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Glossar zur Tarifpolitik - F
Festbetrag   Firmentarifvertrag   Flächentarifvertrag   Friedenspflicht

 

Festbetrag
Gelegentlich erhobene Tarifforderung und nur sehr selten vereinbarte Tariferhöhung in Form eines einheitlichen DM-Betrages, der in die Vergütungstabellen eingeht. Ein F. bewirkt eine relativ stärkere Anhebung der unteren und eine relativ geringere Anhebung der oberen Lohn- und Gehaltsgruppen. 

Firmentarifvertrag
auch Haustarifvertrag genannt. Es handelt sich um Tarifverträge, die mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchentarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. 

Flächentarifvertrag
Das deutsche Tarifsystem wird von "Flächentarifverträgen" geprägt. Flächentarifverträge werden jeweils für eine Branche bzw. Wirtschaftszweig mit einem bestimmten räumlichen Geltungsbereich ('Fläche') abgeschlossen. (Siehe auch die Materialien zum Thema "Der Streit um den Flächentarifvertrag"). 

Friedenspflicht
ist die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mit einem Tarifvertrag verbundene Pflicht, während seiner Laufzeit keinen Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen zu seiner Verbesserung durchzuführen. Sie bezieht sich grundsätzlich nur auf die Inhalte des jeweiligen Vertrags, während dort nicht geregelte Sachverhalte durchaus Gegenstand von Arbeitskampfmaßnahmen sein können. 

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