zurück
HBS Böckler Impuls

Menschenrechte: Unternehmen sind in der Pflicht

Ausgabe 20/2017

Es braucht klare Regeln, die Konzerne zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten. Dafür können Arbeitnehmervertreter sorgen.

Unternehmen sollen die Menschenrechte achten. So sehen es die 2011 verabschiedeten „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ vor. Demnach sollen Arbeitgeber unter anderem auf Kinderarbeit verzichten, die Diskriminierung von Beschäftigten unterbinden und das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit respektieren. Doch bei der praktischen Umsetzung der Leitlinien hapert es. Noch immer fehlen klare Regeln, auf die sich Arbeitnehmervertreter im Alltag berufen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Analyse der Unternehmensberatung wmp consult aus Hamburg und des Instituts für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen.

Für ihre Untersuchung haben die Autoren zahlreiche Interviews geführt, unter anderem mit den großen deutschen Einzelgewerkschaften und dem Deutschen Gewerkschaftsbund, mit internationalen Gewerkschaftsverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus haben sie untersucht, wie es zwölf Großunternehmen mit dem Schutz der Menschenrechte halten.

Das von den Vereinten Nationen geschaffene Rahmenwerk mit seinen 31 Leitprinzipien beurteilen die Experten grundsätzlich positiv. Darin sei erstmals festgeschrieben worden, dass nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen und deren Subunternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten zu sorgen haben. Dieser Ansatz löse die alte Rollenverteilung zwischen Staat und Wirtschaft ab und entspreche besser den aktuellen Bedingungen einer globalisierten Welt. Zumal die UN-Leitprinzipien vorsehen, dass Unternehmen für sämtliche Auswirkungen ihrer Wirtschafts­tätigkeit Verantwortung tragen sollen – über die gesamte Lieferkette und im gesellschaftlichen Umfeld.

Für die Umsetzung der Leitlinien sind zunächst die nationalen Regierungen und die Unternehmen selbst zuständig. Allerdings bewegten sich diese „bisher eher in ihren bekannten und eingefahrenen Bahnen“, schreiben die Experten. Vor allem die Regierungen machten nur sehr zögerliche Vorgaben und setzten stattdessen auf freiwillige Selbstverpflichtungen. Viele große international tätige Unternehmen zeigten zwar gute Ansätze. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen bemängelten allerdings das Fehlen verbindlicher Regeln und Sanktionen. 

Nach Meinung der Experten sollten sich auch die Arbeitnehmervertreter bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien stärker engagieren. Indem Arbeitnehmervertreter auf die Einhaltung der Menschenrechte im Ausland dringen, könnten sie dazu beitragen, die Spirale des globalen Unterbietungswettbewerbs zu durchbrechen – und damit letztlich auch Beschäftigung in Deutschland sichern. 

Felix Hadwiger, Brigitte Hamm, Katrin Vitols, Peter Wilke: Menschenrechte im Unternehmen durchsetzen – Internationale Arbeitnehmerrechte: Die UN-Leitprinzipien als Hebel für Betriebsräte und Gewerkschaften, Dezember 2017 

Impuls-Beitrag als PDF

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen