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HBS Böckler Impuls

Mindestlohn: Kontrolle ist besser

Ausgabe 20/2018

Bei der Durchsetzung des Mindestlohns hakt es zum Teil noch. Nötig sind wirksame Kontrollen und transparente Vorschriften.

Seit 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn, aktuell müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Wie es um die Einhaltung dieser Lohnuntergrenze steht, hat ein Forscherteam um Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen und Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Ihrer Analyse zufolge kommt es häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Als Gegenmittel empfehlen sie unter anderem klare Regeln für die Anrechenbarkeit von Leistungen und die Arbeitszeiterfassung, zusätzliches Personal für die Kontrollbehörden, mehr Kooperation und Informationsaustausch mit den Sozialpartnern.

Die Wissenschaftler haben für ihre Studie Interviews mit 75 Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Unternehmen, Betriebsräten und Behörden geführt. Dabei haben sie sich auf drei Wirtschaftszweige konzentriert: das Baugewerbe, die Fleischwirtschaft und das Gastgewerbe.

Der Analyse zufolge weisen die Mindestlohnumgehungen in allen drei Branchen ein ähnliches Muster auf. „Auf dem Papier“ werde die Lohnuntergrenze eingehalten; offenkundig widerrechtliche Gehaltsabrechnungen gebe es kaum noch. Weit verbreitet seien aber unzutreffende Angaben zur Arbeitszeit oder unbezahlte Mehrarbeit. Insbesondere in der Fleischwirtschaft seien zudem Abzüge vom Lohn für Arbeitsmaterialien, Kost und Logis oder „Schlechtarbeit“ an der Tagesordnung. Im Baugewerbe, wo Fachkräften ein höherer Mindestlohn zusteht, komme es darüber hinaus häufig zu falschen Einstufungen.

Die Autoren weisen darauf hin, dass sich solche Missstände durchaus eindämmen lassen. Internationale Studien zeigten, dass präventive Maßnahmen wie Informationskampagnen oder finanzielle Anreize für gesetzestreues Verhalten dabei nur begrenzt wirksam sind. Wichtiger seien effektive Kontrollen und Sanktionen.

Eine entscheidende Voraussetzung dafür seien transparente rechtliche Vorgaben. Das Problem: Dem Mindestlohngesetz sei nicht zu entnehmen, wie mit leistungsabhängiger Bezahlung umzugehen ist und inwieweit vermögenswirksame Leistungen, Nachtzuschläge oder Urlaubsgeld anrechenbar sind. Die Empfehlung der Experten: Der Gesetzgeber möge klarstellen, dass Zahlungen für Leistungen, die über das vertraglich geschuldete Mindestmaß hinausgehen, nicht angerechnet werden dürfen.

Auch bei der Durchführung von Kontrollen sehen die Forscher noch Verbesserungsbedarf. Die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werde unter anderem durch unzuverlässige Arbeitszeitaufzeichnungen erschwert. Hier wären schärfere Regeln für die Arbeitszeiterfassung nötig, inklusive eines gesetzlichen Anspruchs der Beschäftigten auf zeitnahe Einsicht in die Unterlagen. Darüber hinaus sollte das Personal der FKS nach Ansicht des Projektteams deutlich aufgestockt werden. Auch eine engere Kooperation mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden sowie ein automatisierter Datenaustausch wären hilfreich.

Ein grundsätzliches Problem besteht der Analyse zufolge darin, dass viele Betroffene aus Angst um ihren Job nicht bereit sind, ihre Ansprüche vor Gericht einzuklagen. Staatliche Stellen wiederum seien nur befugt, ausstehende Sozialbeiträge einzutreiben. Andere europäische Staaten seien da weiter: In Frankreich oder Spanien etwa könnten Arbeitsinspektionen Nachzahlungen an geprellte Beschäftigte direkt anordnen. Hierzulande könnte insbesondere ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften Abhilfe schaffen. Zudem wäre es wichtig, die Kapazitäten von Beratungsstellen auszubauen.

Für ein grundsätzlich sinnvolles Instrument halten die Experten die Auftraggeberhaftung, die dafür sorgt, dass Unternehmen auch für Mindestlohnverstöße bei Subunternehmen geradestehen müssen. Bei unübersichtlichen Vertragsstrukturen komme es allerdings oft zu Beweisproblemen. Um das zu verhindern, könnte der Gesetzgeber – wie zum Beispiel in Spanien – die Zahl der zulässigen Subunternehmer begrenzen. Darüber hinaus empfehlen die Wissenschaftler, auch die öffentliche Hand als Auftraggeber haften zu lassen. Denkbar wäre zudem, den Betriebsräten von Unternehmen, die Aufträge vergeben, Kontrollrechte bei nicht mitbestimmten Subunternehmen einzuräumen.

  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind weit verbreitet. Ein Grund sind unzureichende Kontrollen. Zur Grafik

Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff, Claudia Weinkopf, Eva Kocher, Heiner Fechner: Kontrolle und Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 95, Oktober 2018

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