Gefördert werden besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorand/innen aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Promotionkann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden. Bewerbungen aus dem Ausland können leider nicht entgegengenommen werden. Das Stipendium beträgt 1050 € zuzüglich 100 € Forschungskostenpauschale.
Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen; das zur Promotionsberechtigung führende Studium muss zügig abgeschlossen worden sein. Das Promotionsvorhaben soll nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. (siehe auch
FAQ)
Die wissenschaftliche Bedeutung des Themas und die Arbeits- und Zeitplanung
Die Bewerber/in soll begründen, warum die Promotion eine notwendige und sinnvolle Qualifikation für die spätere Berufstätigkeit ist. Es sollen auch die Motive deutlich werden, aus denen heraus das spezifische Promotionsthema gewählt wurde.Das Thema und seine methodische Bearbeitung sollen im Exposé auf der Basis bisheriger wissenschaftlicher Ergebnisse ausgeführt und begründet werden. Das Forschungsdesign ist so zu konzipieren, dass es im Förderzeitraum zu realisieren ist.
Die wissenschaftliche Güte des Antrages sowie die persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers oder der Bewerberin gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind wesentliche Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Grundförderung der Stiftung waren, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Wie kann ich mich bewerben?
Anträge auf Promotionsförderung können jederzeit über die Gewerkschaften oder direkt bei der Stiftung eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen in doppelter Ausfertigung beizufügen (Gewerkschaftsmitglieder bitte dreifach!). Einen Satz mit beglaubigtem Zeugnis. Die anderen Sätze einfache Fotokopien.
- Formloser Antrag auf ein Promotionsstipendium mit Darlegung der Motivation für die Promotion und Begründung für die Bewerbung bei der Hans-Böckler-Stiftung.
- Bewerbungsbogen, Lebenslauf , tabellarisch und ausführlich, beglaubigtes Zeugnis, das zu Promotion berechtigt.
- Beschreibung des Promotionsvorhabens (Exposé).
- Eine Literaturliste, die zeigen soll, dass die Bewerberin oder der Bewerber die einschlägige Literatur kennt.
- Ein Gutachten der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. des wissenschaftlichen Betreuers. (Wenn die Bewerbung im Rahmen eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten und entsprechend ausgeschriebenen Promotionskollegs erfolgt, ist dieses Gutachten erst dann erforderlich, wenn das Kolleg den Bewerber vorschlägt). Die wissenschaftlichen Betreuer werden gebeten, ihr Gutachten entlang unseres Fragebogens (siehe Infobroschüre S. 17) zu erstellen und die "Vereinbarung über eine gute Praxis der Promotionsförderung" (Infobroschüre S. 12) zur Kenntnis zu nehmen.
- Die jeweils geltende Promotionsordnung oder Angabe eines Links (nicht erforderlich bei Bewerbungen im Rahmen von Promotionskollegs).
- Unterlagen keinesfalls ringheften! Bitte Klemm- oder Lochhefter verwenden.
(siehe auch FAQ)
Anforderungen an das Exposé
Die Beschreibung des Promotionsvorhabens soll auf folgende Fragen eingehen und entsprechend gegliedert sein:
- Forschungsthema, Inhalte und Relevanz
- Stand der Forschung
- Von welchen Hypothesen wird ausgegangen?
- Welche wissenschaftlichen Methoden sollen angewendet werden?
- Welche Vorarbeiten (z.B. Literaturauswertung) wurden bereits geleistet? Literaturverweise dienen als Belegstellen.
- Liegen bereits eigene Publikationen vor, die sich auf das Promotionsvorhaben beziehen?
Der Zeitplan soll auf maximal 24 Monate ausgelegt sein.
Die Beschreibung des Promotionsvorhabens darf einschließlich Arbeits- und Zeitplan sowie Gliederungsentwurf, jedoch ohne Literaturliste, 10 Seiten (jeweils 2 cm Rand, Schriftgröße 12p, 1,5 zeilig, 32 Zeilen ohne Fußnoten) nicht überschreiten. Längere Exposés werden nicht angenommen. Im Exposé sollen Literaturverweise enthalten sein.
Wie ausgewählt wird
Eingehende Anträge werden in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Anträge, die in die engere Wahl kommen, werden begutachtet. Am Begutachtungsverfahren beteiligt sind die je nach Thema zuständigen Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie die Vertretung der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das stipendiatische Gutachten befasst sich vor allem mit Biographie und Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, es beruht grundsätzlich auch auf einem Gutachtergespräch.
Die Vertrauensdozentinnnen und -dozenten entscheiden nach Studium des Antrages, ob sie ein Gespräch für notwendig halten. Der Auswahlausschuss für Promotionsförderung entscheidet viermal jährlich über die Anträge.
Termine
Im Normalfall muß ein Antrag 3 bis 4 Monate vor der Sitzung des Auswahlausschusses gestellt werden. Dennoch kann in Einzelfällen auch diese Frist nicht ausreichend sein.
Die nächsten Stichtage (Posteingang!) für die Einreichung der Anträge sind:
16.02.2010
17.05.2010
16.08.2010
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben und zwar auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.
Infos über Entscheidungstermine
Dietrich-Einert@boeckler.de Persönliches Fenster
Sabrina-Itzen@boeckler.de Persönliches Fenster