Betriebsratsmitglieder können Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen beantragen: Nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschließt der Betriebsrat über die Teilnahme einzelner Mitglieder an Bildungsmaßnahmen, die er für erforderlich hält. Zusätzlich kann jedes Mitglied eines Betriebsrats nach § 37 Abs 7 BetrVG innerhalb einer Amtszeit drei (in der ersten Wahlperiode vier) Wochen Freistellung für Fortbildungsveranstaltungen, die von den zuständigen Landesbehörden anerkannt worden sind ("Bildungsurlaub"), beantragen.
Bildungsangebote der Gewerkschaften und gewerkschaftsnahen Träger
Seminare und Bildungsangebote der IG Metall
Gewerkschaftliche Bildung - Seminare der IG BCE
Das Seminarangebot von ver.di (b+b)
Das Angebot des Bildungswerks Steinbach e.V. (IG BAU)
Seminartermine im Bildungszentrum Oberjosbach (NGG)
Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerks
Bildungsangebote der GEW-Landesverbände
Die Veranstaltungen der Einzelgewerkschaften richten sich in der Regel an ihre eigenen Mitglieder.
E-Learning-Angebote
Für Betriebsräte, die keine Chancen sehen, für Bildungsveranstaltungen längere Zeit abwesend zu sein, gibt es Bildungsangebote über das Internet ("E-Learning"). Teílweise wird dies auch als Mischung aus E-Learning und Präsenzphasen ("Blended-Learning") angeboten.
E-Bildung für Betriebsräte
Angebote mit Zertifikat
Manche engagierte Betriebsratsmitglieder wollen nicht auf Dauer "Berufsbetriebsrat" sein, sondern im Anschluss an ihre Amtszeit qualifiziert in ihrem früheren Beruf weiterarbeiten. Andere streben einen beruflichen Aufstieg an, etwa im Personalmanagement. Hier setzen Weiterbildungsangebote an, mit denen auch ein anerkannter Abschluss erworben wird. Diese Angebote fallen in der Regel nicht unter die Freistellungsbestimmungen des § 37 BetrVG.
Universität Dortmund
Die Universität Dortmund bietet seit 2004 am Zentrum für Weiterbildung einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang "Management und Partizipation" von eineinhalb Jahren Dauer an. Teilnehmerkreis: Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und Verbänden sowie für Mitglieder von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen. Das Abitur ist nicht Zugangsvoraussetzung. Die Weiterbildung wird mit einem universitären Zertifikat abgeschlossen. Das Angebot wird in Kooperation mit Arbeitsdirektoren aus großen Unternehmen des Ruhrgebietes gemanagt.
Studiengang "Management und Partizipation"
Ruhr-Universität Bochum
An der Akademie der Ruhr-Universität Bochum gibt es seit dem Sommer 2005 unter dem Titel "Veränderungsmanagement" ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium für Betriebs- und Personalräte. Es dauert 18 Monate, eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht nötig, und das Studium endet mit einem Zertifikat der Akademie. Das Angebot wurde maßgeblich von Betriebsratsmitgliedern großer deutscher Unternehmen mitentwickelt.
Weiterbildungsstudium "Veränderungsmanagement"
IG Metall
Die IG Metall bietet in ihren Bildungsstätten Lohr - Bad Orb eine dreitägige Seminarreihe zur Vorbereitung auf die Prüfung zur European Business Competence Licence (EBCL - Europäischer Wirtschaftsführerschein). Das Angebot richtet sich an Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter, die keine betriebswirtschaftliche Ausbildung haben, aber über ein betriebswirtschaftliches Kernwissen verfügen müssen. Inhaltliche Schwerpunkte sind Unternehmensziele und Kennzahlen, Bilanzierung, Kostenrechung und Wirtschaftsrecht. Das Zertifikat ist ein in vielen Ländern Standard der betriebswirtschaftlichen Bildung, der auch von vielen großen Unternehmen im Rahmen ihrer Karriereprogramme genutzt wird.
Weiterbildung "European Business Competence Licence"
ver.di b+b
Die Qualifizierungsreihe "Interessenvertretung als Berufung" von ver.di b+b bietet Handwerkszeug für den "Beruf" der Interessenvertretung. Fünf Module bereiten auf den Erwerb von fünf Schlüsselkompetenzen vor: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion als Betriebsrat, Leitungskompetenz, Organisationskompetenz, Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Verhandlung und Beratung. Die Teilnahme an der Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat von ver.di b+b bestätigt. Freistellung und Kostenübernahme können nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen der Länder erfolgen. Zusätzlich kann mit Durchführng eines Praxisprojektes und einer schriftlichen Projektarbeit sowie Teilnahme an einem Seminar ein Zertifikat der Universität Hamburg erworben werden. Dieses ist ggf. auf ein späteres berufsbegleitendes Kontaktstudium anrechenbar.
Interessenvertretung als Berufung
Weitere Informationen
Zur Thematik der Weiterbildungsangebote für Betriebsräte hat die Hans-Böckler-Stiftung mehrere Studien erstellt und zwei Workshops durchgeführt.
Gesammelte Informationen zum Thema