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Magazin Mitbestimmung

Parität: Eine Machtfrage

Ausgabe 03/2016

Rührt die Unternehmensmitbestimmung am Innersten unserer Wirtschaftsordnung? Zumindest rührt sie am Nerv der Unternehmer – was sich 1976 beim Mitbestimmungskompromiss zeigte wie auch 30 Jahre später, als die Arbeitgeber alles wieder aufkündigen wollten. Von Cornelia Girndt

Der 18. März 1976, eine Sternstunde des deutschen Bundestages: Den ganzen Tag funkelten noch einmal alle Argumente auf, die Bundesdrucksache zählt 100 Seiten. Parlamentarier der sozialliberalen Koalition brachen eine Lanze für den Mitbestimmungskompromiss, den federführend Hermann Rappe (Chemie-Gewerkschafter und SPD-MdB) mit der FDP ausgehandelt hatte. Dies gegen den öffentlich aufrecht erhaltenen Widerstand der Gewerkschaftsvorsitzenden, „aber ich hatte die Rückendeckung von Brandt, Schmidt und Wehner“, sagt Rappe.

Der zur Abstimmung stehende Kompromiss trug zwar sichtlich die wirtschaftsfreundliche Handschrift der mitregierenden FDP, brachte aber nach zwölf Jahren heftiger Auseinandersetzung („Wir verhandelten nächtelang und über die Wochenenden im Bundeskanzleramt“, erinnert sich Otto Graf Lambsdorff) eine Mitbestimmungsregelung für die gesamte Wirtschaft. Und dies während der Ölkrise, als sich die politische Aufbruchstimmung („Demokratie wagen!“) verpulverisierte und viele befürchteten, dass sich das Zeitfenster der Möglichkeiten schließen würde. Andere fochten im Parlament noch einmal genüsslich für die echte Parität nach dem Modell der Montanmitbestimmung, wie auch Norbert Blüm vom linken Flügel der CDU. Es ging um ein Kernprojekt der Gewerkschaften mit hoher Symbolkraft: die Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit, die sich in den Aufsichtsräten manifestieren sollte.

Am Ende wurde abgestimmt. 389 Abgeordnete von der Regierung SPD/FDP und der oppositionellen CDU stimmten für den 76er-Kompromiss, nur 22 dagegen. Eine überwältigende Mehrheit aller damals im Bundestag vertretenen Parteien. Am 1. Juli 1976 trat das Gesetz in Kraft – vor 40 Jahren.

Es war eine selbstbewusste parlamentarische Entscheidung, die den Betroffenen so gar nicht schmeckte. Die Gewerkschaften waren bitter enttäuscht, die Arbeitgeberverbände karteten nach und zogen vors Bundesverfassungsgericht – vergeblich –, obwohl doch die FDP dem Mitbestimmungsgesetz für Unternehmen über 2000 Beschäftigte bereits die Zähne gezogen hatte. Es gab keine echte geteilte Macht: Der Aufsichtsratsvorsitzende kam immer von der Kapitalseite und hatte vor allem ein Doppelstimmrecht, ein leitender Angestellter war auf der Arbeitnehmerbank platziert worden, und die Wahlordnung war abschreckend kompliziert.

Wer ist das Unternehmen?

„Jawohl, die Mitbestimmung ist eine Machtfrage“, hatte der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter auf dem Höhepunkt der Kampagne gesagt. Ganz offensichtlich rührt die Unternehmensmitbestimmung am Innersten unserer Wirtschaftsordnung. Zumindest rührt sie am Nerv der Unternehmer. Wer ist das Unternehmen? Wer hat das Sagen? Haben die Anteilseigner das alleinige Direktionsrecht? Oder „gebietet die Würde des Arbeitnehmers ein Anrecht auf Mitbestimmung“, wie Helmut Schmidt betonte.

Der Mitbestimmungskompromiss war weitgehend hinter den Kulissen ausgehandelt worden, abseits von jenem Spektakel, das auf Arbeitgeber- wie auf Gewerkschaftsseite vor großem Publikum inszeniert wurde.

