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Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: Falsche Richtung

Ausgabe 07+08/2012

Die EU-Kommission möchte das Solvency-II-Konzept auf Pensionsfonds übertragen. Was für Versicherungen sinnvoll sein mag, passt aber nicht zu Betriebsrenten. "Alle Überlegungen, die die betriebliche Altersversorgung nur verteuern und nicht sicherer machen, sind Schritte in die falsche Richtung", sagt Sebastian Campagna.

Die EU-Kommission arbeitet seit Längerem an der Novellierung der EU-Pensionsfonds-Richtlinie, die 2014 in Kraft treten soll. Zentrales Ziel der Richtlinie ist, die kapitalgedeckten Rentensysteme in Europa zu stärken. Jedoch ist zu befürchten, dass dieses ehrenwerte Ziel durch den Einsatz ungeeigneter Instrumente gefährdet wird. Denn die Kommission plant, auf Konzepte – Stichwort Basel III und Solvency II – zurückzugreifen, die im Banken- und Versicherungssektor durchaus ihre Berechtigung haben mögen: Sie zielen insbesondere auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Während Basel III die Einzelrisiken der Banken im Blick hat, geht es bei Solvency II um die Risikoabsicherung oder Solvabilität (englisch: solvency) der Versicherer.

Die Idee der Kommission ist nun, im Rahmen der Pensionsfonds-Richtlinie das Solvency-II-Konzept auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu übertragen. In Deutschland wären Pensionsfonds und Pensionskassen betroffen. Im Kern geht es darum, die Kapitalanlageklassen dieser Einrichtungen zu analysieren und die Risiken zu gewichten. Auf Basis dieser Analyse werden dann die Eigenkapitalanforderungen berechnet. Nun können jedoch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die als soziale Einrichtungen Betriebsrenten gestalten, nicht mit Versicherungsunternehmen wie Lebensversicherern verglichen werden, die im globalen Wettbewerb Versicherungsprodukte verkaufen. Denn aufgrund dieser unterschiedlichen Ausrichtung verhalten sie sich auch am Kapitalmarkt schlichtweg unterschiedlich.

Die nach Solvency II berechneten höheren Eigenkapitalanforderungen würden Pensionsfonds und Pensionskassen finanziell erheblich belasten. Studien haben ergeben, dass beispielsweise die in Deutschland traditionell weit verbreiteten Pensionskassen bei einem gegenwärtigen Pensionsverpflichtungsvolumen von circa 110 Milliarden Euro etwa 40 bis 50 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital aufbringen müssten. DGB und BDA haben aus gutem Grund in einer gemeinsamen Erklärung die Kommissionspläne dezidiert abgelehnt: Sie verweisen auf die in Deutschland seit Jahren zuverlässigen und bewährten Sicherungsmechanismen – die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber, Aufsicht und Kontrolle durch die BaFin und den Pensionssicherungsverein für Pensionsfonds. Auch die Bundesregierung hat sich eindeutig gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. In Reaktion auf diese heftige Ablehnung – nicht nur in Deutschland – hat die EU-Kommission kürzlich einen modifizierten Vorschlag vorgelegt, das „Holistic-Balance-Sheet-Konzept“, das bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen die länderspezifischen Sicherungsmechanismen berücksichtigen soll. Diese Faktoren sollen wie finanzielle Ressourcen behandelt werden, die in kritischen Situationen den Einrichtungen der betrieblichen Altervorsorge zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum bisherigen Richtlinienentwurf wären die Eigenkapitalanforderungen zwar geringer. Keineswegs klar aber ist, um wie viel geringer die Belastungen ausfallen würden bzw. welche Kosten für den gestiegenen administrativen Aufwand auf die Einrichtungen zukommen.

Es kann daher bislang keinesfalls von einer Abkehr von Solvency II gesprochen werden. Denn die Übertragung von Solvency II, ob nun mit oder ohne Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren, schadet der betrieblichen Altersversorgung insgesamt. Viele Einrichtungen der betrieblichen Alterversorgung, insbesondere kleinere Pensionskassen, werden sich dies schlichtweg nicht leisten können. Weder die Beschäftigten noch die Arbeitgeber werden die entstehenden Kosten tragen wollen, im Gegenteil: So mancher Arbeitgeber wird sich in Zukunft fragen, ob er nicht ganz aus der betrieblichen Altersversorgung aussteigt. Das hohe gesellschaftspolitische Ziel, durch kapitalgedeckte Altersversorgung den zukünftigen Lebensstandard der Beschäftigten zu sichern, wird massiv bedroht. Sicherlich ist Risikoorientierung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gut und erforderlich. Hierbei sollten sich die Anstrengungen auf Transparenz und Publizitätspflichten sowie eine stärkere Aufsicht und Kontrolle der Einrichtungen konzentrieren. Doch alle Überlegungen, die die betriebliche Altersversorgung nur verteuern und nicht sicherer machen, sind deshalb aus Sicht der Beschäftigten Schritte in die falsche Richtung.

Sebastian Campagna leitet ein Wirtschaftsreferat in der Hans-Böckler-Stiftung.

Foto: Karsten Schöne

Mehr Informationen

Zur betrieblichen Altersversorgung hat die Hans-Böckler-Stiftung Praxisblätter und weitere Informationen für Betriebs- und Aufsichtsräte zusammengestellt.

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