Betriebsräte haben Anspruch auf eine angemessene Arbeitsmöglichkeit im Betrieb. Dazu gehören Büroraum, -ausstattung und -material in vernünftigem Umfang. Die Ausstattung sollte den im Unternehmen üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Zusätzlich benötigt der Betriebsrat gewöhnlich Grundlagen-Literatur zu allen Fragen der Betriebsratsarbeit sowie Spezial-Literatur zu den jeweils aktuell zu bearbeitenden Themen.
Jeder Betriebsrat benötigt ein Büro, das er für seine Arbeit ungestört nutzen kann und in dem er seine Unterlagen sicher ablegen kann. Dem Arbeitgeber steht kein Zutrittsrecht zu.
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Das Betriebsratsbüro ist kein Schrottplatz! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die Büroausstattung zukommen zu lassen, die er in vergleichbaren Büros verwendet. Dieses schließt angemessene Informations- und Kommunikationstechnik (Hardware und Software) ein.
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Verschwenderisch sollte der Betriebsrat mit Verbrauchsmaterial nicht umgehen, das dürfte selbstverständlich sein. Aber ebenso selbstverständlich ist es, dass dem Betriebsrat alles von ihm benötigte Verbrauchsmaterial vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
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Unerlässlich für die Betriebsratsarbeit ist Fachliteratur in Form von Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien (CD, DVD, etc.). Dabei kann zwischen Basis- und Spezial-Literatur unterschieden werden. Wichtig ist, dass immer die aktuellste Ausgabe verfügbar ist, damit der Betriebsrat nicht auf der Grundlage veralteten Wissens berät und entscheidet.
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