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Magazin Mitbestimmung

Teilrente: Die Teilrente attraktiv machen

Ausgabe 01+02/2014

Sie gilt als zu kompliziert und unflexibel. Doch reformiert könnte die Teilrente ein wirksames Werkzeug werden, um den Übergang in die „Rente mit 67“ auf Tarif- und Betriebsebene abzufedern. Von Lukas Grasberger

Die Teilrente ist eine Art Aschenputtel unter den Wegbereitern in den Ruhestand: Nur gut 1000 Beschäftigte nutzen in Deutschland pro Jahr diese seit 1992 existierende Möglichkeit, um gleichzeitig ihre Arbeitszeit zu reduzieren und über eine „echte“ Altersteilzeit aus dem Berufsleben hinauszugleiten. Aktuell nun wird die Idee der Teilrente bei den Industriegewerkschaften wiederbelebt – angesichts der Risiken, dass ansonsten Beschäftigte es gesundheitlich nicht bis zur „Rente mit 67“ durchhalten und in die Arbeitslosigkeit aussortiert werden: Mit Teilrente und Teilzeitarbeit könnten diese älteren Arbeitnehmer Belastungen reduzieren und in ihrem Betrieb weiterarbeiten. Eine Idee, die angesichts des Fachkräftemangels auch bei Unternehmen und Politik auf Sympathie stößt.

Doch das derzeitige Konstrukt ist zu starr und kaum bekannt. „Die Teilrente ist vor allem eins: Sie ist höchst kompliziert angelegt“, sagt der Sozialwissenschaftler Norbert Fröhler, der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Möglichkeiten für den Übergang in die Rente untersucht hat. So kann sich ein Beschäftigter frühestens mit 63 Jahren einen Teil der Rente ausbezahlen lassen für die Zeit bis zum regulären Rentenalter, derzeit 65 plus drei Monate. Bis dahin arbeiten die Teilrentner mit reduzierter Stundenzahl – ob in ihren Betrieben oder als Selbstständige. Entsprechend setzt sich ihr Einkommen zusammen aus der Teilrente, die dann aber mit den üblichen Abschlägen einhergeht, und dem Einkommen aus Teilzeit.

Das Verhältnis kann dabei in drei Stufen variabel gestaltet werden, etwa ein Drittel Teilzeitrente, zwei Drittel Teilzeit oder umgekehrt. Oder halbe-halbe. Fröhler hat errechnet, dass für einen Durchschnittsverdiener, der halbtags arbeitet und eine hälftige Teilrente bezieht, sich das gesamte Bruttoeinkommen um ein Drittel und das Nettoeinkommen um 17 Prozent verringert. Der Vorteil dabei: Der/die ältere Arbeitnehmer/-in arbeitet nur noch rund 19 Stunden in der Woche statt 38 in Vollzeit.

Insgesamt darf die Summe aus Teilzeitlohn und Teilrente das vorherige Vollzeiteinkommen nicht übersteigen. Scharf wird sanktioniert, wer dabei gegen die Zuverdienstregeln verstößt: Zwar dürfen Teilrentner zweimal pro Jahr maximal doppelt so viel verdienen wie der monatliche Zuverdienst-Höchstsatz – wegen gängiger Sonderzahlungen. Überschreitet zum Beispiel ein Zwei-Drittel-Rentner seine Zuverdienstgrenze darüber hinaus um nur einen Euro, bekommt er nur noch eine halbe Teilrente. Passiert ihm das bei einer Ein-Drittel-Teilrente, entfällt der Rentenanspruch ganz. Wobei dann auch das Arbeitsentgelt steuerlich anders behandelt wird als der Rentenanteil. Negativ zu Buche schlagen die Abschläge auf die Teilrente, die dann für den gesamten Zeitraum der Vollrente mitgelten. Allerdings zahlt die oder der Teilzeitbeschäftigte weiter Sozialbeiträge ein, wodurch sich die Ansprüche des Vollrentnerdaseins wieder aufbessern.

INTERESSANT FÜR CHEMIEBRANCHE_ Ein Durchschnittsverdiener der Chemiebranche mit 33.000 Euro Jahresgehalt würde als Teilrentner mit nun 22 Wochenstunden sein Gehalt um netto zehn bis 15 Prozent reduzieren, rechnet Eckehard Linnemann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik bei der IG BCE, vor. Im Gegenzug würde er oder sie nur drei Tage in der Woche arbeiten. Für Ältere mit Gesundheitsproblemen eigentlich eine gute Sache.

