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HBS Böckler Impuls

Digitalisierung: Arbeitsorganisation stärker mitbestimmen

Ausgabe 06/2018

Betriebsräte können bestimmte arbeitsorganisatorische Angelegenheiten durch Arbeitsgruppen selbst regeln.

Wenn es um die Auswirkungen der Digitalisierung auf betriebliche Organisationsstrukturen geht, taucht als Schlagwort regelmäßig das „agile Unternehmen“ auf. Der Begriff verweise darauf, dass sich Firmen in einem beschleunigten Wandel befinden und sich Arbeitsaufgaben, Zuständigkeiten, Hierarchien und Kommunikationsstrukturen verändern oder völlig neu geschaffen werden, heißt es im Bericht der von der Hans-Böckler-Stiftung ins Leben gerufenen Expertenkommission „Arbeit der Zukunft“. 

Die Mitglieder haben skizziert, was dieser radikale Strukturwandel für die Mitbestimmung bedeutet. Grundsätzlich sehen sie die Gefahr, dass die Beteiligten den Überblick verlieren, wenn Arbeitsinhalte nur noch temporär festgelegt, Organigramme flüssiger und Strukturen der Zusammenarbeit komplexer werden. Vor diesem Hintergrund würden gemeinsame Lernprozesse von Management, Betriebsräten und Beschäftigten wichtiger. „Erfolgreicher organisatorischer Wandel kann nicht ,top down‘ verordnet werden, sondern muss das Erfahrungswissen der Beschäftigten einbeziehen.“ Der Kommission zufolge können Betriebsräte einen großen Beitrag für einen nachhaltigen Umbau von Organisationsstrukturen leisten, indem sie Expertenwissen der Beschäftigten einbringen und dafür sorgen, dass im Wandel ein hohes Engagement erhalten bleibt. 

Forderungen nach verbrieften Mitbestimmungsrechten auch in Fragen der Arbeitsorganisation, die über Teilbereiche wie Überwachung und Ergonomie hinausgehen, habe es schon in den 70er-Jahren gegeben, so die Experten. Die Digitalisierung mache diese Forderungen wieder aktuell. Dabei gelte es, betriebliche Mitbestimmung so auszugestalten, dass sie „nicht an die Stelle der Selbstbestimmungsrechte von Beschäftigten und Gruppen tritt, sondern diese unterstützt, bündelt und koordiniert“. Ansätze dafür gebe es bereits: Das Betriebsverfassungsgesetz sehe seit 2002 vor, dass Betriebsräte bestimmte arbeitsorganisatorische Angelegenheiten durch Arbeitsgruppen selbst regeln lassen können. Die Kommission empfiehlt, diese Möglichkeit stärker auszuschöpfen.

Kerstin Jürgens, Reiner Hoffmann u.a.: Arbeit transformieren! Denkanstöße der Kommission „Arbeit der Zukunft“ (pdf), Bielefeld 2017 

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