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Magazin Mitbestimmung

Ausbildung: Verschenkte Potenziale

Ausgabe 07+08/2013

Qualifizierte Zuwanderer ­konnten oft nicht im erlernten Beruf arbeiten, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt wurden. Das Anerkennungsgesetz, seit April 2012 in Kraft, sollte das ändern. Erste Bilanz: Die Idee ist gut, die Praxis verwirrend. Von Martin Kaluza

Ein Ingenieur, der als Kfz-Mechaniker arbeitet. Ein Arzt, der Taxi fährt. Eine Psychotherapeutin, die sich mit Nebenjobs durchschlägt, um sich eine Ausbildung zur Heilpraktikerin zu finanzieren. Viele Menschen in Deutschland arbeiten nicht in dem Beruf, den sie einmal gelernt haben – weil sie ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht haben, und der wurde bislang nicht ohne Weiteres anerkannt. Nach OECD-Angaben ist in Deutschland nur die Hälfte der Hochqualifizierten, die ihren Abschluss im Ausland gemacht haben, in einem Job beschäftigt, der ihrer Ausbildung entspricht – unter den Hochqualifizierten mit deutschem Abschluss sind es 79 Prozent.

Seit April 2012 soll ein Anerkennungsgesetz nun dafür sorgen, dass Migrantinnen und Migranten in ihren erlernten Berufen arbeiten können. Der Anspruch des Gesetzes: Wer für einen der rund 500 bundesweit geregelten Berufe einen Abschluss aus dem Ausland in der Tasche hat, der hat nun einen Rechtsanspruch darauf, dass die Anerkennung geprüft wird, die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Die Kriterien und Verfahren sollen einheitlich sein, und man kann den Antrag auch vom Ausland aus stellen. Prinzipiell ist es nun sogar möglich, die Qualifikation nachzuweisen, wenn man seine Zertifikate unwiederbringlich verloren hat. „Für Menschen, die aus ihrem Land geflüchtet sind und diese Papiere nicht haben, ist das eine große Chance“, sagt Daria Braun von der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung der Otto-Benecke-Stiftung in Berlin. Das ist eine von bundesweit 36 Beratungsstellen, die zur Erstberatung von potenziellen Antragstellern eingerichtet wurden. „Eine weitere große Verbesserung liegt darin, dass im Anerkennungsverfahren nun auch die Berufserfahrung berücksichtigt wird“, sagt Braun.

Im Frühjahr, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, zog Bundesbildungsministerin Johanna Wanka eine Zwischenbilanz und sagte: „Das Gesetz zeigt Wirkung. Nach Schätzungen wurden bereits rund 30 000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt – das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.“ Das Ministerium rechnet mit 285 000 potenziellen Antragstellerinnen und Antragstellern.

Wer sich allerdings mit Experten aus Migrationsforschung und Beratungsstellen unterhält, erfährt schnell, dass die Umsetzung komplizierter ist, als die Grundidee des Gesetzes vermuten lässt. Es wimmelt von Ausnahmen, Nuancen und Zuständigkeiten. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ist ungefähr so übersichtlich wie das deutsche Steuersystem.

IM DSCHUNGEL DER ZUSTÄNDIGKEITEN

Das Gesetz gilt für Berufe, für die der Bund zuständig ist. Dazu zählen die Ausbildungsberufe in Industrie und Handel, Handwerksberufe, Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Für Berufe, deren Ausbildung von den Ländern geregelt ist, greift das Gesetz nicht – das betrifft etwa Lehrer, Erzieher, Ingenieure und alle Studienabschlüsse, die nicht zu einem gesetzlich geregelten Beruf gehören. Damit die gewünschte Wirkung erzielt wird, müssen nun die Länder ihre eigenen Gesetze beschließen. Zwar gibt es eine gemeinsame Richtlinie, an der sie sich orientieren wollen. Doch bislang haben erst sechs Länder solche Gesetze: Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bemängelt in seinem Jahresgutachten 2013 folglich den „Anerkennungsdschungel“, den das Gesetz mit sich bringt. Der SVR fordert von der Bundesregierung eine Migrationspolitik aus einem Guss. Dazu gehöre auch, nicht nur die Abschlüsse anzuerkennen, sondern Interessenten mit mittlerer Qualifikation die Zuwanderung zu erleichtern. Unterdessen sind die ersten Anträge bearbeitet und abgeschlossen. Eine amtliche Statistik für alle Branchen soll im Herbst veröffentlicht werden.

ÄRZTE AUS NICHT-EU-STAATEN HOFFEN AUF APPROBATION

Beispiel Mediziner: Zwischen April 2012 und Februar 2013 stellten bereits 8635 Ärztinnen und Ärzte einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Knapp über die Hälfte hatte ihren Abschluss außerhalb der EU gemacht. Zum Vergleich: Nach Angaben der Bundesärztekammer fehlten zuletzt vor allem in ländlichen Regionen und in Krankenhäusern 5500 Ärzte.

