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Grundlagen
Aufgaben und Rechte des Betriebsrats
Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Existenziellem wie Einstellungen, Entlassungen oder Betriebsänderungen, aber auch über Banales wie Parkordnung und Rauchverbot. Ihnen stehen für ihre Aufgaben unterschiedliche Mitwirkungsrechte zur Verfügung: vom Recht, in wirtschaftlichen Angelegenheiten unterrichtet zu werden bis zur "echten" Mitbestimmung, bei der der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats nichts anordnen darf. Die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick.
Gleiches Recht für alle.
Betriebsräte haben die Pflicht, mit dem Arbeitgeber gemeinsam darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht unterschiedlich behandelt werden - sei es, weil sie "nur" befristet oder in Teilzeit beschäftigt sind, sei es wegen ihrer Abstammung oder Religion, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Einstellung oder ihrer sexuellen Identität.

Besonders für die Schwachen.
In jedem Betrieb gibt es Minderheiten, beispielsweise ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte oder Ausländer. Aber auch Frauen werden bis heute noch immer benachteiligt. Betriebsräte haben die ausdrückliche Aufgabe, gerade diese Gruppen zu unterstützen.

Der Kampf mit der Stechuhr.
Den Rahmen für die Arbeitszeiten bestimmt der Tarifvertrag. Wenn es aber darum geht, darüber hinaus flexibel zu sein, sei es durch Überstunden, Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten, ist der Betriebsrat gefragt. Er handelt mit dem Arbeitgeber Lösungen aus, die dem Unternehmen und allen Beschäftigten zugute kommen.

Mehr als nur "Gedöns".
Es gehört nicht direkt zur Arbeit und prägt doch den Arbeitsalltag entscheidend: die so genannten sozialen Angelegenheiten. Wer darf wo parken? Ist es verboten zu rauchen oder Radio zu hören? Brauchen die Beschäftigten einen Betriebskindergarten? Welche Bestimmungen gelten in der Werkskantine? Bei all diesen Fragen kann der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats nichts machen.

Wenn es ans Eingemachte geht.
Auch wenn es um Personalfragen - Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen - geht, hat der Betriebsrat Mitspracherechte, allerdings nur eingeschränkte. Bei Einstellungen kann der Betriebsrat verlangen, dass die Stelle zuerst intern ausgeschrieben wird. Auch bei Entlassungen hat der Betriebsrat Einfluss. Wenngleich er Kündigungen nicht immer verhindern kann, so sorgt er doch dafür, dass soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zum Beispiel, dass einem älteren Arbeitnehmer nicht einfach gekündigt wird, weil der Arbeitgeber ihn nicht mehr für leistungsfähig genug hält. Außerdem gilt: Wird der Betriebsrat übergangen, ist jede Kündigung grundsätzlich nicht wirksam.

Wir werden über Bilanzen informiert.
Wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sich verschlechtert, muss der Betriebsrat zunächst nur informiert werden. Sobald aber handfeste Interessen der Belegschaft auf dem Spiel stehen, zum Beispiel drohende Entlassungen nach einer Fusion, kann der Betriebsrat tätig werden.

Kündigungsschutz muss sein.
Damit Betriebsräte unabhängig arbeiten können, gibt es eine besondere gesetzliche Absicherung: Während ihrer Amtszeit  und ein Jahr danach darf Betriebsräten nicht gekündigt werden - es sei denn, sie werden bei Straftaten im Betrieb erwischt.

Nicht nach Feierabend.
Betriebsräte müssen für ihre Arbeit keine Freizeit opfern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Betriebsratsmitglieder soweit von der Arbeit zu befreien, wie es für die Aufgaben des Amtes erforderlich ist. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern wird ein Betriebsratmitglied gänzlich von der normalen Arbeit freigestellt.

Neue Zeiten, neue Mitbestimmung.
Auf dem Weg von der Industrie- in die Dienstleistungsgesellschaft hat sich die Rolle der Beschäftigten gewandelt: vom weisungsabhängigen Befehlsempfänger hin zum selbständigen Teamarbeiter. Analog dazu verändert sich auch die Rolle der Betriebsräte: Waren sie früher die Vertreter der Beschäftigten, kommt ihnen heute oft eine Moderatorenrolle zu, sprich: Die Beschäftigten artikulieren ihre Interessen selbst, der Betriebsrat sorgt dafür, dass diese Interessen gegenüber den Arbeitgebern effektiv durchgesetzt werden können.

Kontrolle im Aufsichtsrat ist wichtig.
Bei Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer zusätzlich den Anspruch, im Aufsichtsrat vertreten zu sein. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand, entlässt und ernennt dessen Mitglieder. Welches Gewicht der Betriebsrat in diesem Gremium hat, regeln die jeweils geltenden Gesetze. Das Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 schreibt vor, dass der Aufsichtsrat paritätisch aufgeteilt ist, also zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern besteht. Dazu kommt ein Neutraler. Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 ist der Aufsichtsrat ebenfalls paritätisch besetzt. Allerdings haben die Anteilseigner einen Vorteil, wenn es ernst wird: Bei Abstimmungen, die unentschieden enden, zählt bei erneuter Abstimmung die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 sieht eine Ein-Drittel-Beteiligung der Arbeitnehmervertreter vor.

 
Bestimmungen. Die wichtigsten Gesetze für Betriebsräte
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