Die mächtigen Gewerkschaftsvorsitzenden Heinz Kluncker und Eugen Loderer verharrten öffentlich auf ihrer Gegnerschaft zu einem Gesetz, das ein Übergewicht der Kapitalseite zementierte. Verhandlungsführer Hermann Rappe („Ich wollte die Chance nutzen“) enthüllt Jahrzehnte später: „Unter vier Augen haben mir alle (Gewerkschaftsspitzen, Anm. d. Red.) erklärt: ‚Macht das Gesetz, dieses Ergebnis ist besser als alles andere, aber das werden wir nie öffentlich sagen; wir sind dagegen.‘“ Vergeblich hatte zuvor schon der IG-Bergbau-Vorsitzende und MdB Adolf Schmidt die zerstrittenen Lager zu einem Geheimtreff in sein Haus in Wattenscheid eingeladen.

Die Arbeitgeberseite klotzte – mit Kundgebungen und großformatigen Anzeigen. Sie hatten keine Kosten und Mühen gescheut, um „ein mächtiges Propagandakartell“ zu bilden – mit dem späteren BDA- und BDI-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer an der Spitze. Vor 3000 Unternehmern erklärte der 1974 in Köln, die Pläne der Koalition für ein Mitbestimmungsgesetz würden „der gewerkschaftlichen Machtergreifung Tür und Tor öffnen“.

Kommissionen ebnen den Weg

Die Widerstände waren so stark, dass immer, wenn die Politik die Kooperation der Arbeitgeber brauchte (Konzertierte Aktion 1970, Corporate-Governance-Kommission 2001), die Mitbestimmung als heißes Eisen ausgeklammert wurde. So stark, dass immer wieder Kommissionen gegründet werden mussten, um die Debatte zu versachlichen. Wie viele Hundert Expertengutachten, Studien, Hearings pflastern (und ebneten) den Weg der Unternehmensmitbestimmung! Wie viele hervorragende Männer (tja, es waren fast nur Männer) haben dem deutschen Modell der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat den Puls gefühlt!

Die erste Kommission unter Kurt Biedenkopf (Gutachten 1970 an Willy Brandt) sah sich als „Werkstatt für den Dritten Weg“ zwischen Drittelbeteiligung in den Aufsichtsräten und voller Montanparität und zeichnete weitgehend den Kompromiss vor, wie der spätere Staatssekretär Werner Tegtmeier berichtet.

Wie hat sich die Mitbestimmung in der Praxis der Unternehmen entwickelt? Dieser Frage stellt sich 1995 die Böckler-Bertelsmann-Kommission unter wissenschaftlicher Leitung des Soziologen Wolfgang Streeck. Heraus kam etwa, wie stark sich unter dem Veränderungsdruck der Internationalisierung die Arbeitnehmer-Aufsichtsräte für den ökonomischen Erfolg ihrer Standorte und Unternehmen einsetzten. Das überraschte.

Dass damals Unternehmer wie Reinhard Mohn, Arbeitgebervertreter a. D. wie Klaus Murmann und Karl Molitor gemeinsam mit Gewerkschaftsvorsitzenden und Spitzenbetriebsräten über die Mitbestimmung berieten, erschien nicht so ungewöhnlich. Doch sollte der Vorrat an Gemeinsamkeiten (inklusive gemeinsamer Empfehlungen Mitte 1998) schon bald aufgebraucht sein.

Kampfgetümmel und Biedenkopf II

Globalisierung und Europäisierung boten den Unternehmern mehr Wahlfreiheit und die Möglichkeit, aus nationalen Gesetzen auszuwandern. Gleichzeitig kam eine rot-grüne Regierung an die Macht. Bis dahin hatte der Mitbestimmungskompromiss gut 25 Jahre getragen. Warum hat ihn die Arbeitgeberseite Anfang der Nullerjahre aufgekündigt und damit den Gewerkschaften den Krieg erklärt? „Die Unternehmerseite hat sich arrangiert. Das heißt aber nicht, dass sie die Mitbestimmung ins Herz geschlossen hat und als Kleinod bewahren will. Wenn sie eine Gelegenheit findet, so etwas zu revidieren, einzuschränken, dann wird sie das tun“, sagte Lambsdorff dem Magazin 2006.

Zwei Jahre zuvor erklärte BDI-Präsident Rogowski, er wolle am liebsten alle Tarifverträge verbrennen und die Mitbestimmung zum „Irrtum der Geschichte“ machen. „BDA und BDI starteten einen Generalangriff auf die Mitbestimmung, sie wollten den Einfluss der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zurückdrängen. Am liebsten auf null.“ Das sagte Hubertus Schmoldt.