Viele Ärztinnen und Ärzte mit Auslandsabschlüssen bekamen zwar schon vor dem neuen Gesetz eine Approbation. Wie auch in anderen regulierten Berufen ist dafür eine EU-Richtlinie verantwortlich: Qualifikationen aus EU-Ländern wurden schon früher automatisch und ohne Einzelfallprüfung anerkannt. Neu ist hingegen, dass die Approbation nicht mehr von der Staatsangehörigkeit abhängt. Jetzt können auch Staatsbürger von außerhalb der EU approbiert werden – wenn auch nicht automatisch.

Die ersten Zahlen zeigen, dass viele auf genau diese Öffnung gewartet haben. Knapp 3000 Anträge von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatenqualifikation wurden mittlerweile bearbeitet. 52,8 Prozent bekamen die Approbation, ohne zur Nachschulung zu müssen. 46,8 Prozent erhalten die Approbation, sobald sie Ausgleichsmaßnahmen absolviert haben. Abgelehnt wurden nur zwölf Anträge – 0,4 Prozent. Bei den Pflegekräften mit Abschlüssen aus Drittstaaten sieht es nicht ganz so günstig aus: 78,6 Prozent von ihnen müssen zu Nachschulung.

AUSBILDUNGSBERUFE PROFITIEREN

„Den größten Fortschritt sehen wir bei den rund 350 nicht reglementierten Berufen des dualen Ausbildungssystems“, sagt Daria Braun. „Früher hatten etwa Bäcker, Mechaniker und Friseure keinen Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses. Inzwischen gibt es diesen Rechtsanspruch.“ 77 von 80 Industrie- und Handelskammern haben jetzt gemeinsam eine Stelle geschaffen, die die Anträge zentral bearbeitet: die IHK-FOSA („foreign skills approval“). Die Kammern meldeten bis Ende Februar dieses Jahres bereits 3909 Anträge. Vor allem bei kaufmännischen Berufen, bei Friseuren und Kfz-Mechatronikern ist die Nachfrage groß. Die Antragsteller kommen aus 90 Ländern, die meisten aus Polen, Russland, der Türkei, Kasachstan und Rumänien. Besonders knifflig ist die Anerkennung der Abschlüsse von Lehrern. Das liegt daran, dass Lehramtsstudenten in Deutschland in zwei Fächern ausgebildet werden. In den meisten anderen Ländern reicht ein Unterrichtsfach. Bislang ist erst Hamburg flexibel genug, das zu berücksichtigen. Dort sieht das Anerkennungsgesetz vor, Lehrer zuzulassen, die nur ein Unterrichtsfach haben.

Noch in einem anderen Punkt hat Hamburg die Vorreiterrolle übernommen: Die Stadt vergibt Stipendien für Antragsteller, die ihren Berufsabschluss anerkennen lassen wollen. Sie will verhindern, dass Hochqualifizierte vor einem Anerkennungsverfahren zurückschrecken, weil sie die Kosten für die manchmal erforderlichen Fortbildungen und Anpassungsmaßnahmen nicht aufbringen können. Das Stipendium – die Hälfte als zinsloses Darlehen, die andere als Zuschuss – soll Bewerbern bis zu 18 Monate den Lebensunterhalt sichern.

Daria Braun von der Zentralen Erstanlaufstelle in Berlin sieht im Anerkennungsgesetz trotz aller Kritik einen Schritt in die richtige Richtung. „Zwar könnten die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen einheitlicher und transparenter gestaltet sein“, sagt Braun. „Doch das Anerkennungsgesetz hat einen Öffnungsprozess in den Regelinstitutionen und den Anerkennungsstellen in Gang gesetzt. Und zum ersten Mal gibt es nun ein unabhängiges, flächendeckendes Beratungsangebot.“

Wissenswertes zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Adressen der Beratungsstellen unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

BÖCKLER-AKTION BILDUNG

Abiturienten aus Zuwandererfamilien studieren seltener als ihre Altersgenossen mit deutschstämmigen Eltern. Seit 2007 spricht die Hans-Böckler-Stiftung sie – ebenso wie begabte Kinder aus finanziell schwachen Familien – gezielt mit einem Stipendienprogramm an. Weniger auf Gewerkschaftsmitgliedschaft kommt es bei der „Böckler-Aktion Bildung“ an, eher schon auf gute Noten und gesellschaftliches Engagement. Über 3400 Bewerbungen gingen bislang für das ­Programm ein, 769 Stipendien hat die Stiftung an diese Zielgruppe vergeben. Die Hälfte der Geförderten hat eine Zuwanderungsgeschichte. Eike Hebecker, Referatsleiter für die Bewerberauswahl bei der Hans-Böckler-Stiftung, sagt: „Wir haben mit der Böckler-Aktion Bildung bewusst eine Zielgruppe angesprochen, die bei anderen Begabtenförderungswerken oft durchs Raster fällt.“

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