Tariflöhne sind Mindestlöhne
Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz
WSI-Mindestlohndatenbank
In Deutschland gibt es (noch) keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt unabhängig davon, ob für sie ein Tarifvertrag besteht oder nicht. Es gibt aber verschiedene Formen von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen, allerdings mit unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit. Drei Formen von tariflichen Mindestlöhnen sind zu unterscheiden:
Tariflöhne sind Mindestlöhne
Die in Tarifverträgen vereinbarten Löhne, Gehälter und Entgelte sind Mindestvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Allerdings gelten diese Tarifvergütungen nur für die Mitglieder der jeweils vertragsschließenden Tarifparteien, also die Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes bzw. des Unternehmens, das den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Tarifvergütungen.
Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne
In einigen wenigen Branchen sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter durch den Bundes- bzw. die Länderarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten deshalb auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der betroffenen Branchen. Solche allgemeinverbindlichen Vergütungstarifverträge gibt es lediglich in einigen Tarifbereichen des Friseurgewerbes, des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie des Gebäudereinigerhandwerkes. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz
In einigen Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen auch Betriebe aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Diese Mindestlöhne gelten ebenfalls für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Für folgende Branchen gibt es solche Mindestlöhne:
- Abfallwirtschaft
- Bauhauptgewerbe
- Bergbauspezialarbeiten
- Briefdienstleistungen
- Dachdeckerhandwerk (neuer Mindestlohn beantragt)
- Elektrohandwerk
- Gebäudereinigerhandwerk (neuer Mindestlohn beantragt)
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Wäschereidienstleistungen
Folgende Branchen wurden 2009 neu ins Entsendegesetz aufgenommen, aber es wurden für sie noch keine Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt:
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Pflegedienste (Altenpflege)
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
WSI-Mindestlohndatenbank
Gesetzliche Mindestlöhne gehören überall auf der Welt zu den selbstverständlichen Instrumenten bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Es gibt sie in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union, geanuso wie in den meisten außereuropäischen Industriestaaten, wie z.B. Australien, Kanada, die USA oder Japan. Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in insgesamt 28 Ländern. Eine Auswertung der aktuellen Mindestlohnpolitik findet sich auch im WSI-Mindestlohnbericht 2010.