Was regeln Tarifverträge? Habe ich Anspruch auf tarifliche Bezahlung? Wenn für mich kein Tarifvertrag gilt, was bekomme ich dann?Was sind allgemeinverbindliche Tarifverträge? Wo kann ich den Wortlaut eines Tarifvertrages bekommen? Wer hilft mir bei Streitigkeiten um Lohn und Gehalt?
Was regeln Tarifverträge?
Tarifverträge regeln die Details der Arbeits- und Einkommensbedingungen. Dazu gehören Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge z.B. für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Weiterbildungsansprüche, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge werden für einzelne Branchen abgeschlossen, regional oder bundesweit ("Flächentarifverträge"), oder aber für ein einzelnes Unternehmen ("Haus- bzw. Firmentarifvertrag").
Habe ich Anspruch auf tarifliche Bezahlung?
Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Bezahlung und sonstige tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich. Tarifgebunden sind die Arbeitgeber, die Mitglied im vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind oder einen Haus- bzw. Firmentarifvertrag abgeschlossen haben. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im individuellen Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen.
Wenn für mich kein Tarifvertrag gilt, was bekomme ich dann?
Wenn ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er mit seinen Beschäftigten die Arbeits- und Einkommensbedingungen frei aushandeln. Er ist nur an die gesetzlichen Mindestvorschriften gebunden (z.b. Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutz). Ansprüche aus Tarifverträgen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es unter Umständen auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Was sind allgemeinverbindliche Tarifverträge?
Tarifverträge können vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie erlangen dadurch Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. Voraussetzung ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich fallenden ArbeitnehmerInnen beschäftigen und ein öffentliches Interesse an der AVE besteht. In einigen Branchen vor allem des Baugewerbes gibt es auch allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
weitere Informationen:
Glossar "Allgemeinverbindlicherklärung"
Glossar "Arbeitnehmer-Entsendegesetz"
Wo kann ich den Wortlaut eines Tarifvertrages bekommen?
Den Wortlaut von Tarifverträgen bekommen Gewerkschaftsmitglieder bei ihrer Gewerkschaft. Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, müssen ihren Beschäftigten die jeweiligen Tarifverträge zugänglich machen. In Einzelfällen stellen die Gewerkschaften den Wortlaut von Tarifverträgen ins Internet. Allgemeinverbindliche Tarifverträge können gegen Kostenerstattung bei den Tarifregistern des Bundes bzw. der Länder bezogen werden.
weitere Informationen:
Gewerkschaftsbüros vor Ort
Gewerkschaftliche Internetseiten
Tarifinformationen im Internet
Wer hilft mir bei Streitigkeiten um Lohn und Gehalt?
Im Betrieb bzw. in der Dienststelle ist der Betriebsrat bzw. der Personalrat die erste Anlaufstelle. Sie haben die Aufgabe, die die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und die Einhaltung von Tarifverträgen zu kontrollieren. Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Tarifberatung durch ihre Gewerkschaft. Die Gewerkschaften geben ihren Mitgliedern im Streitfall auch Rechtsschutz und übernehmen die Kosten einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht.
weitere Informationen:
bei den Gewerkschaftsbüros vor Ort