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Magazin Mitbestimmung

: Soll die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche verschärft werden?

Ausgabe 03/2019

Ja, sagt Daniel Hlava, Referent für Sozialrecht und Europäisches Arbeitsrecht am HSI der Hans-Böckler-Stiftung. Nein, sagt Benjamin Sokolovic ist der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.

Ja, sagt Daniel Hlava, Referent für Sozialrecht und Europäisches Arbeitsrecht am HSI der Hans-Böckler-Stiftung

Ja. In Teilen der Paketbranche nimmt der Einsatz von Subunternehmern stetig zu. Da jedes Unternehmen ein Stück vom Kuchen abhaben möchte, bedeutet das oft eine Abwärtsspirale für die Arbeitsbedingungen der Paketzusteller, die am Ende der Subunternehmerkette stehen. Die Auftraggeber dürfen ihre soziale Verantwortung nicht mit auslagern. Dies wurde in der Baubranche bereits vor über 17 Jahren erkannt. Damals wurde eine Nachunternehmerhaftung für Sozialbeiträge eingeführt. Seit Kurzem wird sie auch auf die Fleischwirtschaft angewendet.

Für Mindestlohnverstöße haben wir im Mindestlohngesetz bereits eine weiter gehende Nachunternehmerhaftung, die nicht auf einzelne Branchen beschränkt ist. Warum sollte dies bei der Zahlung von Sozialbeiträgen anders sein? Auch hier wäre ein besserer Schutz der Arbeitnehmer nachdrücklich zu begrüßen – nicht nur in der Paketbranche. Branchen mit undurchsichtigen Subunternehmerketten erleichtern Schwarzarbeit und erschweren die Kontrolle durch die Behörden, die personell unzureichend ausgestattet sind. 

Eine Nachunternehmerhaftung fördert die Selbstkontrolle der Wirtschaft, die das Risiko von Rechtsverletzungen durch die Fremdvergabe selbst geschaffen hat. Zum anderen verhindert sie, dass der Wettbewerb aufgrund des hohen Preisdrucks Schaden nimmt. Wer am Markt nicht bestehen kann, ohne den gesetzlichen Mindestschutz einzuhalten, der sollte auch nicht am Marktgeschehen teilnehmen.

Nein, sagt Benjamin Sokolovic, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.

Nein. Das Prinzip „Wer Arbeit an Subunternehmer auslagert, bleibt trotzdem dafür verantwortlich“ gilt schon heute. Unser Verband lehnt daher den Vorstoß einer Verschärfung der Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche ab. Wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern mehr Kontrollen. Wer als Arbeitgeber nicht den vollen Lohn zahlt und Sozialbeiträge vorenthält, kann und muss nach geltendem Recht bestraft werden. 

Wir haben schon heute mit dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Strafgesetzbuch Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit einem Bußgeld von einer halben Million Euro geahndet werden. Und schließlich ist im Gesetz schon heute eine Auftraggeberhaftung zur Einhaltung des Mindestlohnes für die gesamte Nachunternehmerkette geregelt. Das sind bestehende Instrumente. Man muss sie nur anwenden!

Wenn der Staat Kontrolldefizite bei den Sozialversicherungsbeiträgen sieht, dann muss er seine Kontrollen verbessern, statt rechtstreuen Unternehmen neue Haftungsrisiken aufzudrücken. Der Staat darf seine Kontrollverpflichtungen nicht auf die Privatwirtschaft übertragen und sich selbst seiner Verantwortung entziehen. Richtig bleibt die alleinige Zuständigkeit des Zolls. Dort muss durch regelmäßige Kontrollen und ausreichend Personal sichergestellt werden, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden.

  • Daniel Hlava, Referent für Sozialrecht und Europäisches Arbeitsrecht am HSI der Hans-Böckler-Stiftung (Foto: Andreas Pleines)
  • Benjamin Sokolovic ist der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (Foto: GVN)

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