Die Arbeitgeberverbände bildeten im Alleingang eine Kommission zur „Modernisierung der Mitbestimmung“. Mit allerlei (durchsichtigen) Konstruktionen sollte der Zustand von vor 1976 wiederhergestellt werden. Drittelbeteiligung der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsräten war Ziel und Auffanglinie einer verhandelten Mitbestimmung, diesmal begründet mit „europäischer Harmonisierung“. Damit war klar: Wenn die Arbeitgeber kein Interesse an einer Einigung haben, lassen sie die Verhandlungen scheitern, die Arbeitnehmerseite will erst gar nicht verhandeln – angesichts so einer Droh- und Rückfallkulisse.

Wer sollte stattdessen in die Aufsichtsräte einziehen? Vermutlich dachte man an Wissenschaftler wie Axel von Werder vom neu gegründeten Berliner Corporate-Governance-Netzwerk, der Mitbestimmung in der 76er-Form für unvereinbar erklärte mit guter Unternehmensführung. Oder wie den Wirtschaftsjurist Wolfgang Zöllner, der 2003 meinte, Arbeitnehmern fehle für ein Aufsichtsratsmandat „die wirkliche, intellektuelle Dignität“. Die Klassengesellschaft zeigte sich ungeschminkt auf einem Workshop des Berliner Netzwerkes von sechs Professoren, bei dem sich die anwesenden Gewerkschaftsexperten wie Roland Köstler und Marie Seiboth die Augen rieben, welcherart „Planspiele zur Abschaffung der Unternehmensmitbestimmung“ hier vom Stapel gelassen wurden. Die Arbeitnehmer sollten komplett aus dem Aufsichtsrat raus und an den Katzentisch.

Um dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig zu verschleiern, wurden teils wilde Behauptungen, teils schnelle „Studien“ aufgeboten – orchestriert von einer Pressekampagne. Den Arbeitnehmervertretern wurde mangelnde Kompetenz und Unabhängigkeit vorgeworfen. Der Mitbestimmung insgesamt unterstellt, dass sie dem Standort schade, weil ausländische Unternehmen einen Bogen um Deutschland machten.

„Was berechtigt diese Leute, Unternehmen zu kontrollieren?“, fragte der Wirtschaftsrechtler Theodor Baums. Sein Kollege Michael Adams prophezeite das Ende der Mitbestimmung und des „deutschen Sonderweges“. FDP-Vize Rainer Brüderle sprach von einer Illusion der 70er Jahre, von der man sich verabschieden müsse, und die oppositionelle FDP-Fraktion lancierte im Mai 2005 einen Antrag auf Gesetzesänderung, der eins zu eins die Arbeitgeberwünsche umsetzte.

Kanzler Schröder, dem die Arbeitgeberseite seit Herbst 2002 generell übel nahm, dass Rot-Grün mit nur 6000 Stimmen Vorsprung erneut die Bundestagswahl gewonnen hatte, nahm man auch übel, dass er das heiße Eisen Mitbestimmung ferngehalten hatte von der Plattform, auf der die Regeln guter Unternehmensführung neu – und international anschlussfähiger – definiert werden sollten, der Corporate-Governance-Kommission.

Blockade der Arbeitgeber

Und wieder war es einer aus der IG BCE, der zur Rettung des Status quo sein Standing aufbot: Hubertus Schmoldt („Wir hatten angeregt, eine Kommission zu bilden, Bundeskanzler Gerhard Schröder nahm das auf“). Schröder berief noch kurz vor der Wahl 2005 diese jüngste Mitbestimmungskommission. Was würde nun Merkel, die ihm nachfolgende Kanzlerin einer CDU/FDP-Regierung tun? Die ließ Ende 2005 wissen, dass sie das Vorhaben mit dem gleichen Personal fortsetzt – erneut dabei die Superexperten Kurt Biedenkopf, Wolfgang Streeck, Hellmut Wissmann, der schon 1976 in den Nächten im Kanzleramt gerungen hatte. Nun konnten sich auch die je drei Gewerkschafts- und Arbeitgeberspitzen ganz direkt unterhalten.

Doch Dieter Hundt, Michael Rogowski und der erklärte Mitbestimmungskritiker Manfred Gentz machten auf Totalblockade. Das ging so weit, dass sie auf der letzten Sitzung zur Verblüffung der Wissenschaftler erklärten, sie sähen sich außerstande, deren Bericht zu beraten (einen Bericht, der akribisch alle Arbeitgebervorschläge aufgegriffen und analysiert hatte), sofern nicht ihre grundsätzliche Forderung – Drittelbeteiligung – akzeptiert werde. „Das bringt uns keinen Schritt weiter“, werteten sie offiziell den Bericht der Kommission.