Die IG BCE macht sich daher schon seit Längerem für eine Vereinfachung des starren und komplexen Stufensystems der Teilrente stark. „Die Zuverdienstgrenzen könnte man dabei ganz abschaffen“, sagt IG-BCE-Sozialpolitiker Linnemann. Er plädiert für eine rechtliche Regelung, die den Tarifvertragsparteien und Unternehmen „die Möglichkeit gibt, diesen Rahmen entsprechend auszugestalten, sodass er für den einzelnen Betrieb passt – und der einzelne Beschäftigte den Zeitpunkt und die Modalitäten seines Ausstieges weitgehend selbst bestimmen kann.

INSTRUMENTE SCHARF SCHALTEN Um eine von Ge- und Verboten „entrümpelte“ Teilrente tarifvertraglich und betriebspolitisch mit Leben zu erfüllen, hat die IG BCE mit ihrem Demografie-Tarifvertrag bereits eine Art Werkzeugkasten entwickelt. „Wir könnten unsere Instrumente dafür scharf schalten. Wir warten nur auf den Gesetzgeber“, sagt Linnemann. Allerdings müssten gesundheitlich angeschlagene Beschäfigte bereits ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente in Anspruch nehmen können – nur so kann das Instrument zu einem flexiblen Puffer gegen Altersarmut werden: Denn derzeit, sagt der IG-BCE-Mann, gebe es zu viele prekäre Übergänge. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten, werden mit Ende 50 arbeitslos und haben dann bis zur regulären Rente eine Hartz-IV-Durststrecke zu überwinden. „Die müssen dann das während ihres langen Lebens ersparte Häuschen verfrühstücken, bevor sie in Altersrente gehen können.“

Besonders für belastete Berufsgruppen – etwa Schichtarbeiter – hat die IG BCE flexible Lösungen im Blick: So könnten sie die eine Woche zwei, drei Tage in Schicht arbeiten und die nächste dann wieder vier oder fünf Tage. Eine längere Phase des Herausgleitens aus dem Beruf zwischen 60 bis 67 wäre so in kleineren und auch variableren Schritten möglich. Anders als beim bisherigen Teilrenten-Rahmen, der nur starre drei Stufen – ein Drittel, Hälfte, zwei Drittel – vorsieht. Darin sieht auch Forscher Fröhler „eine erhebliche Hürde“ für kollektivvertragliche und betriebliche Vereinbarungen. Eine solcherart flexiblere und frühere Nutzung könne die Teilrente attraktiver machen.

Dazu könnten Langzeitkonten ins Spiel kommen, um den flexiblen Erwerbsausstieg auch finanziell besser auszupolstern, meint Linnemann. „Wir haben bereits tarifvertraglich geregelt, dass bis 500 Euro jährlich angespart werden können, um finanzielle Einbußen während der Teilzeitphase auszugleichen.“ Damit Versorgungslücken geschlossen werden können, schweben der IG BCE auch Aufstockungsbeiträge der Arbeitgeber vor; außerdem müsste die Teilzeitbeschäftigung während der Teilrente sozialversicherungspflichtig sein.

Ob die Teilrente – vorausgesetzt sie wird mit einem besseren Design ausgestattet – für alle populärer werden könnte, scheint indes höchst ungewiss. Wissenschaftler Fröhler verweist auf die spezifischen Bedingungen in der chemischen Industrie, einer Hochlohnbranche, deren Beschäftigte sich eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit insgesamt auch leisten könnten und wollten – anders als etwa Mitarbeiter im Einzelhandel, die weit weniger verdienen. Zudem stehe die Chemiebranche stärker unter internationalem Wettbewerbsdruck, die Unternehmen seien daher offener für die Weiterbeschäftigung älterer Fachkräfte. Vor allem aber gebe es eine hohe Tarifbindung – und damit eine Bereitschaft von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern zu flexiblen Lösungen.

Fröhler ist auch deshalb skeptisch, weil sich eine echte Altersteilzeit bisher nicht durchgesetzt hat – weil Arbeitsplätze vielfach für nicht teilbar gehalten werden und Teilzeitbeschäftigung im Betrieb tendenziell unbeliebt ist. Und wenn dann Mitarbeiter erst mit 63 in Teilrente/Teilzeit gehen könnten, dann würden sie sich gleich für die volle Rente mit 63 entscheiden, gibt er zu bedenken. Auch Eckehard Linnemann glaubt nicht an einen schnellen Druchbruch. Dennoch ist er überzeugt: Es würde sich lohnen, die Teilrente zu einem attraktiven Instrument zu machen – für einen humanen, weil gleitenden Erwerbsausstieg. 

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