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Magazin Mitbestimmung

: INTERVIEW "Minijobs sind für Frauen ein Desaster"

Ausgabe 03/2011

Ute Klammer über ihre Arbeit in der Gutachterkommission zum Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Mit Ute Klammer, Sozialwissenschaftlerin und Prorektorin an der Universität Duisburg-Essen, sprach die Journalistin Petra Riedel/Foto: Manfred Vollmer

Die Bundesfamilienministerin war nicht so glücklich über die Ergebnisse des Gutachtens, das Sie im Auftrag des Ministeriums zur Gleichstellung der Frauen in Deutschland erstellt haben. Zur Übergabe des Berichts im Januar ist Kristina Schröder jedenfalls nicht erschienen. Hat Sie das geärgert?
Die Bundesfamilienministerin hat den Übergabetermin mit Verweis auf ihre Terminfülle abgesagt und an ihren Staatssekretär weitergegeben. Ich will nicht darum herumreden: Das hat die Kommission höchst irritiert, ja enttäuscht und frustriert. Dass Frau Schröder viel zu tun hat, ist unbestritten. Aber es wäre ein Akt des politischen Anstands gewesen, das Werk persönlich in Empfang zu nehmen und mit der Kommission zu diskutieren.

Gemeinhin ist so eine Gutachterarbeit ehrenamtlich und alles andere als ein lukrativer Nebenjob.
 Zweieinhalb Jahre lang wurden wir durch die Abteilung Gleichstellung des Bundesfamilienministeriums sehr gut betreut. Umso größer war die Irritation im Umfeld der Berichtsübergabe. In dem Gutachten steckt sehr viel Arbeit. Arbeit, die wir gemacht haben, weil wir vom Ministerium beauftragt wurden und die Thematik für wichtig halten - nicht, weil wir einen persönlichen Nutzen daraus ziehen.

Ihre Auftraggeberin war die Vorgängerin im Amt, Ursula von der Leyen. Erkennen Sie einen Politikwechsel?
Der Politikstil beider Ministerinnen unterscheidet sich sicherlich deutlich, inhaltlich haben in der Vergangenheit beide kein ausgeprägtes Interesse an Gleichstellungsfragen erkennen lassen. Während sich aber Ursula von der Leyen inzwischen als Arbeitsministerin für Geschlechterquoten ausspricht, kann man mutmaßen, dass Frau Schröder einige der Bretter, die man hier bohren müsste, nicht bohren will.

Welche zum Beispiel?
Die Minijobstrategie ist für Frauen ein Desaster. Auch das Thema Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen muss endlich angegangen werden.

Sie fordern eine Gleichstellungspolitik aus einem Guss. Wie müsste die aussehen?
Der Gleichstellungspolitik in Deutschland fehlt immer noch ein konsistentes Leitbild. Es werden gleichzeitig Anreize für ganz unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt, oder die in der einen Lebensphase gewährte Unterstützung bricht in der nächsten plötzlich ab.

Wie wirkt sich das konkret für Frauen aus?
Ein Beispiel: Viele Regelungen des Steuer- und Sozialrechts folgen dem Leitbild einer auf Lebenszeit begründeten, arbeitsteiligen Ehe. Das heutige Recht verleitet Paare daher sehr stark zu einer asymmetrischen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit - selbst in Partnerschaften, in denen Mann und Frau anfangs das gleiche Ausbildungsniveau und den Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Fürsorgearbeit haben. Solange die Ehe hält, sind die Risiken für die Frauen begrenzt - denn sie sind ja abgesichert.

Aber geht die Ehe in die Brüche...
Dann wird heutzutage im Rahmen des Sozial- und Unterhaltsrechts von den Frauen erwartet, dass sie eigenständig ihre Existenz sichern. Doch die Frauen können nicht mehr auf ihre erworbenen Qualifikationen bauen, die sie durch lange Erwerbspausen oder geringfügige Beschäftigung verloren haben. In der Regel sind es dann die Frauen, die die Folgekosten der einst gemeinsamen Entscheidungen - wer ist Allein, wer Zuverdiener? - zu tragen haben.

Immerhin haben Frauen bei der Bildung aufgeholt.
Das stimmt. Allerdings werden viele junge Frauen durch ihre guten Abschlüsse in dem Glauben bestärkt, dass Gleichstellung kein Thema mehr für sie sei. Sie denken: "Ich kann alles erreichen, was ich erreichen will", und verkennen dabei die institutionellen und betrieblichen Barrieren. Außerdem wählen Frauen vielfach andere Berufe als Männer, was sich nachteilig auf ihre Verdienst- und Karrierechancen auswirken kann.