Das funktioniert im Großen und Ganzen“, stellte dagegen Ex-CDU-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf im Interview klar. „Aus dem Stand der Forschung ergaben sich keine Erkenntnisse (wie Investitionsbehinderung, Nachteile im internationalen Wettbewerb), die es erforderlich gemacht hätten, eine grundsätzliche Revision des Mitbestimmungsgesetzes zu empfehlen.“ Die drei Wissenschaftler der Biedenkopf-Kommission fanden, die Mitbestimmung sei Teil des Produktionsmodells Deutschland, sie sei nicht singulär in der europäischen Landschaft, und „die Arbeitnehmer gehören genauso zu dieser Wirtschaft“.

Sie empfahlen eine verhandelbare Teillösung (was die Gewerkschaften nicht wollten). Und sie rieten dem deutschen Gesetzgeber, Mitbestimmungslücken im Land zu schließen (was immer noch aussteht). Und machten klar, dass künftig die nationale Mitbestimmung unter Druck geraten würde durch einen Wettbewerb der Unternehmensverfassungen (was ein veritables Problem geworden ist).

Letztlich konnten sich die Mitbestimmungsgegner nicht durchsetzen. Interne Konflikte in den Arbeitgeberverbänden häuften sich („Vor allem die Chemie-Arbeitgeber machten Druck, die Gewerkschaften nicht allzu sehr zu vergrätzen“, schrieb die Wirtschaftswoche im September 2004). Einzelne Manager und Unternehmer sprachen sich für die Standortvorteile der Mitbestimmung aus. Es zeigte sich mehr und mehr, dass viele der Behauptungen haltlos waren und die Kooperation der Belegschaften und die Sozialpartnerschaft beschädigt würden.

Und was sagten die Unternehmen? Es brodelte hinter den Kulissen. Seit 2005 hatte ein junger Wissenschaftler aus unverdächtig konservativen Kreisen 77 profilierte Unternehmensvertreter, das Who’s who der deutschen Wirtschaft, anonym befragt. Die Antworten, die Nico Raabe präsentierte, gaben hochinteressante Einblicke in die Blackbox deutscher Aufsichtsräte: Machtfragen überwogen Sachfragen, die Vertrauenskultur lag darnieder, Missstände wurden genug beklagt, aber nicht wegen der Mitbestimmung, sondern wegen der Zerstrittenheit der Anteilseigner untereinander und mit dem Management.

Das Schlusswort in diesem erneuten „Kampf um die Unternehmensmitbestimmung“ sprach Angela Merkel. Lange hatte sich die Kanzlerin zurückgehalten. Dann aber sagte sie zu, auf der (von der Hans-Böckler-Stiftung ausgerichteten) Jubiläumsfeier im August 2006 die Festrede zu halten. Sie kam in den Saal, sah sich kurz um, fragte gespielt verwundert: „Keine Arbeitgeber da?“ Sie dankte den anderen anwesenden Mitgliedern der Biedenkopf-Kommission und dann sagte sie den Satz: „Die Mitbestimmung ist eine große Errungenschaft und ein nicht wegzudenkender Teil der sozialen Marktwirtschaft.“

Mehr Informationen

Der Kampf um den Kompromiss
Die Jubiläumsausgabe zu 30 Jahren Mitbestimmungsgesetz: Magazin Mitbestimmung 3/2006 (PDF) 

Chefsache Mitbestimmung
Der Bericht der Biedenkopf-Kommission: Magazin Mitbestimmung 3/2007 (PDF)

Ein politischer Kraftakt
Erzählt vom Historiker Karl Lauschke, mit tollen Fotos aus den 1970er Jahren illustriert, kann man die turbulente Geschichte des Mitbestimmungsgesetzes und den Kampf der Gewerkschaften um Gleichberechtigung der Arbeitnehmer nachlesen.
Mehr Demokratie in der Wirtschaft, hrsg. von der Hans-Böckler-Stiftung, 2006, als Erzählband und Dokumentenband (PDF)

Empfehlungen der Kommission Mitbestimmung
Am 19. Mai 1998 übergab die Kommission Mitbestimmung ihre Empfehlungen dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog: Mitbestimmung und neue Unternehmenskulturen (PDF)

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