Wissenschaftliche Direktorin des WSI in der Hans-Böckler-Stiftung
"Der Manteltarifvertrag für die bayerische Metallindustrie von 1962 war ein Schritt auf dem Weg zum Abbau der Lohndiskriminierung von Frauen."
1962 - Manteltarifvertrag für die bayerische Metallindustrie
"Ich schätze diesen Tarifvertrag, weil er deutlich macht, welch langer und dorniger Weg hinter uns und leider auch noch vor uns liegt, um Entgeltgleichheit für Frauen zu erreichen. Schon 1955 hatte das Bundesarbeitsgericht tarifliche Regelungen für verfassungswidrig erklärt, die ausdrücklich unterschiedliche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit vorsahen. Dieser Tarifvertrag setzte nun, nicht gerade in unziemlicher Hast, diese Entscheidung mit der Abschaffung reiner Frauenlohngruppen für den Bereich der bayerischen Metallindustrie um. Übrigens fielen die letzten geschlechtsspezifisch formulierenden Tarifbestimmungen erst 1972 weg. Allerdings führte dies keineswegs zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Bisher gibt es keinen Tarifvertrag, in dessen Anwendung der Grundsatz der Entgeltgleichheit verwirklicht werden konnte."