Erfreulich ist doch auch, dass immer mehr Frauen eigenes Geld verdienen.
Etwa 66 Prozent aller Frauen sind erwerbstätig, damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im oberen Drittel. Die Sache hat jedoch einen Haken: Insgesamt hat sich beim Erwerbsvolumen sehr wenig bewegt. Immer mehr Frauen arbeiten zwar - aber mit immer geringeren Wochenarbeitszeiten.

Was ist daran problematisch?
Die Entwicklung ist ambivalent. Vielen Frauen ist der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gelungen, weil es Teilzeitarbeitsplätze gibt. Wir finden aber immer mehr kleine Teilzeitbeschäftigungen, die nicht existenzsichernd sind. Die sind ein großes Problem.

Sie fordern im Gutachten zum Gleichstellungsbericht die Abschaffung der Minijobs. Sind nicht viele Frauen froh, dass sie auf dieses Minieinkommen keine Steuern und Abgaben zahlen müssen?
Ein Minijob erscheint sehr günstig - solange man einen Partner hat, der das Haupthaushaltseinkommen verdient, solange man vom Ehegattensplitting profitieren kann und solange man in der Krankenkasse beitragsfrei versichert ist. Minijobs sind aber in keiner Weise nachhaltig. Es gelingt selbst bei lebenslanger Tätigkeit in geringfügiger Beschäftigung nicht, eine einigermaßen Armut vermeidende eigene Alterssicherung aufzubauen. Man hat keinen Krankenversicherungsschutz und verliert viele Qualifikationen.

Aber die Minijobs könnten doch ein Einstieg in eine reguläre Anstellung sein.
So ist es aber faktisch leider nicht. Diese Durchlässigkeit fehlt, weil es für die Arbeitgeber einen großen Anreiz gibt, geringfügige Beschäftigung zulasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen. Langfristig sind damit aber individuell und gesellschaftlich immense Folgekosten verbunden. Der Staat muss die Subventionierung dieses sehr prekären Arbeitsmarktsegments beenden, das ist ohne Alternative.

Warum sind Ihrer Ansicht nach Mindestlöhne gerade für Frauen wichtig?
In Deutschland ist seit Mitte der 90er Jahre der Niedriglohnsektor enorm gewachsen, und Frauen sind davon weit überproportional betroffen. Viele dieser neuen Niedriglohntätigkeiten haben keine Tarifbindung mehr. Und bei den Minijobs ist die Stundenbegrenzung weggefallen. Das führt dazu, dass einige Minijobber jetzt Vollzeit arbeiten und dabei weniger als 400 Euro verdienen. Da helfen nur Mindestlöhne. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass durch Niedriglöhne erhebliche gesellschaftliche Folgekosten entstehen - für die Alterssicherung und für Unterstützung durch Hartz IV.

Im Gutachten plädieren Sie für eine neue Arbeitszeitpolitik mit mehr Wahlmöglichkeiten. Brauchen wir weitere Gesetze?
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir gute Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren. Schwierig wird es dann, wenn die Beschäftigten wieder aufstocken wollen. Runter kommt man leicht, rauf nur schwer. Wir wissen, dass die Arbeitnehmer vielfältige Arbeitszeitwünsche haben: Viele Frauen wünschen sich eine "kurze Vollzeit", also eine existenzsichernde Teilzeit. Und viele Männer möchten, statt Vollzeit plus Überstunden zu machen, an einen tatsächlichen Vollzeitjob herankommen. Dafür sollte die Politik die gesetzlichen Möglichkeiten schaffen, auch wenn dabei nicht alle Rechte beim Arbeitnehmer liegen können.

Sie monieren die Fehlanreize des Ehegattensplittings. Wie realistisch ist es, hier Veränderungen zu fordern? Das Ehegattensplitting hat beinahe Verfassungsrang.
In der Tat ist die Ausgestaltung der Einkommensbesteuerung ein sehr heißes Thema. Die Kommission kritisiert, dass Verheiratete mit einer sehr asymmetrischen Aufgabenverteilung den größten Splittingvorteil haben - unabhängig davon, ob Fürsorgearbeit geleistet wird. Wir müssen daher zu einer stärkeren Individualbesteuerung kommen. Zahlreiche Gutachten - eines hatte die Hans-Böckler-Stiftung schon in den 1990er Jahren beim DIW in Auftrag gegeben - zeigen, dass es im Rahmen der Verfassung durchaus Spielräume gibt, die Effekte des Ehegattensplittings zu reduzieren oder auf Zeiten mit Fürsorgearbeit zu konzentrieren.

Was schlagen Sie ansonsten vor?
Die hohen Steuern, die in der Lohnsteuerklassenkombination III/V auf das zweite Einkommen zu zahlen sind, demotivieren viele Frauen. Mit dem sogenannten Faktorverfahren, das man freiwillig wählen kann, gibt es die Möglichkeit, die monatliche Steuerlast gleichmäßiger auf beide Partner zu verteilen. Leider ist es nicht sehr bekannt. Um Wirkung zu entfalten, müsste es obligatorisch werden.

Die Telekom hat sich eine Frauenquote von 30 Prozent in Führungspositionen verordnet. Brauchen wir darüber hinaus eine staatlich vorgegebene Quote, so wie das kürzlich Ursula von der Leyen vorgeschlagen hat?
Wir begrüßen sehr, dass die Telekom einen solchen Vorstoß gemacht hat. Insgesamt hat aber die "Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit" seit 2001 kaum etwas bewegt. Ohne gesetzliche Vorgaben wird auch in den nächsten Jahren nicht viel zu erwarten sein. Auch die Einführung einer Quote für Aufsichtsräte - so wichtig sie ist - löst das grundsätzliche Problem nicht, dass es so wenige Frauen in Führungspositionen gibt. Wir empfehlen daher dem Gesetzgeber, zu prüfen, inwiefern Quoten für Frauen in Führungspositionen eingeführt werden können, gegebenenfalls auch als zeitlich befristetes und branchenspezifisch differenziertes Instrument.

Das Gutachten enthält eine Fülle an Vorschlägen. Welche könnten am ehesten zu realisieren sein - wo gäbe es die wenigsten Blockaden?
Für Menschen, die privat Angehörige pflegen - mehrheitlich Frauen -, könnte und müsste die Politik noch sehr viel mehr tun. Pflegezeiten müssen stärker in der Rente angerechnet werden, die Verzahnung von häuslicher und professioneller Pflege sollte verbessert werden, und auch die Betriebe müssen die Bedürfnisse von Pflegenden stärker berücksichtigen. Dem hohen Druck, der hier angesichts des demografischen Wandels entsteht, wird sich niemand entziehen können, auch die Unternehmen nicht.

Und welche Weichenstellung wäre aus Ihrer Sicht am nachhaltigsten?
Die Kommission hat ein Leitbild formuliert, dem sich die Institutionen und die Politik schrittweise annähernd könnten. Ziel ist, dass Männer und Frauen in Ausbildung und Beruf gleiche Verwirklichungschancen haben, aber auch Raum für gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Fürsorgearbeit, für Weiterbildung und für sich selber. Erwerbsunterbrechungen dürfen langfristig nicht zu Nachteilen führen. Außerdem muss es Wahlmöglichkeiten für unterschiedliche Lebens- und Erwerbsmodelle in unterschiedlichen Lebensphasen geben. Eine Gleichstellungspolitik, die sich langfristig an diesem Leitbild orientiert, würde am meisten erreichen. Denn die gegenwärtige Nicht-Gleichstellung ist bei Weitem teurer als eine zukunftsorientierte Gleichstellungspolitik.

ZUR PERSON

Ute Klammer, 47, studierte in Köln Germanistik, Philosophie und Pädagogik und parallel dazu Wirtschaftswissenschaften. 1995 promovierte sie an der Universität Frankfurt mit einem Böckler-Stipendium. Von 1996 bis 2004 war sie Referatsleiterin für Sozialpolitik am WSI der Hans-Böckler-Stiftung. Seit 2007 ist Ute Klammer Professorin für Politikwissenschaften, insbesondere Sozialpolitik, an der Universität Duisburg-Essen und Prorektorin für Diversity Management. 2008 wurde sie von Bundesfamilienministerin von der Leyen als eine von acht Wissenschaftlern in die Kommission für das Sachverständigengutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht berufen und im April 2010 zur Vorsitzenden der Kommission.

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