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22.01.2008
Neue WSI-Betriebsrätebefragung
Keine Zunahme von Betriebsverlagerungen - Einsatz öffentlicher Fördermittel nicht ausreichend transparent
Standortverlagerungen gehören mittlerweile zum betrieblichen Alltag, in den letzten Jahren ist aber keine spürbare Zunahme von Verlagerungen festzustellen. Ein Fünftel der angedrohten Verlagerungen wird nicht umgesetzt. Mehr als zwei Drittel der Betriebe, die verlagern, tun das innerhalb Deutschlands. Das ergibt sich aus der neuen Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Vorschriften der Europäischen Union verbieten eindeutig, reine Standortverlagerungen zu subventionieren. Weitere Verschärfungen der europäischen Subventionsregeln, die das EU-Parlament in den letzten Jahren vorgeschlagen hat, wurden von den nationalen Regierungen abgelehnt - auch von der deutschen. Darauf weist die WSI-Expertin Dr. Astrid Ziegler hin. Außerdem gebe es Defizite bei der Transparenz des Fördermitteleinsatzes.

Das WSI befragt für seine Untersuchung mehr als 2000 Betriebsräte. Die Betriebsrätebefragung ist repräsentativ für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die einen Betriebsrat haben. In 16,4 Prozent aller vom WSI befragten Betriebe haben in den letzten Jahren Diskussionen um Standortverlagerungen eine Rolle gespielt. In etwa der Hälfte dieser Betriebe wurde seit Anfang 2005 verlagert. Die meisten Verlagerungen fanden innerhalb Deutschlands statt - nämlich 69 Prozent, nur 20 Prozent gingen ins Ausland. Fast ein Drittel der seit 2005 verlagerten Betriebe war in der Hand einer ausländischen Mutter.

Nicht jede diskutierte Verlagerung wird auch tatsächlich durchgeführt. In einem Fünftel der Betriebe, in denen das Thema auf der Tagesordnung stand, wurde eine angedrohte Standortverlagerung später zurück genommen. Durch Zugeständnisse der Belegschaft, durch Druck der Öffentlichkeit und durch die massive Intervention von Gewerkschaft und Politik konnten häufig Standorte gerettet werden, so Ziegler. Durchgeführte Standortverlagerungen erweisen sich nicht immer als betriebswirtschaftlich sinnvoll. So kam es laut Betriebsrätebefragung in immerhin 13 Prozent der Fälle später zu Rückverlagerungen.

Standortverlagerungen innerhalb Europas - wie im Fall von Nokia - dürfen nicht mit europäischen Geldern gefördert werden, erläutert die WSI-Forscherin. Unternehmen erhalten nur noch Fördermittel, wenn sie im Zielland zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Unternehmen müssen sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren die zugesagten Arbeitsplätze zu halten und dürfen keine Unternehmensteile verlagern. Wird die Fünf-Jahresfrist verletzt, können die gewährten Fördermittel zurückgefordert werden. Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren eine Erhöhung dieser Frist auf sieben Jahre gefordert. Ziegler bedauert, dass der Ministerrat dieser Empfehlung nicht gefolgt sei. Auch die deutsche Politik habe es in der Vergangenheit versäumt, subventionierte Unternehmen mehr in die Pflicht für Arbeitsplätze und Beschäftigte zu nehmen.

Der Fall Nokia deckt nach Analyse der Wissenschaftlerin zudem eine weitere Schwachstelle der deutschen Subventionspraxis auf: Subventionszahlungen an Unternehmen werden hierzulande bisher nicht öffentlich gemacht. Deutschland könne sich in dieser Hinsicht die EU zum Vorbild nehmen, so Ziegler: "Die Europäische Kommission ist im letzten Jahr mit gutem Beispiel vorangegangen und veröffentlichte alle Empfänger von europäischen Fördermitteln." Der deutsche Bundesrat hat die europäische Transparenzinitiative dagegen im Sommer 2006 abgelehnt.

Kontakt:

Dr. Astrid-Ziegler@boeckler.de   Persönliches Fenster

Rainer-Jung@boeckler.de   Persönliches Fenster


PM mit Tabelle (pdf)



 

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