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Magazin Mitbestimmung

Social Media Guidelines: Die Zukunft der Arbeit mitgestalten

Ausgabe 07+08/2012

Ob Daimler, die Deutsche Bahn oder die Bundeswehr: Immer mehr Arbeitgeber geben ihren Beschäftigten Regeln für die Nutzung sozialer Medien an die Hand. In vielen Betrieben ist das Neuland. Wo es schon Regeln gibt, ob Guidelines oder Betriebsvereinbarungen, sind sie noch kaum erprobt. Von Ute Demuth

Arbeitsrechtlich findet die Nutzung sozialer Medien häufig in einem Graubereich statt – auch weil die zeitlichen und räumlichen Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit damit aufweichen. Das gilt sowohl für die unternehmensinterne Nutzung als auch für die externe Kommunikation der Beschäftigten über Facebook, Twitter oder eigene Blogs. Momentan werden in vielen Unternehmen die Weichen gestellt für den Umgang mit diesen neuen Kanälen. Dies wird mit darüber entscheiden, wie wir künftig arbeiten.

Soziale Medien unterscheiden sich von den klassischen Kommunikationsmedien zum Beispiel dadurch, dass die Verbreitung der Informationen praktisch nicht kontrollierbar ist. Auch über die Inhalte selbst gibt es weniger Kontrolle, wenn viele einzelne Beschäftigte als Botschafter ihres Unternehmens posten anstelle einer Abteilung, die die Kommunikation der Inhalte plant und kontrolliert. Guidelines sensibilisieren Beschäftigte dafür und geben Tipps, wie man sich in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter verhalten sollte. Sie zeigen aber auch die Chancen sozialer Medien auf und sollen Mut machen, sich zu beteiligen: Über die sehr direkte und schnelle Möglichkeit des informellen Austausches wollen Unternehmen ihren Kunden näherkommen, mehr über ihre Wünsche erfahren und so Produkte gezielt weiterentwickeln. Beschäftigte werden zum Aushängeschild des Unternehmens und zu Botschaftern der Marke; der Erfolg der Nutzung sozialer Medien ist abhängig vom Einzelnen. Daher braucht es Regelungen, die nicht starr sind und Vertrauen in die Beschäftigten setzen.

Die private Nutzung der Netzwerke lässt sich kaum von der beruflichen trennen. Viele Guidelines geben daher Hinweise, wie damit umzugehen ist: „Unterscheiden Sie klar zwischen Äußerung als Privatperson und Äußerung im Namen der Firma.“ Oder: „Schützen Sie Ihre Privatsphäre, denken Sie daran, dass das Netz nichts vergisst.“ Authentisch und glaubwürdig sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein: „Seien Sie Sie selbst!“ Beschäftigte sollen stets sagen, wer sie sind und in welcher Rolle und für welches Unternehmen sie unterwegs sind; sie sollen den Dialog suchen und nützliche Inhalte posten.

Das alles ist nicht einfach. Deshalb sind Schulungs- und Beratungsangebote für alle Beteiligten wichtig. Guidelines legen zum Beispiel fest, was in Zweifels- oder Konfliktfällen zu tun ist; einige machen konkrete Formulierungsvorschläge für schwierige Situationen oder beschreiben beispielhaft, wann die Rechtsabteilung einzuschalten ist. Manche Richtlinien nennen auch die gewünschten Reaktionszeiten: Eine vom Deutschen Städte- und Gemeindetag erstellte Muster-Guideline sieht etwa vor, dass Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden sollen. Eine der für den Betriebsrat zu klärenden Fragen ist, wie verbindlich diese Regelungen sind. An der Entwicklung von Guidelines sollten Interessenvertretungen sich von Anfang an beteiligen – der Betriebsrat steht hier vor der Frage, wie die in dem jeweiligen Unternehmen aussehen sollen und ob sie sich in einer Betriebsvereinbarung niederschlagen sollen.

So eine Vereinbarung entwickelt die Arbeitnehmervertretung bei Bosch gerade: Sie beschäftigt sich damit, welche Themen im Zusammenhang mit sozialen Medien geregelt werden müssen und welche Fragen sich mit dem Medienwandel nicht nur im, sondern über den Betrieb hinaus stellen. Das steht an, weil das Unternehmen die Einführung einer internen Plattform zum Austausch und zum gemeinsamen Arbeiten plant.

Eric Jäger ist Betriebsratsvorsitzender im Bosch-Entwicklungszentrum in Abstatt und leitet im Gesamtbetriebsrat die Arbeitsgruppe zu Forschung und Entwicklung. Für Jäger ist ganz klar: In den kommenden Jahren werden sich Kommunikationsstrukturen grundlegend verändern – und das wird auch in den Betrieben ankommen. Die offenere und beteiligungsorientierte Kommunikation, die soziale Medien auszeichnet, eröffnet neue Möglichkeiten: „Social Media wird Unternehmen radikale Wandlungsprozesse abverlangen, aber auch Chancen eröffnen. Alte Zöpfe können abgeschnitten, Reibungsverluste minimiert werden, kurz, produktivitätsraubender Ballast kann endlich über Bord geworfen werden“, sagt Jäger.

Auch die Betriebsratsarbeit werde sich verändern. „Mit Social Media ist es nun vollumfänglich möglich, Information zu senden und vor allem auch die Reaktion – sozusagen in Echtzeit – zu empfangen“, sagt Jäger. Vermutlich werde die Arbeit der Betriebsräte dadurch vor allem transparenter und greifbarer. „Damit bietet sich die Chance, Betriebsratsthemen stärker in den Betrieb zu streuen und Mitbestimmung aktiver zu gestalten.“ Der einzelne Beschäftigte könne sich leichter einbringen. „Betriebsratsarbeit wird damit schneller, lebendiger und intensiver.“ Bei Bosch wird der Betriebsrat dies im Rahmen der neuen Plattform ausprobieren, ist also nicht nur als Zuschauer dabei, sondern nutzt die geplante Plattform selbst aktiv.

Jäger sieht derzeit vor allem zwei große Themengebiete, die bearbeitet werden müssen. Zum einen den Datenschutz: Welche Daten werden im Rahmen der Social-Media-Nutzung wie lange und für welchen Zweck erhoben? Wer kann auf die Daten zugreifen, und wann und wie werden sie gelöscht? Für Jäger ist das „ganz klassische Betriebsratsarbeit im Zusammenhang mit der Einführung technischer Anlagen“.

Zum anderen beschäftigt ihn die Frage, wie sich Arbeitsbedingungen mit Social Media verändern: Wird das zu einer Entgrenzung von Arbeitszeit, Arbeitsort und möglicherweise auch Arbeitsinhalten führen? Welche Auswirkungen werden Social Media auf die Wertigkeit von Arbeit haben? Welchen Einfluss haben solche Systeme auf die Ermittlung von Zielerreichung und Leistungsentgelt? Und nicht zuletzt: Wie geht das Unternehmen mit Mitarbeitern um, die diese Art der Kommunikation und Zusammenarbeit nicht aufgreifen werden?

Jäger meint, dass Arbeit für immer mehr Menschen der erste Lebenszweck geworden sei. Diese Tendenz würde sich durch Social Media weiter verstärken. Diese Formen der Entgrenzung hält er für gefährlich. „Um damit umgehen zu können, brauchen wir eine Diskussion über Eigenverantwortung im Berufsleben. Wir brauchen Rahmenregelungen, die es uns ermöglichen, unsere Grenzen klar äußern zu können. Regelungen, die es dem Individuum ermöglichen, Nein zu sagen, ohne vor Repressalien Angst zu haben. Wobei diese Regelungen den Charakter von Leitplanken haben sollten, innerhalb derer nach Möglichkeit für jedes Individuum genügend Raum für Bewegung vorhanden ist.“

Text: Ute Demuth, Beraterin für Betriebsräte in Berlin

Hilfe für Betriebsräte

Die IG BCE bietet mit dem Blog wgb20.de Hilfestellung beim Umgang mit Social Media im Betrieb. Betriebsräte sind eingeladen, das Angebot mit ihren Fragen mitzugestalten. Neben der Darstellung von betrieblichen Einsatzszenarien und rechtlichen Fragen informieren die Artikel über die Nutzung sozialer Medien in der Öffentlichkeitsarbeit der Betriebsräte. Leitfragen sollen den Umgang mit dem Thema strukturieren helfen. Es wird aber auch Grundsätzliches zur Technik erklärt, das Projekt ist schließlich nicht nur für Experten gedacht.

Die Hans-Böckler-Stiftung erarbeitet eine Handlungshilfe für Betriebsräte zu Social Media Guidelines und wertet erste Vereinbarungen aus. Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen bittet um die Zusendung bestehender Guidelines oder Vereinbarungen und freut sich über Hinweise zu anstehenden Verhandlungen und Projekten. Ein Praxisblatt für Betriebs- und Aufsichtsräte gibt einen ersten Einblick ins Thema.

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