langfristig nur noch auf Englisch abgewickelt werden, um die Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher zu senken. Doch auch das sei erst einmal nur eine Absichtserklärung.

Die relative Harmonie bei der Allianz hat ihren Grund möglicherweise auch darin, dass beide Seiten sich bei der jetzigen Renovierungsrunde in diplomatischer Zurückhaltung übten. „Uns ging es vor allem darum, auf die veränderten Konzernverhältnisse zu reagieren“, sagt Zimmermann. „Und wir wollten in eine neu gefasste Vereinbarung unsere Erfahrungen aus den vergangenen acht Jahren einfließen lassen.“ Die andere Seite hingegen legte besonderen Wert auf die Zahl der Sitze im künftigen SE-Betriebsrat sowie auf präzisere Wahl- und Verfahrensvorschriften. 

Doch die Hauptstreitpunkte aus den ersten Vertragsverhandlungen sparte man tunlichst aus. Sie wurden nicht noch einmal ausgefochten: Weder die Größe des Allianz-Aufsichtsrats, dessen Verkleinerung von 20 auf zwölf Mitglieder die Arbeitnehmerseite damals notgedrungen akzeptieren musste, noch die Frage der zustimmungspflichtigen Geschäfte kam dieses Mal erneut aufs Tapet. „Die Quadratur des Kreises“, erklärt Rolf Zimmermann, „wollte keiner versuchen.“

MEHR INFORMATIONEN

Die ursprüngliche „Vereinbarung über die Betei­ligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE“ vom 20. September 2006 gibt es als Download.

Nachzulesen auch in den „Arbeitshilfen für Aufsichtsräte Nr. 6: Die Europäische Aktiengesellschaft“  (S. 79 ff.)

Die neue Vereinbarung soll auf den Internetseiten der Allianz eingestellt werden.

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