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Tarifvergütungen: Branchenzuschläge bei Leiharbeit

Tarifliche Branchenzuschläge tragen dazu bei, die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leiharbeit und den Entleihbetrieben zu schließen.

In einigen Branchen wurden 2012 in den Tarifabschlüssen mit den Arbeitgeberverbänden der Leih/-Zeitarbeit BAP und iGZ Branchenzuschläge für die Leiharbeitsbeschäftigte in diesen Bereichen vereinbart. Auf diese Weise soll die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leih-/Zeitarbeit und den Einsatzbranchen verringert werden. Muster der tariflichen Regelungen war der erste Abschluss dieser Art zwischen der IG Metall und den Zeitarbeitsverbänden vom 22.05.2012. Die Tarifverträge wurden 2017, nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, angepasst. 

Aktuell haben Leiharbeitskräfte, wenn sie im Bereich der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, einen Anspruch auf einen Branchenzuschlag in Höhe von 15/20/30/45/50/65 % ab der 1. Woche bzw. ab dem 4./6./8./10./16. Monat des Einsatzes im Kundenbetrieb.

Abschlüsse dieser Art gibt es mit unterschiedlichen Zuschlägen in folgenden Branchen:

  • Chemische Industrie: 4 – 67 % 
  • Druckindustrie: 8 – 50 %
  • Eisenbahn: 3 – 25 %
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 7 – 44 %
  • Kali- und Steinsalz-Bergbau: 3 – 36 %
  • Kautschukindustrie: 3 – 22 %
  • Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 – 38 %
  • Metall- und Elektroindustrie: 15 – 65 %
  • Papiererzeugende Industrie: 4 – 35 %
  • Papierverarbeitende Industrie: 4 – 32 %
  • Tapetenindustrie: 7 – 39 %
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 – 27 %

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Tarifliche Branchenzuschläge bei Leiharbeit im Überblick

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