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HBS Böckler Impuls

Fleischwirtschaft: Mindestlohn als erster Schritt

Ausgabe 16/2017

In der deutschen Fleischwirtschaft gilt seit 2014 ein branchenweiter Mindestlohn. Verhindert er die Ausbeutung der Beschäftigten?

Niedriglöhne, miese Arbeitsbedingungen, Sozialdumping – die deutsche Fleischindustrie steht seit langem in der Kritik. Von den Gewerkschaften und der Politik gab es in den vergangenen Jahren mehrere Initiativen, die die Zustände in der Branche verbessern sollten. Der wichtigste Schritt: ein branchenweiter Mindestlohn. Was die Maßnahmen gebracht haben und welche Probleme nach wie vor bestehen, haben Claudia Weinkopf und Frederic Hüttenhoff im Rahmen eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekts untersucht. Die Wissenschaftler vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen haben 60 Interviews mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite, mit Betriebsräten und Managern sowie Mitarbeitern von Kontrollinstanzen und Beratungsstellen geführt.

Die Struktur der Fleischbranche habe sich in den vergangenen 30 Jahren erheblich verändert, schreiben die Forscher. Aus vielen kleinen Betrieben mit hochqualifizierten Beschäftigten sei eine Industrie mit wenigen Marktführern geworden. Im Jahr 2014 entfielen 60 Prozent des Umsatzes auf die größten vier Unternehmen: Tönnies, Vion, Westfleisch und Danish Crown. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich Schlachtung und Fleischverarbeitung sank zwischen 1999 und 2014 von rund 187 000 auf 143 000. Seit den 2000er-Jahren setzten die Firmen verstärkt Arbeitskräfte aus Osteuropa ein. Die entsandten Arbeitskräfte wurden per Werkvertrag beschäftigt und waren offiziell bei Subunternehmen im Heimatland angestellt – ohne deutsche Sozialversicherung und Schutz des deutschen Arbeitsrechts. Die Folge: Die Osteuropäer erhielten Stundenlöhne von gerade einmal drei bis fünf Euro, mussten regelmäßig Überstunden leisten und wurden in überteuerten und überfüllten Wohnungen untergebracht. Für die bereitgestellten Unterkünfte und Arbeitsmaterialien mussten sie häufig auch noch Lohnabzüge hinnehmen. 

Erst nach jahrelangem öffentlichen Druck waren die Arbeitgeber bereit, mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Mindestlohn zu verhandeln. Beide Seiten einigten sich darauf, ab Sommer 2014 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 7,75 Euro einzuführen, der in mehreren Stufen bis Ende 2016 auf 8,75 Euro angestiegen ist. Vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist die Fleischwirtschaft bis Ende 2017 aufgrund geltender Übergangsregeln noch ausgenommen. 

Was hat sich seit Einführung des Mindestlohns getan? 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der durchschnittliche Stundenverdienst in der Branche seit 2014 um sechs Prozent gestiegen – in Ostdeutschland sogar um fast elf Prozent, in Westdeutschland um rund fünf Prozent. Insbesondere für die ausländischen Arbeiter habe sich die Entlohnung durch den Mindestlohn verbessert, schreiben Weinkopf und Hüttenhoff. 

Gleichzeitig stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2015 um etwa 10 000 – unter anderem aufgrund der Umwandlung zahlreicher „Entsendungen“ in deutsche Arbeitsverhältnisse. Trotz der Lohnsteigerung hat der Mindestlohn „offenkundig nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen geführt“, schreiben die Forscher.

Dennoch sind viele Probleme ungelöst: Gewerkschafter und Beratungsstellen berichten von Versuchen, den Mindestlohn zu umgehen, etwa indem Überstunden nicht dokumentiert werden oder weiterhin Kosten für Arbeitsmaterial vom Lohn abgezogen werden. Zudem haben die Stammbeschäftigten kaum vom Mindestlohn profitiert, da sie meist vorher schon höhere Löhne erhielten. Die Hoffnung der Gewerkschaft, der Branchenmindestlohn würde den Weg zu einem Flächentarifvertrag ebnen, der den Facharbeitern nützt, hat sich bislang nicht erfüllt.

Neben der Entlohnung sollten sich auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern – darauf hatten sich die Fleischunternehmen freiwillig verpflichtet. Arbeitnehmervertreter kritisieren die fehlende Verbindlichkeit und die mangelhafte Umsetzung der Selbstverpflichtung. Hier könnte das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ mehr Handhabe bieten.

  • Der Branchenmindestlohn hat zu höheren Löhnen geführt, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist gestiegen. Zur Grafik

Claudia Weinkopf, Frederic Hüttenhoff: Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft, WSI-Mitteilungen 7/2017 

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