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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: Konzerne: Standorte sicherer mit Betriebsrat

Ausgabe 10/2008

Betriebe mit Betriebsrat werden seltener geschlossen als solche ohne. Das gilt zumindest dann, wenn der Betrieb Teil eines größeren Konzerns ist. So das Ergebnis einer Studie der Leibniz Universität Hannover.

Können Betriebsräte zum Erhalt eines Unternehmens beitragen? Unter anderem mit dieser Frage beschäftigte sich der Ökonom Uwe Jirjahn in seinem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt. Auf Basis des Hannoveraner Firmenpanels untersuchte er eingehend die Arbeitsmarkteffekte betrieblicher Mitbestimmung.

Der Datensatz fußt auf der Befragung von etwa 1.000 niedersächsischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit mindestens fünf Beschäftigten. Die Effekte von Betriebsräten hängen von den betrieblichen Rahmenbedingungen ab, zeigt die Auswertung der Daten. Es sei entscheidend, "zwischen Einzelbetrieben und solchen Betrieben zu unterscheiden, die zu Mehrbetriebsunternehmen gehören", so der Ökonom.

Betriebsrat schafft Vertrauen

Bei letzteren kann ein Betriebsrat die Überlebenswahrscheinlichkeit des Betriebs erhöhen. Verfügt ein Konzernteil über eine Arbeitnehmervertretung, ist die Wahrscheinlichkeit der Schließung um sieben Prozentpunkte geringer. Dieser Einfluss ist statistisch signifikant und auch quantitativ bedeutsam. Jirjahn schließt daraus, "dass Betriebsräten bei diesem Betriebstyp eine besonders ausgeprägte Rolle als vertrauensbildende Institution zukommt".

Denn für die Beschäftigten sind nicht nur die Pläne des Managements ihres Betriebs wichtig, sondern auch die anderer Standorte. "Ein Betriebsrat kann Entscheidungen transparenter machen und Einfluss auf Entscheidungen innerhalb des Unternehmens ausüben", so der Wissenschaftler. Das erhöhe das Vertrauen sowie die betriebliche Leistungsfähigkeit - und verringere damit die Wahrscheinlichkeit einer Schließung. Besonders gut sind die Chancen, wenn ein Gesamtbetriebsrat die lokalen Betriebsräte koordiniert.

Ein weiteres Ergebnis: Betriebliche Mitbestimmung verringert die Wahrscheinlichkeit einer Schließung besonders in einer wirtschaftlich ungünstigen Situation - also bei Kurzarbeit oder wenn sich der Betrieb einer hohen Importkonkurrenz ausgesetzt sieht. Letzteres ist definiert als der Anteil des Umsatzes ausländischer Unternehmen am Gesamtumsatz in der Branche.

Steigt dieser Anteil an, sinkt die Wahrscheinlichkeit des Unternehmenserhalts ohne betriebliche Mitbestimmung um sieben Prozent, mit nur um drei Prozent. Wenn die Gehälter eine Zeitlang von der Arbeitsagentur kommen, geht der Effekt in die gleiche Richtung. "Gerade in einer schwierigen Situation kann der Betriebsrat die Kooperations- und Konzessionsbereitschaft der Belegschaft fördern, die für das Überleben des Betriebs wichtig ist", folgert Jirjahn.

Bei Einzelbetrieben ohne Konzernzugehörigkeit ist das Bild komplexer: Hier kann sich ein Betriebsrat negativ auf den Unternehmenserhalt auswirken - allerdings nur, wenn der Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Schließung ist höher, wenn die Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlt werden. "Dieses Ergebnis könnte dadurch zustande kommen, dass Betriebsräte in diesen Betrieben eine relativ schwache Stellung haben, was langwierige und kontraproduktive Konflikte mit dem Management zur Folge hat", lautet die Erklärung des Ökonomen. Diese wiederum vermindern die Wahrscheinlichkeit des Unternehmenserhalts.

Kritiker des deutschen Systems der Flächentarifverträge schlagen zuweilen vor, Betriebsräten bei Entgeltverhandlungen mehr Kompetenzen zu geben. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dies kontraproduktiv wirken kann", erklärt Jirjahn. Denn wenn die Einzelbetriebe der Tarifbindung unterliegen, lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Existenz von Betriebsräten und Betriebsschließungen finden. Die Arbeitnehmervertreter befinden sich in einer stärkeren Position: Verteilungskonflikte auf betrieblicher Ebene sind geringer. Der Betriebsrat erhält eventuell auch mehr gewerkschaftliche Unterstützung. "Das spricht dafür, dass Flächentarifverträge gerade für die Funktionsfähigkeit betrieblicher Mitbestimmung in Einzelbetrieben eine wichtige Rolle spielen", so der Forscher.

  • Ist ein Betrieb Teil eines Konzerns und verfügt über eine Arbeitnehmervertretung, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Schließung geringer. Bei Einzelbetrieben ist das Bild komplexer: Wenn sie der Tarifbindung unterliegen, lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Existenz von Betriebsräten und Betriebsschließungen finden. Ohne Tarifbindung kann sich ein Betriebsrat negativ auswirken. Zur Grafik

Uwe Jirjahn: Betriebsräte und betriebliche Beschäftigungsentwicklung (pdf), Forschungsprojekt gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung, Abschlussbericht, Hannover, Mai 2008

weitere Informationen zum Forschungsprojekt "Betriebsräte und betriebliche Beschäftigungsentwicklung"

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