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Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: Einblick in mögliche Betriebs-Regeln

Ausgabe 05/2012

Betriebsvereinbarungen befassen sich beispielsweise mit Arbeitszeitfragen, Datenschutz, Sozialleistungen oder Weiterbildung. Das Archiv betriebliche Vereinbarungen liefert einen guten Überblick über mögliche Regelungen. Von Manuela Maschke

Was ist eine gute Betriebsvereinbarung? Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat zufrieden sind? Wenn beide Seiten Kröten schlucken mussten? Wenn dem gesetzlichen Anspruch Genüge getan wurde? Im Internet kursieren jede Menge abgeschlossene Vereinbarungen, man findet auch zu vielen Themen Anregungen. Die Qualität überzeugt nicht immer. Doch wie lässt sich die Spreu vom Weizen trennen?

Nun muss man das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, um das Zusammenarbeiten zu erleichtern. So kann es hilfreich sein, sich zu informieren, wie das Nachbarunternehmen mit einer Betriebsvereinbarung zum Beispiel die Belegrechte für seine Betriebs-Kita gesichert oder die Arbeitszeitkonten aufgebaut hat. Aber: Jedes Unternehmen hat seine eigene Kultur und unterschiedliche Akteure, die mit verschiedenen Interessen handeln und wechselnde Kooperationen eingehen. Beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen sollten diese Besonderheiten berücksichtigt werden, weil sie für die Umsetzung relevant sein können. Nicht zuletzt ist auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu beachten, wenn man erfolgreich Themen voranbringen will. Werden diese Aspekte ignoriert, kann es passieren, dass die Regelungen in der Schublade landen oder sogar wichtige Gestaltungsspielräume verloren gehen.

Damit eine Betriebsvereinbarung gelingt, muss man Arbeit investieren und die betriebsspezifischen Besonderheiten herausfinden. Der Zeit- und Nervenaufwand, um einen Kompromiss mit dem Arbeitgeber zu finden, kann je nach Thema enorm sein. Betriebsräte tragen eine hohe Verantwortung, wenn sie diese Aufgabe ausfüllen. Die verbindlichen Regelungen werden für Hunderte oder Tausende Beschäftigte getroffen.

Grundvoraussetzung für eine Betriebsvereinbarung ist zunächst die Existenz eines Betriebsrats: Ohne Betriebsrat gibt es keine Betriebsvereinbarung, in diesem Fall verzichtet die gesamte Belegschaft auf Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das trifft vor allem auf eine wachsende Zahl kleinerer Unternehmen zu. Statistisch betrachtet haben 99 Prozent aller Betriebe ab 100 Beschäftigten mindestens eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, meist zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Mit wachsender Beschäftigtenzahl steigt auch die Anzahl der Vereinbarungen. Je nach Studie variieren die Zahlen zwischen 13 und 48 Vereinbarungen für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. In kleineren Betrieben mit 20 bis 49 Beschäftigten existieren durchschnittlich sieben Vereinbarungen. Themen, mit denen sich Betriebsräte in Betriebsvereinbarungen befassen, waren nach einer WSI-Betriebsrätebefragung Arbeitszeitfragen, Datenschutz, Sozialleistungen, Arbeitsschutz und Weiterbildung.

Vereinbarungen unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Struktur. Geht es um die Regelung eines Verfahrens oder eines Prozesses, oder geht es um die Lösung eines bestimmten Problems? Soll eine Rahmenvereinbarung für einen Konzern abgeschlossen werden, oder geht es um Details für einzelne Betriebe? Soll die künftige Entwicklung mitgestaltet werden, oder geht es eher darum, für die Zukunft etwas zu verhindern?

Das klingt einfach, ist es aber nicht unbedingt. Ziele müssen präzise formuliert werden; die Mittel und Wege, um diese Ziele zu erreichen, sowie die Personen, die eingebunden werden sollen, müssen identifiziert werden. Sind diese Fragen zu Beginn des Prozesses auf dem Schirm, dann hat auch die Vereinbarung gute Chancen, im betrieblichen Alltag nützlich zu werden, weil sie die Realität berücksichtigt. Dann sind auch die Formulierungen einer Vereinbarung zu schaffen. Für die juristischen Feinheiten kann man außerdem auf den Rat von Experten zurückgreifen.

Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen bietet umfangreiche Informationen und Analysen aus abgeschlossenen Vereinbarungen. Diverse Publikationen liefern gute Einblicke, welche Trends vorherrschen. Hier können sich Betriebs- und Personalräte informieren, welche Vereinbarungen andere Kollegen abgeschlossen haben und wie bestimmte Sachverhalte formuliert werden können. In den Auswertungen geht es nicht darum, Regelungen zu bewerten, denn Hintergründe und Strukturen in den Unternehmen und Verwaltungen bleiben unbekannt. Ziel ist es, die betriebliche Regelungspraxis abzubilden und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben.

Foto: Karsten Schöne

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Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen veröffentlicht auf seiner Internetseite regelmäßig neue Analysen, Trendbeschreibungen und Gestaltungshilfen zu ausgesuchten Themen betrieblicher Vereinbarungen.

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