zurück
Pressemitteilungen

Hugo-Sinzheimer-Institut ab 1.1.2018 Teil der Stiftung: Hans-Böckler-Stiftung stärkt juristische Kompetenz durch neues Institut

21.12.2017

Zum 1. Januar 2018 verstärkt sich die Hans-Böckler-Stiftung um ein weiteres wissenschaftliches Institut: Das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht (HSI) wird Teil der Stiftung. Das 2010 in Frankfurt am Main gegründete HSI widmet sich der nationalen und internationalen Forschung zum Arbeits- und Sozialrecht. Zu seinen Themen gehören unter anderem Fragen des IT-Arbeitsrechts, des Tarif- und Arbeitskampfrechts sowie der Mitbestimmung. Besonders intensiv verfolgt das HSI zudem die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts in Form der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine große Rolle in der Arbeit des Instituts spielt gegenwärtig auch die juristische Bewertung sogenannter agiler Arbeitsmethoden, wie sie etwa unter dem Namen „Scrum“ immer mehr Verbreitung in Unternehmen finden.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat mit dem HSI schon seit dessen Gründung eng zusammengearbeitet und seine Arbeit finanziell gefördert. Jetzt folgt der nächste Schritt: Zum neuen Jahr wird das Institut in die Stiftung integriert. „Wir wollen damit die Synergien aus der Kooperation von rechtswissenschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Forschung in den Bereichen Arbeit und Mitbestimmung noch besser nutzen“, sagt Michael Guggemos, Geschäftsführer der Hans-Böckler-Stiftung.

Das in Frankfurt ansässige Institut wird von Prof. Dr. Marlene Schmidt und Dr. Thomas Klebe geleitet. Mit seinen drei Mitarbeitern verbindet es in seiner Arbeit Recht und betriebliche Realität. An seinen Studien sind Juristen, Sozialwissenschaftler und Praktiker aus den Gewerkschaften beteiligt. Das von der Otto-Brenner-Stiftung ins Leben gerufene HSI folgt damit dem Vorbild seines Namenspatrons: Für den Begründer eines sozialen Arbeitsrechts, den Rechtswissenschaftler, Rechtspolitiker und Soziologen Hugo Sinzheimer (1875–1945) stand immer der „Mensch im Recht“ im Mittelpunkt. Als Wissenschaftler begründete Sinzheimer die normative Wirkung des Tarifvertrages und trug mit seinen Ideen maßgeblich zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie im Grundgesetz bei.

Kontakt:

Michael Guggemos
Geschäftsführer

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen