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Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: "Die deutsche Mitbestimmung wird in der EU unzureichend geschützt."

Ausgabe 02/2019

Norbert Kluge, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, über Arbeitnehmerrechte in der EU

Kurz vor Toresschluss scheitert Europa an einem wegweisenden Gestaltungselement für den Binnenmarkt. Es scheitert daran, faire Regeln zu setzen für die Mobilität der Unternehmen, die sich durch Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung mit Sitzverlegung sowie durch Online-Neugründungen mühelos von einem in einen anderen EU-Mitgliedstaat bewegen. Statt bei diesem Projekt die soziale Dimension zu stärken, indem angestammte nationale Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer geschützt und europäische Mindeststandards für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung eingebaut werden, öffnet der Ministerrat der Umgehung und der Flucht aus der Mitbestimmung die Schleusen – gegen den Widerstand des Europäischen Parlaments, immerhin.

Nachdem die EU-Kommission unter dem Vorsitz von Jean-Claude Juncker im April 2018 ihre Richtlinienvorschläge vorgelegt hatte, hat sich der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament für substanzielle Verbesserungen wie etwa dynamische Schwellenwerte bei der Mitbestimmung sowie die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung eingesetzt. Nach den Verhandlungen im Trilog, dem Dreiertreffen von Kommission, Ministerrat und Parlament, den gesetzgebenden Institutionen, ist davon leider wenig geblieben. Die Minister haben sich unnachgiebig gezeigt, sodass eine echte Verbesserung des Kommissionsvorschlags trotz des Engagements der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Evelyn Regner, nicht möglich war. Jetzt steht die formelle Annahme des Kompromisses im Ministerrat sowie im Europäischen Parlament an. Die Zeit drängt, denn die Wahlen zum Europäischen Parlament stehen ins Haus. Ob neue politische Mehrheiten im Europaparlament sowie die neue EU-Kommission mehr Mut haben werden, Mitbestimmung auf europäischer Ebene voranzubringen, ist ungewiss. Daher war bisher das Ziel, die Richtlinie noch vor der Wahl zu verabschieden. Danach werden die Mitgliedstaaten wahrscheinlich drei Jahre Zeit haben, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Es wird viel von der Vorreiterrolle Europas und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen gesprochen. Aber beim Company Law Package wird ein Riesenvorteil der Zivilgesellschaft verspielt. Die nationalen Mitbestimmungsregeln werden unzureichend geschützt, die Vorteile einer europäischen Arbeitnehmerbeteiligung verschenkt. Die Mitbestimmung kann also weiter durch europäisches Recht unterwandert werden. Unternehmen können ihren Sitz aus Deutschland heraus in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, wobei die Mitbestimmung im Aufsichtsrat lediglich einen Bestandschutz von vier Jahren haben wird. Das traurige Phänomen, dass Unternehmen ihren Sitz kurz vor Erreichen nationaler Schwellenwerte zur Mitbestimmung verlegen, wird nicht angegangen. Die Konsequenzen werden aber erst deutlich werden, wenn Mitbestimmung als demokratisches Gestaltungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft nach und nach ausfällt.

In dieser Situation stimmt eines hoffnungsvoll: In den USA und in Großbritannien, angestammten Horten des Shareholder-Value-Kapitalismus, wird das Prinzip der Demokratisierung von Wirtschaft durch Mitbestimmung an der Spitze der Unternehmen gerade wiederentdeckt und fließt in politische Debatten. So schlägt etwa Elizabeth Warren, Mitglied im US-Senat, vor, dass mindestens 40 Prozent des Boards großer Unternehmen durch die Arbeitnehmer gewählt werden. Umso trauriger, dass in der EU und den Mitgliedstaaten die Mitbestimmung nicht als Standortvorteil anerkannt wird.

  • Norbert Kluge, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung (Foto: Karsten Schöne)

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