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09.06.2009
Überblick über 22 Wirtschaftszweige
Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 1.993 Euro für die Urlaubskasse - ein Plus gegenüber dem Vorjahr zwischen 11 und 66 Euro
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 1.993 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Verglichen mit 2008 ist das tarifliche Urlaubsgeld in gut einem Drittel der untersuchten Branchen angestiegen, die Erhöhungen reichen von 1,6 Prozent (Versicherungen) bis zu 11,1 Prozent (Landwirtschaft Bayern, Angestellte).

  • In der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden erhalten die Beschäftigten ein Plus von 63 Euro (1.711 Euro). In Sachsen steigt der Betrag um 56 Euro auf 1.517 Euro.
  • In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe gibt es für die Angestellten mit 1.993 Euro insgesamt 49 Euro mehr als im Vorjahr, bei den Arbeiter/innen sind es 42 Euro mehr (auf 1.685 Euro).
  • In der Druckindustrie beträgt das Plus für die Arbeiter/innen in West und Ost gleichermaßen 34 Euro (auf 1.668 Euro).
  • Im Versicherungsgewerbe steigt das Urlaubsgeld um 19,50 Euro auf 1.250 Euro.

In mehr als der Hälfte der ausgewerteten Branchen hat sich das Urlaubsgeld nicht verändert. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Steinkohlenbergbau, chemische Industrie, Kfz-Gewerbe, Textilindustrie, Süßwarenindustrie, Großhandel, Deutsche Bahn AG, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gebäudereinigerhandwerk.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Anders als im Vorjahr ist in diesem Jahr keine tarifliche Absenkung des Urlaubsgeldes zu verzeichnen. Allerdings sind betriebliche Kürzungen des Urlaubsgeldes nicht ausgeschlossen, denn in vielen Branchen kann auf der Grundlage von tariflichen Öffnungsklauseln in wirtschaftlichen Krisensituationen von bestehenden Tarifleistungen nach unten abgewichen werden. Das schließt häufig auch das Urlaubsgeld ein. Über die Nutzung dieser Öffnungsklauseln in der aktuellen Krise liegen allerdings keine konkreten Zahlen vor.

Kontakt:

Dr. Reinhard-Bispinck@boeckler.de   Persönliches Fenster

Rainer-Jung@boeckler.de   Persönliches Fenster


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