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Heute Anhörung im Bundestag: Studie: Neues Gesetz für mehr Unternehmens-Transparenz soll für lediglich rund 540 von mehreren Tausend Firmen gelten

07.11.2016

Das geplante Gesetz, das deutsche Unternehmen zu einer transparenteren Berichterstattung über Arbeitsbedingungen, Umweltbilanz oder Korruptionsbekämpfung verpflichten soll, greift entschieden zu kurz. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Darin haben Prof. Dr. Walter Bayer, Juraprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, und sein Mitarbeiter Thomas Hoffmann untersucht, wo das geplante Gesetz greifen würde. Sie stoßen auf große Lücken: Lediglich 536 Unternehmen wären von den höheren Transparenzanforderungen erfasst. Das wäre nur ein Bruchteil der mehreren Tausend größeren Unternehmen in Deutschland. Unter den 536 Firmen sind allein 258 nicht-kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und Versicherungen, dies insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Nicht einbezogen wären dagegen „weite Teile des deutschen Mittelstands, aber auch größte Unternehmen, soweit sie die Möglichkeiten des organisierten Kapitalmarkts nicht nutzen“, konstatieren Bayer und Hoffmann. Hintergrund: Laut Regierungsentwurf, zu dem am heutigen Montag eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag stattfindet, soll das Gesetz nur für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten gelten, die „kapitalmarktorientiert“ sind. Das bedeutet, dass sie beispielsweise an einer Börse Aktien ausgeben oder sich anderweitig in bestimmten regulierten Segmenten des Kapitalmarktes mit Kapital versorgen. Breiter erfasst sind lediglich Banken und Versicherungen, die in jedem Fall berichten müssen.

Besonders bedenklich: Nicht unter das geplante Gesetz fallen zahlreiche Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Rechtsform besonders zugeknöpft geben können und sich zum Teil durch juristische Kniffe auch der Arbeitnehmermitbestimmung entziehen. Solche Praktiken bringen nach Studien der Hans-Böckler-Stiftung mittlerweile mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland um Mitbestimmungsrechte, rund die Hälfte davon im Einzelhandel.

Die meisten der betreffenden Unternehmen wären auch den neuen Transparenzpflichten entzogen, zeigt Bayers und Hoffmanns Analyse. Das gilt etwa für den Einsatz von Familienstiftungen, wie ihn Aldi Nord und Süd oder Lidl praktizieren. Auch bei den Unternehmen, die in der exotischen und mitbestimmungsvermeidenden Rechtsform einer „Auslandskapitalgesellschaft und Co KG“ firmieren, läuft das Gesetz in seiner geplanten Form häufig ins Leere. So müssten die großen Entsorger ALBA Group plc & Co. KG und Rethmann SE & Co. KG ebenso wenig berichten wie die Textilkette Esprit. Rund 80 Prozent der rund 50 deutschen Unternehmen, die mitbestimmt wären, wenn sie nicht vorher in eine Europäische Aktiengesellschaft umfirmiert hätten, fallen ebenfalls nicht unter die neuen Transparenzregeln. Das gilt etwa für den Schuhhändler Deichmann SE oder die Hansgrohe SE.

„Solche Transparenzverweigerer dürfen auch nach dem neuen Gesetz ihre Geheimwirtschaft gegenüber Kunden, Mitarbeitern und der gesamten Gesellschaft weiter betreiben“, kritisieren Dr. Norbert Kluge und Dr. Sebastian Sick, Corporate-Governance-Experten der Hans-Böckler-Stiftung. Werde der Entwurf nicht substanziell geändert, „vertut die Bundesregierung eine Chance, neue Impulse für eine nachhaltige Unternehmensführung zu setzen. Das Gesetz bleibt dann weitgehend wirkungslos“, warnen Kluge und Sick.

Rechtlicher Spielraum für eine weitergehende Umsetzung besteht im übrigen durchaus, zeigt ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Gutachten: Insbesondere was Beschäftigungsstandards angeht, seien detaillierte Berichtspflichten durchaus verhältnismäßig, schreiben darin die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel und Prof. Dr. Anja Hentschel von der Universität Kassel.

Weitere Informationen:

Norbert Kluge, Sebastian Sick: Geheimwirtschaft bei Transparenz zum gesellschaftlichen Engagement? (pdf) Zum Kreis der vom CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz potentiell betroffenen Unternehmen.

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel: Verfassungsrechtliche Grenzen gesetzlicher Pflichten zur Offenlegung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (pdf), WSI Study Nr. 6, Oktober 2016.

Kontakt:

Dr. Norbert Kluge
Leiter Abteilung Mitbestimmungsförderung

Dr. Sebastian Sick
Experte für Unternehmensrecht

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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