In einigen Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen alle Betriebe, auch die aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Für folgende Branchen gibt es Mindestlöhne:
- Abfallwirtschaft
- Bauhauptgewerbe
- Bergbau-Spezialgesellschaften
- Berufliche Weiterbildung*
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerk
- Forstliche Dienstleister**
- Gebäudereinigerhandwerk
- Gerüstbauerhandwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Pflegedienste
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk*
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Wäschereidienstleistungen
* In diesen Branchen liegen Mindestlohntarifverträge vor, aber sie wurden noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt.
** Mindestlohntarifvertrag liegt vor, aber die Branche ist noch nicht im Geltungsbereich des AEntG enthalten.
Für den Bereich Leiharbeit/Zeitarbeit besteht ein abgeschlossener Mindestlohntarifvertrag. Er wurde als Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verbindlich für alle Betriebe der Branche festlegt.
Tabelle mit den gültigen Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (pdf)
Das Gesetz erlaubt die Fesetzung von Mindestarbeitsentgelten, wenn in einem Wirtschaftszweig bundesweit die an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ein siebenköpfiger Hauptausschuss entscheidet, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Branchenbezogene Fachausschüsse legen die konkrete Höhe der Mindestentgelte fest. Die Bundesregierung kann auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers die Mindestentgelte als Rechtsverordnung erlassen. Bislang wurden noch keine Mindestentgelte auf Basis des Gesetzes festgelegt.
Mindestarbeitsbedingungengesetz (Wortlaut, pdf)
Gesetzliche Mindestlöhne gehören überall auf der Welt zu den selbstverständlichen Instrumenten bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Es gibt sie in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union, geanuso wie in den meisten außereuropäischen Industriestaaten, wie z.B. Australien, Kanada, die USA oder Japan.
Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in insgesamt 28 Ländern. Eine Auswertung der aktuellen Mindestlohnpolitik findet sich im WSI-Mindestlohnbericht 2012.
WSI-Mindestlohndatenbank (pdf)
WSI-Mindestlohnbericht 2012 (pdf)